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Von Würden und Bürden der Brauerknechte

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Textdaten
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Autor: Otto Beneke
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Titel: Von Würden und Bürden der Brauerknechte
Untertitel:
aus: Hamburgische Geschichten und Sagen, S. 252–255
Herausgeber:
Auflage: 2. unveränderte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Perthes-Besser & Mauke
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Erscheinungsort: Hamburg
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Google, Commons
Kurzbeschreibung:
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[252]
85. Von Würden und Bürden der Brauerknechte.
(Um 1600.)

Von der Brauerknechte Heldenthum ums Jahr 1300 und von einigen damit zusammenhängenden Rechten ist zwar schon Oben (No. 34) die Rede gewesen. Es ist aber noch Manches über dieses Gewerk zu erzählen.

Die Brauerknechte bildeten eine Gilde, die nach ihrem Schutzpatron die St. Vincentii-Brüderschaft hieß, und unter vier Brauer-Herren als Alterleuten stand. Der erste und vornehmste ihres Mittels aber war der Baumtrager, der bei feierlichen Gelegenheiten einen wohlverzierten Zuber-Baum [253] als Zeichen seiner Würde trug, und zwei Jahre lang sein Amt führte. Der von den Mitknechten erkorene Baumtrager mußte einen Eid schwören, daß er seine Genossen vertheidigen wolle „vor Bürgermeister und Rath, zwischen Ring und Mauer, vor dem Wirth und Frau,“ – worauf sie ihn wiederum Beistand, Hülfe und Treue versprachen.

Nach dem Baumtrager kamen die sechs Vorsprachen oder Vertreter der Brauerknechte, auch auf zwei Jahre gewählt. Die Neuwahlen wurden heimlich gehalten, bis zum nächsten Sonntage vor Johannis. Dann, während der Hauptpredigt, trugen die drei abgehenden Vorsprachen drei Kränze von Rosen oder sonstigen schönen Blumen in die Wohnung der Neuerwählten, und hingen sie auf der Diele an den Spiegel. Dann wußte Jeder, den’s betraf, Bescheid. Fürwahr, eine löbliche zarte Manier, eine Erwählung durch die Blume zu verkündigen, die freilich der also Geehrte mit 1 bis 2 Thalern bezahlen mußte. Dann erschienen alle Vorsprachen zur Mahlzeit bei einem der beiden Altermänner, woselbst die Tauglichkeit und Tüchtigkeit der Neugewählten erprobt wurde.

Nach altem Deutschen Begriff ist ein guter Zecher zu allen Dingen nütze, darum bestand die erste Probe der Vorsprachen darin, daß Jeder auf übliches Zutrinken der Alten einen vergüldeten Pokal (½ Nössel groß) voll starken Bieres, nicht weniger als zehnmal austrinken mußte, und zwar je auf einen Zug, ohne abzusetzen. Jeder Zutrinker sagte dabei: „Glas, du weest, dat du hüüt mit einem schönen Rosenkranz büst beehrt, üm de Brüderschop und de Armen twee Jahr lang to bedeenen, und schalst daby dohn, ass Gott am jüngsten Dage mit diner Seelen dohn schall, darup magst du düssen Beeker empfangen,“ worauf er bestätigte: „darup will ick em empfangen.“ Während dieses Zutrinkens mußte eine tiefe Stille herrschen, wie es feierlichen ernsten Handlungen so wohl anstehet; [254] wer einiges Geräusch machte, büßte es mit 4 Schillingen in die Armenbüchse.

Dann mußten sie sich auch als Männer von scharfen Zähnen und kräftigen Magen bekunden, um symbolisch zu erweisen, daß sie geschickt seien, harte Pillen zu verschlucken, in saure Aepfel zu beißen, Uebeleingebrocktes zu verzehren und sich in der Brüderschaft Angelegenheiten „durch Dick und Dünn zu fressen.“ Die Hauptprobe dieser, für jeden Gemeinwohls-Vorsteher ersprießlichen Qualitäten war: daß sie nach sonstiger Mahlzeit, ein ganzes Huhn mit Haut und Knochen verzehren mußten, welche Sitte jedoch später, bei abnehmender Kräftigkeit der Menschheit, durch Zahlung von 1 Orts-Thaler abgelöst wurde. Endlich mußten sie auch ihre Fertigkeit im Malz-Messen zeigen.

Am Johannistage kamen dann die Alterleute mit dem Baumtrager und den sechs Vorsprachen wieder zusammen, um eine kleine „Höge“ zu halten, ein fröhliches Festmahl zum Besten und auf Kosten der Brüderschaft; Tags darauf fand ihre feierliche Lustwandelung statt, da sie denn ganz ehrbar und langsam durch die Straßen zum Thore hinaus zogen, meist vors Steinthor nach dem Strohhause, seltener nach dem Hamburger Berge. Dabei mußten die Vorsprachen in ihrem Ehrenkleide erscheinen, das war ähnlich wie der Reitendiener Kleidung beim Leichentragen (die alte Feiertracht ehrbarer Bürger), was ihnen und gesammter Brüderschaft kein geringes Ansehen gab.

Sodann waren vordem die neuen Vorsprachen auch gehalten, ihr Haupthaar ganz kurz und glatt zu scheeren und nur an jedem Ohr ein Schöpflein längerer Haare stehen zu lassen. Das war auch von wegen ihres Ehrenamtes. Denn vormals trug das Volk der Knechte, Gesellen und andere ganz geringe Leute, das Haar langwüchsig auf die Schultern [255] fallend, wie die alten Cimbern und Teutonen; vornehme Männer aber (der Geistlichen Tonsur gar nicht zu gedenken), Rathsherren und Doctoren, hielten es fein kurz und glatt und pflegten dagegen des Bartes um Mund und Kinn als ehrsamen Männerschmuckes. Darum mußten auch die zur Würde der Vorsprachen erhobenen Brauerknechte, um sich von ihren Mitbrüdern zu unterscheiden und zum größeren Ansehen des Gewerks, „Haare lassen“ und kurz geschoren einherstolziren. Etwa um 1650 aber sind drei Knechte gewählt, die ein trefflich schönes langes Haupthaar gehabt haben, von dem sie sich ungern trennen wollten; und weil dazumal bei den Vornehmen die Sitte der ganz kurzen Haartracht bereits in Abnahme gewesen, so hat die Brüderschaft den drei Vorsprachen gegen Entrichtung von 4 [M.][1] Lübsch ihr langes Gelock zu behalten verstattet, wobei es denn fortan geblieben ist.

Anmerkungen

[385] Nach Schlüter’s Tractat von den Erben S. 343 ff.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Mark