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Zedler:Ditmarschen

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Ditmarus

Band: 7 (1734), Spalte: 1081–1084. (Scan)

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Ditmarschen oder Dietmarschen, Diethmarschen, Dittmarsen, Ditmarsen, Dietmarsen, ehemahls Thermarsgowe, Thermarsgore, Thiatmaresgao, Lat. Ditmartia, Dithmartia, Dittmarsia, Dithmaria, Dithmercia, Dithmertia, Thetmarscia, Thetmarchia, Tietmarchia, Tiermarsia, eine Landschafft in Holstein, so mit der West-Seite an die Nord-See stösset, gegen Mittag durch die Elbe von dem Lande Kedingen und Hadeln, und gegen Norden durch die Eyder von denen Schleßwigischen Ländern Uthholm, Eyderstede, Stapelholm, auf der Ost-Seite oben durch die Eyder, und wo diese abweicht, durch die Giselau, sonst auch die Landscheide genannt, so dann durch eine Linie, so der Holstengraben heist, und endlich gegen Süd-Osten durch viele tieffe Gräben und die Wilstermarsch, dahin man nur durch einen einigen engen Weg kommen kan, von dem eigentlich so genannten Holstein, und insbesondere dem Amte Rendsburg abgesondert wird. In der Länge von der Eyder bis an die Elbe hat es 7. Meilen, und die Breite ist von dreyen zu vier Meilen. Es wird in den Nordlichen und Südlichen Theil unterschieden, davon jener dem Hertzog von Gottorp, dieser dem König in Dänemarck zustehet, die sich in die 1425 Pflüge, nach denen das Land angeschlagen ist, gantz gleich getheilet haben. Jeder Theil wird wiederum in Geest und Marsch, davon das erste Wort ein dürres und unfruchtbares, das letztere aber ein gutes Land bedeutet; (Siehe den Articel Marsch) und zwar der Nordliche Theil in die Hardtsteder Geest und Nordstrand oder Nordmarsch, der Südliche in die Tellingsteder Geest und Süderstrand oder Südermarsch getheilet. Die Flüsse in dem Lande sind die Aw, die Thiele, die Gieselau, die Wolburgaw, die Miele; und der Mackebeeck oder Sprand. Es ist keine einige Stadt darinne, sondern nur etliche Flecken, darunter in dem Nordlichen Theil Lunden, S. Annen, Hemm, Nienkercken, Weßlingburen, Heide, allwo die Ditmarschen alle Sonnabend ihren Marckt halten, Weddingstede, Henstede, Schlichting, Delve, Tellingstede; in dem Südertheil aber Meldorp, wo alle Wochen Gericht gehalten wird; Windbergen, Oldenworden, Hemmingstede, Barlt, Marne, Donne, Brunsbüttel, Edellacke, Böckelnborg, Süderhadtstede, Nordhadtstede, Alversdorp die vornehmsten sind. Zwey Drittel von dem Lande ist bey nahe Geest, und kaum ein drittel Marschland, welches letztere ohne Vergleichung mehr als jenes einbringt, insgemein aber mehr zum Kornbau, als zur Weide und Viehzucht gebraucht wird.

