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Wikisource:Löschkandidaten/Archiv/2012/4

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Ohne Scan. Ein Scan der unseren Anforderungen genügt, dürfte auch nur schwer zu beschaffen sein. --9xl (Diskussion) 08:12, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Darf ich denn eine Seite aus dem Buch scannen, wovon ich den Erlaß abgetippt habe? Werden damit keine Urheberrechte verletzt? Oder muss es unbedingt ein Originaldokument gescannt werden? --Charmbook (Diskussion) 09:37, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Frage kann ich nicht eindeutig beantworten. Amtliche Werke sind zwar urheberrechtlich nicht geschützt, aber handelt es sich wirklich um einen Erlass, oder ist das eher ein internes Schreiben an andere Dienststellen. Ich bitte um Einschätzung von Leuten, die sich mit dieser Materie besser auskennen. Jedenfalls müssten evtl. vorhandene Beifügungen des Autors/Herausgebers des Buches gelöscht werden. --9xl (Diskussion) 10:36, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich kenne das Buch nicht. Ist das Dokument ein Faksimile oder eine Abschrift? Im Internet findet sich aber folgende Vorbemerkung von Günter Grau hierzu:[1]. Der letzte Absatz gibt Auskunft zu Befügungen, Anpassungen an die Rechtschreibung, etc. bei Abschriften. Auch sei erlaubt kurz darauf zu verweisen, daß Günter Grau eine eigene Homepage hat:[2]. Hier findet sich seine eMail Adresse. --Wassermann (Diskussion) 11:02, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja, es ist das Buch. Ich habe die Scans aus dem Buch zur Verfügung. Die Frage ist jetzt also, ob ich die hochladen dürfte. Das ist leider nur eine Abschrift. Laut Grau soll es wirklich ein Erlass sein. Nach Bemerkungen aus dem Buch (S. 362) muss sich der Erlass in dem Militärarchiv (Abt. MA) des Bundesarchivs Freiburg befinden. Ich habe aber jetzt nicht vor, nach Freiburg zu fahren. Die Frage, ob der Text bleibt oder gelöscht werden soll, ist prinzipiell, weil es im Buch noch weitere interessante Dokumente zu finden sind, die ich eventuell auch abtippen könnte. --Charmbook (Diskussion) 16:05, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  • Zur Rechtsfrage: Klar ist das ein Fall von § 5 Abs. 1 UrhG (amtliches Werk, gemeinfrei)
  • Der Editor oder der Verlag kann daran keine Rechte erwerben. Ein Scan des Abdrucks in dem Buch wäre nach unseren Grundsätzen OK.
  • "Ich habe aber jetzt nicht vor, nach Freiburg zu fahren." zeigt nur, dass null Ahnung über die Praxis in Archiven besteht. Es würde nichts nutzen, nach Freiburg zu fahren und das Stück zu fotografieren (abschreiben ist nicht WS-konform, wir brauchen einen Scan), da das Bundesarchiv keine solchen Fotos erlaubt. Es müsste ein Antrag auf Reproduktion zum Zweck der Veröffentlichung im Netz gestellt werden, was unter Umständen kostenpflichtig sein könnte (jährliche Gebühren, daher keine Option). --Historiograf (Diskussion) 18:26, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

