Zum Inhalt springen

Zedler:Conditio

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Conditer

Nächster>>>

Conditio Caussae

Band: 6 (1733), Spalte: 930. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|6|Conditio|930|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Conditio|Conditio|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1733)}}


Conditio, heisset eine Wahl, auch eine eheliche Verbindung: Also war eine Formel bey dem Divortio und Repudio derer Römer, wenn sie einander die getroffene Verlobung renuncirten: Tua conditione non amplius utor, ich gehe von dem Heyraths-Contract ab, den ich mit dir errichtet. It. Eine Condition, Gelegenheit, Vorbehalt, die Qualität oder Beschaffenheit einer Person oder Sache, das Geschlecht, die Geburt, oder das Herkommen, It. Der Zustand, Lebens-Art, oder Profession, das Amt, Dienst, Dignität, Würde, oder andere Bürgerliche Gelegenheit. Item: Die Abrede, das Anerbieten, der Vorschlag, oder Vorbehalt, der Aocord, Mittel und Weg um Vergleich, Bedingung, ist ein ungewisser doch möglicher Ausgang, welcher zu erwarten, und die Disposition biß zu dessen Adimplirung ohne Effect bleibt. L. I. 39. d. reb. cred. I. 34. §.I. d. eitad. & Dem. § 6. I. d. V. O. I. 120. π. eud. I. 69. d. Haer. Inst. L. 22. §. 1. d. Cond. Ind.