Verordnung, betreffend die anderweite Regelung der Verwaltung und der Rechtsverhältnisse im Schutzgebiete der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln
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(Nr. 3195.) Verordnung, betreffend die anderweite Regelung der Verwaltung und der Rechtsverhältnisse im Schutzgebiete der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln. Vom 18. Januar 1906.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 813), im Namen des Reichs, was folgt:
- Das Schutzgebiet der Marschall-, Brown- und Providence-Inseln wird am 1. April 1906 mit dem Inselgebiete der Karolinen, Palau und Marianen vereinigt.
- Zu demselben Zeitpunkte tritt an Stelle des Obergerichts in Jaluit das Obergericht in Herbertshöhe.
- Der Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilung) und mit seiner Genehmigung der Gouverneur des Schutzgebiets Deutsch-Neuguinea haben die zur Ausführung der vorstehenden Bestimmungen erforderlichen Anordnungen zu treffen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin im Schloß, den 18. Januar 1906.