Zedler:Rüge-Gerichte, Rug-Gerichte
Rüge-Gerichte, Rug-Gerichte, Lat. Judicia de delictis levioribus cognoscentia, sind gewisse Gerichts-Täge, sowohl in Francken, als auch in Westphalen und andern Orten, auf welchen alles vorkommt, was die kleinen Rügen und Verbrechen angehet, da denn die schuldig befundene mit Geld, Gefängniß, oder sonst nach Befinden von den Rüge-Richtern und Schöppen gestraffet werden. Es sind auch dergleichen Rüge-Gerichte im Churfürstenthum Sachsen gebräuchlich, sonderlich im Ertz-Gebürgischen Kreyse, in den Aemtern Wolckenstein, Schwartzenberg, Grünhayn, wie auch in vielen Adelichen Gerichten. In Nürnberg ist auch noch dergleichen Rügen-Gerichte oder Rug-Amt, welches mit fünff Raths-Herren bestellet ist, und daher das Fünffer-Gerichte, oder die Rug genennet wird. Insgemein aber verstehet man unter dieser Benennung in denen meisten Deutschen Provintzen und Gerichten eigentlich nichts anders, als den sonst so genannten Blut-Bann, Zent-Gerichte, Hals-Gerichte, Ober-Gerichte, u. d. g. wovon an seinem Orte ein mehrers. Siehe auch Merum Imperium im XX Bande, p. 1058 u. ff.