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Zedler:Actiones poenales, oder Poenae persecutoriae

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Band: 1 (1732), Spalte: 414. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|1|Actiones poenales, oder Poenae persecutoriae|414|}}
Weblinks
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Actiones poenales, oder Poenae persecutoriae, heissen diejenigen Klagen, durch welche die in denen Rechten verordnete Strafen gesuchet werden; sie kommen in vielen mit der Denunciation oder Rügen überein, da man ein verübtes Laster oder Verbrechen bey der Obrigkeit denunciiret, rüget oder angiebet, und derselben solches zu bestrafen überlässet; es giebt auch Actionem poenalem mixtam, da man zum Theil auf seine Satisfaction, oder eine Sache, oder Ersetzung des Schadens, zum Theil aber auf die Rechten verordnete Strafe libelliret.