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Zedler:Marie Himmelfahrt

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Marie Hitzing

Band: 19 (1739), Spalte: 1510–1511. (Scan)

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Marie Himmelfahrt ist das Fest, welches in der Lat. Kirche Festum assumtionis Mariae genannt wurde; es wird aber solches von der Römischen Kirche den 15 Aug. gefeyert, als an welchem Tage die Jungfrau Marie gen Himmel gefahren seyn soll, wiewohl noch nicht ausgemacht ist, in welchem Verstande die Alten das Wort Assumtio genommen, und ob sie solches nicht von ihrem Tode und ihrer Seelen Aufnahme in den Himmel verstanden wissen wollen. Wenigstens sind die Römisch-Catholischen Scribenten selbst darinn nicht einig, ob und wie sie gestorben, deswegen man allerhand wider einander lauffende Meinungen bey ihnen antrifft. Indessen wollen sie behaupten, es sey dieses Fest bereits von den Aposteln angeordnet und zu den Zeiten der Verfolgungen heimlich gefeyert worden, desgleichen sey es im 4 Jahrhundert zu Rom, im 6ten aber vom Kayser Mauritio zu Constantinopel feyerlich begangen worden; im 8 Jahrhundert aber sey es von Carl dem Grossen in Deutschland und Franckreich angeordnet worden. Was bemeldte Röm. Kirche im 4 Jahrhundert betrifft, berufft man sich diesfalls so wohl auf den Dresser, als welcher meldet, dieses Fest sey von Pabst Damaso angeordnet worden, als auf Bernard, Gregorium Magnum, Leo IV aus dem Anastasio Bibliothecario, und Nicolaum I. Wegen der Griechischen Kirche sucht man solches aus dem Nicephoro lib. XVII hist. eccles. c. 28 zu beweisen, und dieser ist auch der erste, der von diesem Feste Meldung gethan. Man legt aber seine Worte so aus, daß der Kayser Mauritius dazumahl das Fest nicht allererst eingesetzt, sondern nur gebothen, solches auf einen Tag in der gantzen Welt zu feyern. Wegen der Deutschen und Frantzösischen Kirche berufft man sich auf das Concilium Moguntinum cap. 36, auf welchem soll seyn ausgemacht worden, daß dieses Fest auf den 15 Aug. gefeyert werden solte, da man vorher streitig gewesen, daher zwar Carl der Grosse deswegen in seinen Capitularibus gesagt: de Assumtione S. Mariae interrogandum relinquimus; in den letztern hingegen dieses Fest gleich andern auf den 15 Aug. zu feyern befohlen, und will man, daß er dadurch die Tradition der Röm. Kirche, wie nemlich Marie so wohl der Seelen als dem Leibe nach in Himmel aufgenommen worden, bestätigen. Und obgleich Usuardus in Martyrologio nur der Seelen Auffarth bejahet, vom Leibe aber schreibet, es sey besser, daß die Kirche ihre Unwissenheit hierinn bekenne, als daß sie etwas freventlich ohne Meldung der H. Schrifft behaupte, so sucht man doch durch allerhand Glossen des Usuardi Beyfall mit der heutigen Röm. Kirche zu erzwingen. Lambecius diar. sacr. itin. Cellens. segm. 33-76, ingleichen lib. VIII. Commnentarior. de Biblioth. Vindobon. p. 132. sqq. welchen widerlegt hat Reiserus in Launio confessore p. 763. sq. Conf. Tentzels monathl. Unterr. an. 1694. p. 158. sqq. Hildebr. de diebus festis p. 103. sq. Mabillonius Tom. II. secul. 3. Benedictin. p. 270. Florentinius ad Martyrologium Hieronymianum p. 263. sq. Sonst hat man auch von diesem Tage eine alte Bauern-Regel: [1511]

Mariä Himmelfahrt klar Sonnenschein,
Bringt gemeiniglich gern viel guten Wein.

Ingleichen:

Scheint die Sonne fein klar nach ihrer Art,
An unser lieben Frauen Himmelfahrt;
So ists ein gut Zeichen bey den Leuten,
Daß es wird viel guten Wein bedeuten.