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Zedler:Liquidation

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Band: 17 (1738), Spalte: 1588. (Scan)

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* {{Zedler Online|17|Liquidation|1588|}}
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Liquidation, ist das Verzeichniß, ingleichen die Schätzung, ferner bey denen Kauffleuten die Abrechnung, Erörterung, Richtigmachung, Saldirung, Schliessung. Auch ist Liquidatio, da die Gläubiger bey dem Concurse dasjenige liquidiren, was sie mit Rechte von ihren Schuldenern zu liquidiren haben, anbey auch ventiliren, und geschiehet dieses regulariter durch Instrumenta quarentigiata, derer Kauffleute Bücher, wohin aber der Handwercker Bücher nicht gezogen werden können. Ferner durch tüchtige Zeugen, die die Schuld einhelliglich bezeugen. sonsten wenn einer oder der andere falliret, wird interloquendo besserer Beweis angeleget, und wenn ein Argwohn wieder den Schuldener beyfället, daß er etwas in Praeiudicium derer Gläubiger vornimmet, kan der Curator das Gewissen rühren. Bönigk. Ludouici 8.