Zedler:Dilatio conuentionalis
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Dilatio conuentionalis heist eine Frist, welche ein Theil dem andern concedirt, wenn sich beyde Partheyen vergleichen, daß sie z. E. wollen in zweyen Schrifften von 4. Wochen zu 4. Wochen in der Sache verfahren, wenn nur die Formel sub poena praeclusi dem Compromiss mit einverleibet worden. Lauterb. Comp. Jur. d. fer.