Zedler:Major
Erscheinungsbild
Major, heist, welcher nach den gemeinen Rechten das 25ste Jahr, nach den Sächsischen Rechten aber das 21ste Jahr zurück geleget hat, wovon unter Mündig ein mehrerers. Major wird auch der genennet der noch nicht 70 Jahr alt ist, sondern erst in das siebentzigste Jahr gehet, L. 3 ff. de Jur. immunit. Gleichwie hergegen derjenige Minor heisset, der noch nicht zwantzig Jahr erreichet, sondern nur den ersten Tag davon L. I. ff. de manumiss. Ingleichen der ein vollkommen Alter hat.