Verordnung, betreffend die Errichtung einer Disziplinarkammer in Straßburg im Elsaß
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(Nr. 981.) Verordnung, betreffend die Errichtung einer Disziplinarkammer in Straßburg im Elsaß. Vom 7. Januar 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs auf Grund der §§. 87 und 88 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 61) im Einvernehmen mit dem Bundesrath, was folgt:
§. 1.
- In Straßburg wird eine Disziplinarkammer errichtet.
§. 2.
- Als Bezirk wird der Disziplinarkammer in Straßburg Elsaß-Lothringen zugewiesen.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin, den 7. Januar 1874.