Zedler:NE DECURIO AUT COHORTALIS PERDUCATUR IN JUS, &c.
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NE DECURIO AUT COHORTALIS PERDUCATUR IN JUS, &c. ist unter denen alten Römischen Rechten die Aufschrifft der 151 Novelle, und wird in derselben ausdrücklich untersagt, daß sich niemand unterfangen solle, weder einen Ober- noch Unter-Officier, ohne vorher an dessen Commandeur ergangenen ausdrücklichen Fürstlichen Befehl, vor irgend einem Gerichte zu belangen, oder gar mit Gewalt dahin zu schleppen.