Zum Inhalt springen

Zedler:Quatember oder Quatember-Steuer

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Quatember, Fasten

Nächster>>>

Quatemberfasten

Band: 30 (1741), Spalte: 122. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|30|Quatember oder Quatember-Steuer|122|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Quatember oder Quatember-Steuer|Quatember oder Quatember-Steuer|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1741)}}


Quatember oder Quatember-Steuer, Ratio tributum exigendi Saxonica, heissen auch in dem Churfürstenthume Sachsen eine gewisse Anlage, oder Contribution, welche, weil sie vormahls auf die Quatember erleget werden muste, also genennet wird; ob deren gleich vorjetz und jährlich zwantzig mehr oder weniger ausgeschrieben und von denen Land-Ständen bewilliget werden. Es scheinen aber dieselben eigentlich aus denen mittlern Zeiten herzustammen, da nehmlich die Kayser- und Königlichen Missi des Jahres vier mahl im Lande herumreisen, und so wohl Gerichte halten, als die gewöhnlichen Zinsen einfordern musten.