Zedler:Oster-Kirchen-Rechnung, Oster-Rechnung
Oster-Kirchen-Rechnung, Oster-Rechnung, Computus Paschalis, ist die Ausrechnung des Oster-Festes, nach dem Schlusse des Nicänischen Concilii. Es muß nemlich vermöge dessen jedes mahl gefeyert werden den Sonntag nach den ersten Vollmond, und nach dem Aequinoctio im Frühlinge einfällt, und wenn daher der Vollmond auf den Sonntag fällt, so muß es 8 Tage hernach gefeyert werden. Män hat dazu besondere Cyclos erdacht, dergleichen die Sonn- und Mond-Circkel sind, wie hiervon Wolfs Element. Chron. p. 754 u. 764 nachgesehen werden können. Weil aber die Julianische Rechnung niemahls, als ohngefehr, jedoch selten zutrifft, die Gregorianische aber auch unterweilen fehlen kan, so haben die Evangel. Stände auf dem Reichs-Tage beschlossen, daß in dem verbesserten Calender, so wohl das Frühlings Aequinoctium, als der Oster-Vollmond durch untrügliche Astronomische Rechnung, und zwar nach denen Rudolphinischen Tafeln gesuchet werden soll. Unterdessen ist nicht zu leugnen, daß die Cyclische Rechnung überaus bequem ist, weil ein jeder dieselbe leichte erlernen, und ohne Mühe gebrauchen kan. Da man nun eben sich kein Gewissen machen darf, [2284] wenn man von dem Schlusse des Nicänischen Concilii zuweilen abweichet, so kan man in der Christenheit dieselbe gar wohl dulten. Die Cyclische Rechnung des Oster-Festes wird auch die Kirchen-Rechnung, ingleichen die Fest-Rechnung, Lat. Computus Ecclesiasticus, genennet, weil als bewegliche Feste von dem Oster-Feste dependiren, und also mit ihm zugleich ausgerechnet werden. Siehe auch Oster-Fest der Christen.