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Zedler:Inuentarium, ein Verzeichniß über Effecten und Güter

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Inuentarium, ein schrifftliches Verzeichniß

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Inuentarium, Fund-Buch

Band: 14 (1739), Spalte: 796. (Scan)

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Literatur
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Inuentarium, ein Verzeichniß über Effecten und Güter, die ein Kauffmann in seinem Handel und Wandel hat, oder welche sich bey Sterb-Fällen in der Verlassenschafft befinden, in Summa, die Verzeichniß aller beweg- und unbeweglichen Güter, welche in jemands Besitz, Administration, oder Vermögen seyn, und davon er Rechnung abzustatten schuldig ist, oder zu seiner eigenen Speculation gerne in Richtigkeit haben wolte.

Denen Kauff-Leuten ist sonderlich zum Fundament des Italiänischen Buchhalters, und bey Anfang neuer Bücher ein solches Inventarium nöthig, welches denn mehrentheils in baaren Gelde, vorhandenen Waaren, und ausgezogenen Activ- und Passiv-Schulden bestehet, da denn alle inventirte baare Gelder, Waaren und Activ-Schulden, zu Anfang derer Bücher, Debitores an Capital, dieses Capital hingegen Debitor an die Passiv-Schulden, oder an die in dem Inventarien stehenden Creditores wird.

Bey dem Schluß des Jahres können auch die Bücher nicht recht soldiret, oder eine General-Schluß-Bilantz gezogen werden, es sey dann, daß man ein General-Inventarium gemachet, und aus solchen ersehen habe, was für unverkauffte Waaren noch vorhanden seyn, nach welchen sich so dann der Verlust und die Gewinn-Conto am besten reguliren lässet.