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Zedler:Ehenheim (Unter-) oder Nieder-Nehenheim

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Ehenheim (Ober) oder Obernheim, Ober-Enheim, Ober-Nehenheim

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Ehenhaim, ein adel. Geschlecht

Band: 8 (1734), Spalte: 342. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|8|Ehenheim (Unter-) oder Nieder-Nehenheim|342|}}
Weblinks
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Ehenheim (Unter-) oder Nieder-Nehenheim, ein zieml. Flecken sammt einem adel. Schlosse, 1/4 Meile unter Ober-Ehenheim gegen Straßburg zu gelegen, welches die von Landsperg von dem Bißthum Straßburg zu Lehn tragen. An. 1622 haben die Mannsfeldischen allhier übel gehauset. An. 1643 nahmen die Frantzosen beyde Oerter sowohl Ober- als Unter-Ehenheim in Besitz; die Kayserl. aber eroberten sie an. 1675 wieder mit Accord, jedoch musten sie selbige hernach auf das neue denen Frantzosen überlassen. Herzogs Elsaß. Chron. III. 10. Zeiller. Martiniere. Hans Seelzag. p. 84.