Zedler:Actio de peculio
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Actio de peculio, ist eine Klage, wodurch der Vater, oder der Herr, welcher seinem Sohn, oder Knecht, ein eigen Guth (peculium) nachgelassen, aus deren Contract oder Handel belanget, daß sie dasjenige, was sie gehandelt, in so weit solches zureichet, leisten oder zahlen sollen.