Die Einwohner sind ihrem Ursprung nach wahre Sachsen, darum sie auch zum Unterscheid von denen Friesischen Marschländern, die über der Eyder wohnen, Ditmarschen, d. i. Deutsche oder Teutsche Marschen, genennet worden, und sollen von denen alten Marsen, so an der Ems gewohnt, ihren Namen haben. Cluuerius Germ. Antiq. III.11. de Furstenberg Monum. Paderb. p.35.seq. von Bünaus Teutsche Reichs-Hist. Th.I. B.I. p.27. In denen Scriptoribus der mittlern Zeit werden sie Thetmarchii und Thiatmarsgoi genennet. Helmold. Chron. Slau. l.25. ap. [1082] Leibnitz Scriptor. Rer. Brunsuic. Tom.II. p.559. Adam. Bremens. ll.8. Meibom. de Saxon. in Script. Rer. German. Tom.III. p.109. Sie sind insgemein lang und starck. Die Weiber, so etwas begütert, werden vor stolzer, als ihre benachbarten gehalten, weil die Gemeinschafft derer Güter unter denen Eheleuten bey ihnen nicht, wie denen nachgelegenen Landen eingeführet ist, sondern die Weiber ihre Güter vor sich behalten. Adeliche Geschlechter oder Güter giebt es heut zu Tage auch nicht mehr allda, obgleich vor Alters etliche da gewesen seyn mögen. Den grösten Ruhm aber haben die Einwohner von ihrer Streitbarkeit, und der tapffern und langwierigen Vertheidigung ihrer Freyheit. Vor Alters machte Ditmarschen einen besondern Sächsischen Pagum aus. Meibom. l.c. Paullin. de Pag. Antiq. Germ. Junckers Anleit. zur mittl. Geogr. II. 5. p.286. So führte sie auch den Titel einer Grafschafft, und gehörete zur Marggrafschafft Stade, mit welcher sie vereinigt geblieben bis auf den Marggrafen Rudolphum II, der von ihnen an. 1144. erschlagen worden. Siehe Stade. Nach dessen Todte erlangte diese Grafschafft Remholdus, welcher an. 1164, als er Hertzog Henrico Leoni wieder die Wenden in Pommern beystunde, nebst Graf Adolpho II, von Holstein, in Treffen blieb. Hetmold. Chron. Slau. II. 4. ap. Leibnitz Rer. Brunsuic. Scripor. Tom.II. p.621. Bothon. Chron. Brunsuic. Picturat. ibid. Tom.III. p.347. Lerbecke Chron. Comit. Schawenb. ap. Meibom. Rer. Germ. Script. Tom.I. p.506. Hierauf fiel diese Grafschafft an Hartwicum I, Ertz-Bischoff zu Bremen, als letzten des Stadischen Geschlechts, bey dessen Lebzeiten sie noch Hertzog Henricus Leo an sich brachte. Helmoldus II.6. l.c. p.623. Als aber in seiner Achts-Erklärung von seinen Ländern jeder etwas abzuzwacken suchte, so machte sich auch Graf Adolphus III. von Holstein der Grafschafft Ditmarschen, mit Genehmhaltung Kaysers Friderici I, zu Theil, trat sie aber hernach an. 1184 an Ertz-Bischoff Hartwicum II. zu Bremen ab. Arnold. Chron. Slau. III.12. ap. Leibnitz l.c. Tom.II. p.665. Weil aber einige derer Ditmarschen des Ertz-Bischoffs Ober-Herrschafft nicht erkennen wollten, so zwang er sie durch Hülffe Graf Adolphi von Schaumburg und des Grafen von Oldenburg mit Gewalt, daß sie ihm sollten auch die Kriegs-Kosten bezahlen, welches die Ditmarschen versprachen. Allein, so bald die feindliche Armee auseinander gegangen war, wollten sie nichts von der Bezahlung wissen, und unterwarfen sich Woldemaro, Bischoffe von Schleßwig und zugleich an Dänemarck, Arnoldus l.c. III. 21 p.670. Wiewohl sie sich von diesen wieder abrissen, als König Woldemarus II. an. 1223 von Grafen Henrico von Schwerin gefangen worden. Woldemarus brachte sie zwar nach einem blutigen Gefecht etliche Jahr hernach wieder unter sich, sie wurden ihm aber in der Schlacht bey Bornhoven an. 1227 untreu, und halffen das meiste zu seinem Unglück. Broderi Boissen Chron. Slesuic. apud Mencken. Script. Rer. Saxon. Tom.III. p.588. Holbergs Dänemärck. Norweg. Staats- und Reichs-Hist. 6. p.234. Von dieser Zeit an behauptete dieses kleine Ländgen über 300. Jahr seine Freyheit wieder die Könige in Dänemarck und die