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Zedler:Munition-Geld

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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MUNITION DE GUERRE, Kriegs-Nothdurfft, Kriegs-Vorrath

Band: 22 (1739), Spalte: 848. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|22|Munition-Geld|848|}}
Weblinks
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Munition-Geld, ist eine gewisse Abgabe, welche mehrentheils alle Qvatember oder Vierteljährlich und monathlich, nach eines jedweden Landes-Herrn selbsteigenem Belieben, sonderlich von denenjenigen Bürgern und Unterthanen, welche eigene Häuser haben, zu desto besserer Unterhaltung derer auf den Beinen habenden Soldaten, zu entrichten sind; so gar, daß auch insgemein die sonst privilegirten und gefreyten Oerter oder Häuser nicht einmahl damit verschonet bleiben. Sonst werden dieselben auch Service, Abgabe zur Militz oder zu Kraut und Loth, Einquartierungs-Spesen, u. s. w. genennet. Mundius de Comitib. Palatio. c. 3. n. 357. Siehe auch Munera.