Zedler:Ehelich-gebohrne Leibes- und Lehn-Erben
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Ehelich-gebohrne Leibes- und Lehn-Erben, sind diejenigen Erben, die von einem Stamm-Vater gebohren, und denen die Succession an Lehn gehöret, mit Ausschlüssung der weibl. Linie, weil darinne nur auf die Abstammung von Geblüte, und auf die Söhne allein gesehen wird.