Hertzoge von Holstein, worzu nebst der Tapfferkeit derer Einwohner, die Situation des Landes das meiste beytrug. Denn man konte demselben nur auf der Seite von der Geest an Holstein beykommen, [1083] aus welcher, weil sie leichtlich eingenommen wurde, die Einwohner sich gemeiniglich mit allem Vermögen in die Marsch hinein retirirten, und sich bey Meldorp, so damahls feste war, und die Südermarsch verwahrte, versammleten. Vor der Nordermarsch hatten sie die so genannten Hammen, (entweder von Hemmen, aufhalten, oder von Hamm, so im alt-Sächsischen ein Gehöltze bedeutet,) welches die einigen Pässe waren, da man durchreisen konte, die zu beyden Seiten dickes Gehöltze, breite und tieffe, doppelte auch wohl dreyfache Graben hatten, und noch mit starcken Wällen und Geschütze versehen waren. Ausser dem begaben sie sich mit einigen Bedingungen in den Schutz derer Ertz-Bischöffe zu Bremen, welche ihnen zuweilen mit Kriegs-Volck beystunden. An. 1289 wurden sie von dem Grafen von Hollstein Gerhardo II, angegriffen, ein Hase aber, der im Angesicht derer beyden Parteyen vorbey lief, und ein Geschrey verursachte, brachte die Hollsteiner in Verwirrung, die denen Ditmarschen zu einem grossen Sieg diente. Gerhardus M. Graf von Hollstein führte blutige Kriege mit ihnen, und ob er gleich dererselben in einer Schlacht bey 1000. erlegte, büßte er in einer andern doch 2000. ein. Graf Gerhardus VI. verlohr an. 1404 selbst, nebst mehr als 300. Edelleuten, in einer Schlacht wieder die Ditmarschen sein Leben. Die merckwürdigste und blutigste Schlacht gieng mit König Joanne von Dänemarck an. 1501 vor, welcher deswegen Anlaß darzu nahm, weil der Kayser Fridericus III. an. 1474 bey Erhöhung der Grafschafft Hollstein zum Hertzogthum, Ditmarschen zu demselben geschlagen, Diplom. Erect. Ducat. Holsat. ap. Meibom l.c. p.213 ungeachtet der Kayser auf die von denen Ditmarschen geschehene Vorstellung, daß sie zum Stiffte Bremen gehörten, an. 1481 in einem Schreiben an den König in Dänemarck sich erklärte, daß es damahls aus Irrthum eingeflossen wäre. Chronol. rer. Dan. l.c. apud de Ludewig Reliqq. MSt. Tom.IX. p.50. Chron. Dan. ibid. p.140. Dipl. Brem. apud Menck. l.c. Tom.I. p.609. Holberg l.c. Der König kam mit einer Armee von 10000. Mann gegen dieselbe, und drung mitten im Winter, da die Moräste gefroren waren, tief ins Land, weil aber ein unvermuthet Thauwetter einfiel, ward die halbe Armee ruiniret, das Dänische Haupt-Banier Danebroge gieng verlohren. Chronol. Rer. Dan. l.c. p.143.seqq. Holberg l.c. p.235.seq. An. 1544 hatten die Ditmarschen vom neuen Anfechtung wegen ihrer Freyheit, da sie der König mit einer starcken Armee angreiffen wollte, allein durch einen Vergleich wurde solches rückgängig. Chronolog. Rer. Dan. p.76. bis an. 1559. Da sie nach einem dreymahl in einem Tage wiederholten Treffen, darinne bey 4000. Ditmarschen geblieben, sich an den Hertzog Adolphen, der iedoch nebst vielen andern selbst verwundet worden, ergaben, und im freyen Felde die Huldigung ablegten. Seit der Zeit sind sie ruhig unter Dänemarck und Holstein geblieben, und werden durch 2. Land-Voigte regieret. Petersen Holstein. Chron. Spangenbergs Adels-Spiegl. P.I. Lib.X. c.15. Hamelmann. Opo. p.674.seq. Holberg l.c. p.244. Danckwerths Landes-Beschr. von Schleßwig und Holst. P.III. c.16. p.289.seqq. Beschreib. des Kriegs mit denen Ditmarschen. Ranzouius Hist. Cimbr. Zeiller. Itiner. Germ. p.674.

Das Wapen von Ditmarschen ist im rothen Felde ein Reuter im goldenen [1084] Harnische mit blossen Degen auf einem rennenden silbernen Pferde mit schwartzen Zeuge. Imhoff Not. Proc. Imp. IV. 9. §.31. Triers Einleit. zur Wapen-Kunst. P. M. n.2.

Ditmarsen, siehe Ditmarschen.