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Vom Galgen durch eine Frau losgebeten

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Textdaten
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Autor: Johann Georg Theodor Grässe
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Titel: Vom Galgen durch eine Frau losgebeten
Untertitel:
aus: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 2. Anhang: Die Sagen des Herzogthums Sachsen-Altenburg, S. 372
Herausgeber:
Auflage: Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1874
Verlag: Schönfeld
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Erscheinungsort: Dresden
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Originaltitel:
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Originalherkunft:
Quelle: Google-USA* und Commons
Kurzbeschreibung:
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Bild
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Bearbeitungsstand
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[372]
58) Vom Galgen durch eine Frau losgebeten.
S. v. Beust Bd. III. S. 109.

Im Novbr. d. J. 1698 ist der zur Strafe des Rades verurtheilte Kirchenräuber Johann Riedel aus Göppersdorf, der allerdings die Kirche nicht gewaltsam aufgebrochen, sondern mit dem Schlüssel geöffnet hatte, während die Sacristei offengestanden, darum, weil eine ältliche schwermüthige Weibsperson, Namens Margaretha Voigtin, für ihn gebeten hatte, mit derselben sofort im fürstlichen Amte copulirt, dann aber des Landes verwiesen worden.[1]


  1. Ueber diese Rechtsgewohnheit, welche Burcard Waldis (Fabeln IV. 288.) u. Gellert (Fab. B. II, W. I S. 199) in ihren Fabeln humoristisch auffassen, s. Romanzeitung 1874. Nr. 27. Anh. S. 225 fgg.