Zedler:Neustadt an der Orla
Neustadt an der Orla, Lat. Neostadium, und Neapolis, eine feine Stadt im Osterlande zwischen Saalfeld und Gera. Sie ist die Haupt-Stadt des sogenannten Neustädtischen Creysses vom Churfürstenthum Sachsen, welcher von ihr seinen Namen hat. Siehe Neustädtischer Creyß. Das oberhalb der Stadt gelegene Schloß und nunmehrige Amt heisset Arnshaug, worauf vor diesem besondere Grafen gewohnet haben, die davon die Grafen von Arnshaug sind genennet worden. Siehe Arnshaug, im II. Bande pag. 1596. u. f. Der Ort hat ehemals der Ernestinischen Linie des Hauses Sachsen gehöret, wie denn nicht allein in der 1485 gemachten Theilung zwischen Churfürst Ernst, und dessen Bruder, Hertzog Albrecht, diese Stadt zu dem Thüringischen Theile geschlagen, und also jenem anheim gefallen; sondern auch bey der im Jahr 1566 zwischen Hertzog Johann Friedrich dem [326] mittlern, und dessen Bruder, Johann Wilhelm, beyden Hertzogen zu Sachsen von der Ernestinischen Linie, dem letztern zu Theil geworden ist. Es ist aber nach der Zeit diese Stadt mit den sogenannten assecurirten Aemtern bey Gelegenheit der von dem Churfürst August übernommenen Gothaischen Execution von dem Sachsen-Ernestinischem an das Albertinische Haus gekommen. Insonderheit ist sie in der jüngsten Zeitzischen Linie dem Hertzog Friedrich Heinrich heimgefallen, der auch seine Residentz, die er ehedessen in Pegau gehabt, hieher geleget, und ein neues Schloß innerhalb der Stadt gebauet hat, auch 1714 darinnen gestorben ist. Noch ietzo lebet seine Wittwe, Anne Fridericke, gebohrne Hertzogin von Holstein-Wiesenburg, daselbst. Sein hinterlassener Printz, Moritz Adolph, aber, welcher den 1 December 1702 gebohren, hat sich zur Catholischen Religion bekennet, ist Ertz-Bischoff zu Pharsalien, wie auch Dom-Herr in verschiedenen Stifftern, und 1733 Bischoff zu Leutmeritz geworden, und hat seinen Ansprüchen auf den Zeitzischen Erbtheil entsaget. Siehe Zeitz. Es stehet also diese Stadt unter Chur-Sächsischer Hoheit. Wabsts Histor. Nachr. von dem Churfürstenth. Sachsen etc. Beyl. G. p. 104.