auf die gebühr nach punkt 4.35 kann das bundesarchiv nicht verzichten, macht gut 190 euro im jahr http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/abteilungen/abtg/kostenverordnung.pdf - wär gut, wenn sich jemand erkundigen würde, ob das auch für projekte wie die wikipedia gilt. sonst muss man ein druckwerk in kleiner auflage zu wissenschaftlichen zwecken erstellen, aus dem dann dritte für ws scannen dürften ;-) --Historiograf (Diskussion) 18:36, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ohne Seitenhieb geht es natürlich nicht. Trotzdem vielen Dank, auf Deine Beurteilung habe ich gehofft. --9xl (Diskussion) 19:37, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Sie haben Recht, ich habe wirklich Null Ahnung. Darf ich also die Scans jetzt hochladen? Das sind drei Seiten, wobei auf jeder Seite es auch andere Materialien gibt (ein Text vor dem Eralss, ein Bild auf der 2. Seite (es zerstückelt den Erlass) und ein Text auf der 3. Seite nach dem Erlass). So ich diese wegretuschieren oder sie dürfen bleiben? --Charmbook (Diskussion) 19:22, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja. Alles was nicht zum Erlass gehört sollte gelöscht werden. --9xl (Diskussion) 19:37, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Meine Mail ist aktiviert (sonst Benutzer:FrobenChristoph's Mail nehmen), ich schau gern drauf, was von den Scans weg muss. Sobald Scans vorliegen, kann die LD (ebenso wie IMHO auch obige) als erledigt erklärt werden --Historiograf (Diskussion) 19:50, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Okay. Mache ich. Ich habe eine Mail gesandt, weiß aber nicht, wie ich eine Datei anhängen kann. Deswegen warte auf die Antwort, damit ich die Email-Adresse sehe... --Charmbook (Diskussion) 20:03, 15. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Der Anhang kam an und ich habe die Entfernung des Bilds nahegelegt --Historiograf (Diskussion) 17:30, 17. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]


Löschantrag zurückgezogen, die Scans sind jetzt vorhanden.

Kurzer Einschub: Zweitkorrigiert und Status auf fertig gestellt. --Jmb1982 (Diskussion) 16:34, 9. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 9xl (Diskussion) 08:42, 9. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

95 Thesen (erledigt, bleibt)

Eigentlich SLA-würdig: Keine WS:TG, wohl Spiegelung von Gutenberg --enomil 16:40, 31. Okt. 2012 (CET)[Beantworten]

Als reinen E-Text gibt es das oft genug, meinetwegen löschen. --Jowinix 16:51, 31. Okt. 2012 (CET)[Beantworten]
Sorry, offenbar habe ich den Sinn von Wikisource noch nicht verstanden. Hatte gedacht, dass man hier bei der Suche nach gewichtigen Quellen fündig werden soll. Mich wunderte, dass die Thesen Luthers hier in allen möglichen Sprachen zur Verfügung gestellt werden, aber nicht in seiner Muttersprache. Als Veröffentlicher enthalte ich mich eines Kommentars über (S)LA-Würdigkeit. --Thomas Gebhardt (Diskussion) 17:22, 31. Okt. 2012 (CET)[Beantworten]
Seine Muttersprache war wohl nicht das, was dort steht, und geschrieben hat er sie in Latein. Ansonsten gilt hier für uns (deutsch[sprachig]e Wikisource) WS:TG. Wie dem auch sei: als früheste verdeutschte Fassung finde ich sie in im VD16 unter der Nummer L 3333, 1557, Bl. 9v–13r MDZ München (Direktlink). Titelblatt scheint zu fehlen bei dem Band (jedenfalls wenn ich mir die anderen Teile anschaue). --enomil 19:17, 31. Okt. 2012 (CET)[Beantworten]
Ohne von irgendetwas irgendeine Ahnung zu haben, deucht es mich, dass es durchaus Sinn machen könnte, auch in der deutschen WS die [3] lateinische Version mit deutscher Übersetzung einzustellen. Wir haben schon mehrfach solches getan, bspw. Rheinbundakte --Pfaerrich (Diskussion) 20:41, 31. Okt. 2012 (CET)[Beantworten]
Wenn's geziemt begebe ich mich nun daran, die löblicherweise von enomil genannte Quelle im Originalwortlaut einzupflegen. Mir scheint dies ein wirklich wertvoller neuer Beitrag - und wer den Text verstehen will, soll dann eben woanders suchen... --Thomas Gebhardt (Diskussion) 10:57, 1. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Wir haben hier ein ähnliches Problem, wie mit der Lutherbibel. Die vorgeschlagene Textgrundlage ist nahe an der Entstehungszeit, müsste aber noch in einem Lutherhandbuch (Klassiker: Aland, Hilfsbuch zum Lutherstudium) überprüft werden. Welche Scangrundlage wir auch wählen - die Weimaraner Luther Ausgabe (WA) sollte mit eingesehen und ggf. in Anmerkungen verwendet werden. Die Zweisprachigkeit auf WS.de halte ich für nicht notwendig, da wir unseren Text einfach mit der lateinischen verlinken können. --Batchheizer (Diskussion) 11:21, 1. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Text: WA 1, 233-238; Übersetzung: MA 1, 31-38 [Münchner Ausgabe: Borcherdt/Merz, 3. Auflage, München 1948-64]. Dies scheinen zu berücksichtigende Textausgaben zu sein. --Batchheizer (Diskussion) 11:42, 1. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich habe einmal den technischen Aufbau vorgenommen – ich hoffe, Thomas Gebhardt findet sich zurecht. Zur Textüberlieferung habe ich ein paar Zeilen in den entsprechenden WP-Artikel eingefügt. Viele Grüße --Konrad Stein (Diskussion) 22:33, 1. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Nun hat sich Thomas Gebhardt – woran ich geglaubt hatte – leider nicht sehr ins Zeug für seine Sache gelegt. Daher würde ich das Projekt adoptieren und beantrage die Entfernung der Löschmarke. --Konrad Stein (Diskussion) 21:01, 12. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Aktuell sind noch 4 Seiten E-Text übrig, wenn die ebenfalls nach Vorlage sind gibt es keinen Löschgrund mehr. Übrigens bleibt das Scan-Fenster bei den meisten Seiten schwarz. --Jowinix 22:47, 12. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Da nunmehro der Text vollständig auf den Früdruck von 1557 umgestellt und auch schon korrigiert ist, habe ich mir erlaubt die Löschmarke zu entfernen, da mir der Löschgrund entfallen zu sein scheint. Dank an Jowinix. --Konrad Stein (Diskussion) 20:25, 13. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Dank Paulis ist der Text nun sogar fertig. Für mich mal wieder eine schöne Erfahrung mit der community. Hat mich sehr gefreut. --Konrad Stein (Diskussion) 00:38, 14. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Konrad Stein (Diskussion) 00:38, 14. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Könnte man auch als SLA behandeln, aber eine Entscheidung der Community zu Landtagsdrucksachen oder Patentschriften etc. wäre sinnvoll. Es gibt keinen Konsens, dass amtliche Werke nach § 5 Absatz 2 UrhG hier aufgenommen werden können, siehe auch Wikisource:Urheberrecht: Amtliche Werke (§ 5 UrhG) – in Betracht kommen vor allem Gesetze und Verordnungen sowie Gerichtsurteile. Bisher haben wir meines Wissens noch kein Beispiel.

