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Zedler:Rügen-Actuarius oder Rüge-Schreiber

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Ruigenhil

Band: 32 (1742), Spalte: 1749. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|32|Rügen-Actuarius oder Rüge-Schreiber|1749|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Rügen-Actuarius oder Rüge-Schreiber|Rügen-Actuarius oder Rüge-Schreiber|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1742)}}


Rügen-Actuarius oder Rüge-Schreiber, heist bey denen Rüge-Gerichten diejenige Person, welche die angebrachten Rügen annimmt und registriret, und überhaupt alles dasjenige beobachtet, was sonst bey andern Gerichten einem iedweden Actuario oder Gerichts-Schreiber zu thun oblieget.