Zedler:Mittelbare Reichs-Glieder
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Mittelbare Reichs-Glieder, Lat. Princeps in Imperio uni ex Imperii ordinibus subjecti, werden diejenigen genennet, welche in eines oder des andern Reichs-Standes Lande wohnen, und also dessen Gerichtsbarkeit mithin dem Römischen Reiche nicht unmittelbar unterworffen sind; Gleichwie die in Schlesien, Böhmen und [589] Oesterreich befindliche Fürsten und Grafen, Landes-Fürsten und Landes-Grafen, die Edelleute aber Landsassen genennet werden.