Aufgrund des Veränderungsverbots sind diese Werke nach Absatz 2, zu denen üblicherweise parlamentarische Drucksachen gerechnet werden, für uns zu unfrei. Anders als bei Panoramafreiheitbildern, für die das Veränderungsverbot (hinsichtlich des dargestellten Werks) ebenfalls gilt, und der bloßen Einstellung auf Commons, bei der eine Veränderung nicht gegeben ist, schränkt die Aufnahme solcher Texte die internationale Wikisource über Gebühr ein:

- es dürfen keine Übersetzungen in anderen Sprachversionen publiziert werden

- es dürfen keine Auszüge oder gekürzte Wiedergaben veröffentlicht werden --FrobenChristoph (Diskussion) 21:09, 30. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

löschen - FrobenChristoph hat da schon recht. ME sind bereits die im Text enthaltenen Verlinkungen auf Wikipedia-Artikel rechtlich unzulässige Veränderungen des Originaltexts. Insofern kann man solche Berichte allenfalls als pdf auf Commons halten. Hier müsste sonst ein riesiger, blinkender Warnbaustein dazu gesetzt werden, das man das Dokument nicht anfassen darf.--Kresspahl (Diskussion) 22:33, 30. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Das Änderungsverbot wird doch aber für Übersetzungen in dem ausdrücklich einbezoenen §62 Abs. 2 gleich wieder aufgehoben, oder nicht? Und Auszüge sind auch ausdrücklich erlaubt. "Soweit es die Benutzung erfordert" ist natürlich schwammig, aber dennoch... --FA2010 (Diskussion) 23:07, 30. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Zur Information: UrhG§ 5§ 62 und w:Amtliches_Werk#Deutschland.

