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Zedler:Ehelich-gebohrne Leibes- und Lehn-Erben

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 8 (1734), Spalte: 341. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|8|Ehelich-gebohrne Leibes- und Lehn-Erben|341|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Ehelich-gebohrne Leibes- und Lehn-Erben|Ehelich-gebohrne Leibes- und Lehn-Erben|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1734)}}

Ehelich-gebohrne Leibes- und Lehn-Erben, sind diejenigen Erben, die von einem Stamm-Vater gebohren, und denen die Succession an Lehn gehöret, mit Ausschlüssung der weibl. Linie, weil darinne nur auf die Abstammung von Geblüte, und auf die Söhne allein gesehen wird.