Zum Inhalt springen

Zedler:Nervenverletzungen, Nervenwunden

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Nerven des verlängerten Marcks (zweytes Paar)

Nächster>>>

Nervenverstopfung

Band: 23 (1740), Spalte: 1901–1902. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|23|Nervenverletzungen, Nervenwunden|1901|1902}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Nervenverletzungen, Nervenwunden|Nervenverletzungen, Nervenwunden|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1740)}}

Nervenverletzungen, Nervenwunden, Nervorum Laesiones, Nervorum Vulnera. Wenn ein Nerve verletzet, verwundet, oder wohl gar zerschnitten wir; so folget. darauf eine Unbeweglichkeit, Unempfindlichkeit und Schwinden desselben Gliedes oder Theiles, in welches er sich endiget: und wo dieses in den Nerven des Hertzens, des Zwergfelles, oder eines anderen zum Leben sehr nöthigen Theiles geschiehet; so muß der Tod darauf erfolgen. Wenn aber ein Nerve nur zum Theil zerschnitten wird, so zühen sich desselben zertheilte Fasern zurücke, und daher werden die noch übrigen gantzen Fasern, allzu heftig gespannet und angezogen, wodurch grosse Schmertzen, ja oft heftiger Krampf, Convulsionen, Entzündung, der Brand, und manchmal selbst der Tod erfolgen. Bes. Michael Alberti Jurisprudent. Medic. P. I. c. 14. §. 47. p. 321. Johann Bohn Renunc. Vuln. Leth. Sect. I. c. 3. p. 68. und Sect. 2. c. 2. p. 116 u. f. Suevus de Inspetione Vulnerum P. II. c. 22. Welschens Rat. Vuln. Lethal. jud. c. 3. Roßius Consultat. 4. 5. de Vulner. Nervor. Michael Bernhard Valentini C. J. M. L. Pand. P. II. Sect. 6. introd. §. 2. Paräus Lib. VIII. c. 1. de Vuln. in genere. Forest. Obs. Chirurg. Lib. VI. Obs. 7. und 19. Güldenklee Respons. 2. Hildan. Cent. 1. Obs. 22. Breßlauer Naturgeschichte Ann. 1718. Mens. Novembr. Class. IV. Artic. 13. §. 3. p. 1896. Wenn bey den Wunden der Schmertz von einem verletzten Nerven herkommt, so ist oft sehr schwer zu helfen, und kommen leichtlich Convulsionen und der Brand dazu. Um diese Zufälle aber zu verhüten, ist sehr dienlich, wo man peruvianischen oder den Balsam de Copaiva, oder Terpenthinöl, oder eine Mixtur aus halb Terpenthinöle und halb ungarischen Wasser warmlicht öfters in die Wunde güsset, und auf dieselbe einen zertheilenden Umschlag von Scordien- Wermuth- und Stabwurtzkraute, Hollunderblüthen, Chamillen und dergleichen in Weine gekocht, überschläget. Dabey zugleich innerliche [1902] lindernde Artzneyen sollen gebrauchet werden. Wenn aber von diesen allen die Schmertzen nicht nachlassen wolten, sondern sich vielmehr vermehrten und Convulsionen dazu kämen, so stehet die Sache sehr desperat, und muß man alsdenn bey Zeiten den verletzten Nerven gar abzuschneiden trachten. Denn sonst müssen die Patienten ofte elende und erbärmlich an den Convulsionen oder Gichtern sterben: Derjenige Theil, wo dieser Nerve hingienge, wird zwar gemeiniglich des Fühlens und der Bewegung beraubet; doch ist besser diese zu verlieren, als das Leben, wenn Lebens-Gefahr vorhanden, und es anders nicht seyn kan.