Zedler:Pfaltz (die obere)
Pfaltz (die obere) Lat. Palatinatus Superior, Palatinatus Bavariae, Fr. Palatinat Superieur, Palatinat de Baviere, gräntzet gegen Norden an die Marggrafschafft Culmbach, gegen Osten an Böhmen, gegen Süden an Neuburg und Bayern, gegen Westen aber an das Nürnbergische Gebiet. Der Name der Ober-Pfaltz ist 1329 zum ersten mahle gehöret worden. Denn da wurde in dem Passauischen Vergleich zwischen Kayser Ludewigen von Bayern und Churfürst Rudolphs von der Pfaltz Söhnen dieses Stück Landes von Bayern ausgezogen, und den Pfaltzgrafen am Rhein zugeschlagen. Zuvor war es ein Pertinentz-Stück von Bayern, an welches solches Stückweise und auf unterschiedene Art gekommen. Ein Theil haben die Hertzoge von Bayern nach Abgang der Hertzoge von Meran, welche um diese Gegend ein Stück Land besessen, an sich gebracht. Das meiste aber davon hat den Hertzogen von Schwaben gehöret, und hat es Friedrich, Hertzog von Schwaben und Kayser, von den Grafen von Altorff überkommen, und auf seine Nachkommen verstammet. Nachdem aber Hertzog Conradinus von Schwaben wegen seiner Italiänischen Händel Geld bedürfftig war; hat er einen grossen Theil davon an Hertzog Ludewig von Bayern verkaufft, und selbigen hernach gar zum Erben aller seiner Verlassenschafft ernennet, als er zu Neapel enthauptet wurde. Weil nun Kayser Rudolph I Ludewigen wohl wolte, so bestätigte er nicht allein denselben in seinem Rechte, sondern vermochte auch den König von Böhmen und Bischoff von Bamberg, von denen einige Stücke zu Lehen gehen, dahin, daß sie ebenfalls ihre Bewilligung darein gaben. Dieses Stück Landes nun haben die Pfaltzgrafen bey Rhein eine geraume Zeit besessen, und nachgehends die so genannte Junge-Pfaltz oder das Hertzogthum Neuburg davon ausgezogen, und eine Neben-Linie damit abgefunden. Das übrige aber, oder die eigentliche Ober-Pfaltz ist bey der Chur-Linie von Pfaltz geblieben, bis selbige durch den Westphälischen Frieden an Bayern zur Gnugthuung seiner aus den Krieg zum Dienst des Hauses Oesterreich gewendeten 13 Millionen Thaler mit dem Beding überlassen werden muste, daß sie nach Abgang der Wilhelminischen Linie an Pfaltz wieder zurück fallen solte. Nachdem nun 1706 der Churfürst Maximilian Emanuel von Bayern in die Reichs-Acht verfiel, stellte der Churfürst von der Pfaltz an dem Kayserlichen Hofe vor, wie der im Westphälischen Frieden ausgedruckte Fall nunmehro vorhanden, und brachte es dahin, daß ihn der Kayser zur Belohnung seines im Spanischen Erb-Srreit vor das Haus Oesterreich angewendeten Eifers mit der Ober-Pfaltz belehnte, ausgenommen, daß Rotenberg etc. an die Nürnberger abgegeben wurde. Als aber der Churfürst von Bayern durch den Badenischen Frieden in alle seine Lande wieder eingesetzt werden muste, bekam er die Ober-Pfaltz wieder, und Chur-Pfaltz solte von Oesterreich mit Abtretung des Hertzogthums Limburg befriediget werden, welches aber in der That nicht erfolgt. Was sonsten dieses Land anbetrifft, so ist die Haupt-Stadt darinnen Amberg, allwo der Churfürst von Bayern ein eignes Rent-Amt hat. Das übrige kömmt auf 22 Aemter oder Pfleg-Gerichte an, als da sind Aurbach, Bernau, Eschenbach, Freudenberg, Murach, Gravenwerd, Hirschau, Hartenstein, Hollenberg, Nabburg, Neumarck, Neuburg, Pfaffenhoven, Retz, Rieden, Tennersperg, Tirschenreit, Treswitz, Waldsassen, Waldeck, Wald-München und Wetterfeld. Tolner hist. Pal. pag 41. Adlzr. P. 1. l. 25. Aventin. annal. Freher. orig. Pal. Chur-B. pag. 337.