Wenn es möglich ist, bitte nur dann löschen, wenn es wirklich nicht hier auf Wikisource sein darf. Notfalls sollte man sich wirklich überlegen, ob ein Warnbaustein angebracht wäre, oder man kann ja auch den Artikel gegen weitere Edits sperren, oder nicht? Es steckt nämlich viel Arbeit, verteilt über mehrere Tage drinnen. Es wäre schon sehr ärgerlich, wenn es sich nach einer Löschung herausstellen würde, dass es keinen wirklichen Grund für die Löschung gegeben hat. --Agatha Bauer (Diskussion) 20:33, 15. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Im übrigen verändern die im "Text enthaltenen Verlinkungen auf Wikipedia-Artikel" keinen einzigen Buchstaben vom Text. Ich wäre mal gespannt ob das irgendjemand in der heutigen Zeit das als unzulässige Änderung sehen würde. Ich glaube nicht. Aber wenns notwendig wäre, würde ich es natürlich entfernen, um zu verhindern dass der ganze Text gelöscht wird. --Agatha Bauer (Diskussion) 20:41, 15. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
In der Vorlage steht, dass nach sieben Tagen über einen LA entschieden werden. Hier sinds fast zwei Monate. Dass Projekte so lange in der Schwebe sind, demotiviert jeden Beteiligten. --Spielertyp (Diskussion) 21:02, 7. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Anders als ich oben annahm sind nicht alle Landtagsdrucksachen nach § 5 Abs. 2 vom Schutz ausgenommen, sondern nur diejenigen, die sich auf Gesetze beziehen, was hier nicht der Fall ist, siehe das Zitat http://lists.okfn.org/pipermail/okfn-de/2013-March/000838.html. Es muss daher leider gelöscht werden --FrobenChristoph (Diskussion) 12:59, 11. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Wie sieht es denn mit amtlichen Stellungnahmen aus? Wurde denn das Bayerische Innenministerium, der Rechtsausschuss des Bayrischen Landtages oder irgendein Landgericht angeschrieben? Bisher nur haben sich wir als juristischen Laien geäußert. Ich würde den Text gern behalten, um so eine eventuelle Entscheidung zu erzwingen. Dann erst besteht Rechtssicherheit. Im übrigen würde ich Agathe Bauers Meinung folgen, dass Links keine unzulässigen Änderungen sind. --Das Robert (Diskussion) 13:28, 12. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Es ist nicht unsere Aufgabe, solche Erkundigungen einzuziehen, sondern derjenigen, die diese URV behalten wollen. Liegt eine Freigabe vor, kann er der Text wiederhergestellt werden. Ich bitte einen anderen Administrator um Löschung --FrobenChristoph (Diskussion) 00:53, 19. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Gelöscht, weil URV-Verdacht nicht ausgeräumt werden konnte. -- Paulis 21:07, 20. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wassermann (Diskussion) 15:42, 25. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Diese Kategorie habe ich selbst angelegt in Reaktion auf eine Diskussion im Skriptorium, Wikisource:Skriptorium/Archiv/2009/November#Antrag_auf_eine_Wartungskategorie, Wikisource:Skriptorium/Archiv/2010/April#Wartungskategorie_für_Kommentare. Da es in den seitdem vergangenen 2½ Jahren keinerlei Reaktion gab, betrachte ich diese Initiative als gescheitert und beantrage die Löschung dieser Kategorie. Die seinerzeit quasi als Initialzündung eingestellten Artikel habe ich bereits entfernt. --9xl (Diskussion) 10:11, 26. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Meinetwegen kann die weg. Wir halten uns einfach an unsere bisherige Kommentarpolitik, dann brauchen wir keine neuen Baustellen einrichten wo eh nicht gearbeitet wird ;-) -- Paulis 20:27, 26. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
+1 --Spielertyp (Diskussion) 10:35, 18. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]
Also ich will ja nicht meckern, aber 7 Tage sind schon seit mehreren Monaten vorbei. --Spielertyp (Diskussion) 02:22, 14. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]
...und jetzt im Mai noch vorbeier als vorbei! Vielleicht gibts ja mal als Verstärkung vom Arbeitsamt einen 1€ Admin für uns ;) --Rumpelsteig (Diskussion) 21:21, 3. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
Erl. --A. Wagner (Diskussion) 21:49, 10. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Paulis 10:21, 11. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]