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Urkundliches über die Pfarrei Urlau

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Eugen Schnell
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Titel: Urkundliches über die Pfarrei Urlau
Untertitel:
aus: Freiburger Diözesan-Archiv Band 17
Herausgeber: Herder´sche Verlagshandlung
Auflage:
Entstehungsdatum: 1885
Erscheinungsdatum: 1885
Verlag:
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Erscheinungsort: Freiburg im Breisgau
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Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Freiburger Diöcesan-Archiv: Band 17 (1885) FreiDok.
Kurzbeschreibung: Kurzer Aufsatz über Urlau
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3. Urkundliches über die Pfarrei Urlau. Mitgeteilt von Eugen Schnell, fürstl.hohenz. Archivar. Die Patronats- und Eigenthums-Verhältnisse von kirchlichen Pfrün- den haben öfters ganz eigenthümliche Beziehungen, welche jetzt durch Ort und Zeit weit von einander getrennt sind. So z.B. gehörte in den ältesten Zeiten das Patronat der Stadtpfarrei Biberach (in Württem- berg) dem Kloster Eberbach im Rheingaue. Das Patronat und der Zehnten der Pfarrei Sigmaringendorf gehörte dem Kloster Mehrerau, was von einer Stiftung der Grafen von Montfort, welche gleichzeitig die Besitzer der Grafschaft Sigmaringen und mehrerer Herrschaften in Vorarlberg waren, herrührte. Die beinahe an der Grenze der Schweiz und von Tirol gelegene Pfarrei U r l a u in Württember hatte ihre Lehens- und Patronats-Herren in den Bischöfen von W ü r z b u r g . Der Ursprung und der weitere Verlauf von solchen auffallenden Beziehungen kann nur auf den Grund von Urkundlichen Materialien ermittelt werden. Diese Aufgabe soll die nachfolgende Darstellung bezüglich der Pfarrei Urlau lösen, was um so wünschenswerther erscheinen dürfte, als das Pfarr-Archiv in Urlau mit allen seinen Documenten schon im dreißig- jährigen Kriege zu Grunde gegangen ist.

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In dem angenehmen Wiesenthale der Eschach an der Straße von Leutkirch nach Isny liegt der gutgebaute und langgestreckte Pfarrweiler Urlau, welcher zur großen Gemeinde und Pfarrei Herlazhofen mit vielen Parzellen in dem Decanate und württembergischen Oberamte Leutkirch gehört. Die am Ende des Ortes gelegene, 1831 neu erbaute Kirche ist dem hl. Martin geweiht. Politisch gehörte Urlau mit der ganzen Umgebung früher zur vorderösterreichischen Landvogtei Altdorf (jetzt Weingarten) und zu dem besonderen „Gezirke der freien Gespürs auf der Leutkircher Haide“, welchen Bezirk bis zum Aufhören der österreichi- schen Herrschaft und deren Uebergang durch die rheinische Bundes- acte vom 12. Juli 1806 an Bayern und durch Staatsvertrag vom 18. Mai 1810 an Württemberg viele Freiheiten und eine beinahe repu- blikanische Verfassung unter einer monarchischen Spitze hatte. Um den Ort Urlau herum befinden sich viele einzelne Höfe, umgeben von Wal- dungen, von theils noch bestehenden oder trocken gelegten Weiern und Mooren – diesen charakteristischen Kennzeichen des Allgäu. Ort und Pfarrei Urlau gehören zu den ältesten der ganzen Um- gebung. Schon 833 kommt der Ort unter dem Namen „Urallon“ vor im Cod. Trad. St. Gall. P. 193. Im Jahre 879 übergibt (Neugart, cod. Dipl. Alem. N. 515) dictus Ruodpoto aus freien Stücken auf die erhobene Einsprache des Advocaten des Klosters St. Gallen zur Verhütung aller Streitigkeiten von seiner Erbschaft auf der Markung „Urlon“ seinen Antheil an der daselbst erbauten Kirche (partem basilicae in Urlon constructae). Ueber die Beziehungen des Ortes und der Pfarrei Urlau zu den Bischöfen von Würzburg geben folgende Urkunden Aufschluß, welche in dem fürstl. hohenz. Domänen-Archiv in Sigmaringen sich befinden, weil die Herrschaft Achberb (bei Lindau), welche zur Land-Comenthurei Alts- hausen gehörte, durch §23 der rheinischen Bundesacte vom 12. Juli 1806 dem fürstlichen Hause Hohenzollern-Sigmaringen zugetheilt wurde. Eine Austauschung der sonstigen Gefälle und Rechte in Urlau und ander- wärts hat durch den Vertrag vom 30. Dec. 1833 zwischen der königlich württembergischen Staats-Finanzverwaltung und der fürstl. hohenz. Hof- kammer stattgefunden.

1. 1394 – 1. Juli. Copia vidimata wegen Ueberlassung des Zehntens aus dem Pfarrwiddum zu Urlau an die dortige Heiligenpflege durch den Pfaffen Berch- told, genannt Ortolf. Urkundliche Notiz in einem Actenverzeichnisse. 2. 1464 – 20. Februar. Der Bischof Johannes von Würzburg und Herzog zu Franken (Bischof Johannes III. von Grumbach 1455-1466) entscheidet durch sein Hofgericht und dessen namentlich genannte Räthe, darunter ein Jörg von Behem- berg und ein Heinrich von Liechtenstein, eine Streitsache über den Zehnten zu Urlau zwischen Hans von Laubenberg im Namen seiner Hausfrau Agnes von Reischach

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einerseits, Heinrich von Reischach für sich, für seinen Bruder Eberhard und für seine Vetter Hans und Ulrich von Reischach andererseits. Es ist hierbei Bezug genommen auf eine Verleihung dieses Zehnten durch den verstorbenen Bischof Johannes (Jo- hannes II. von Brunn 1411-1440) zu Würzburg. 3. 1507 – 15. Mail. Vertrag zwischen dem Bischof Lorenz von Würzburg und dem Bischof Hugo von Constanz über den Groß-, Klein- und Neubruch-Zehnten von Urlau. Es handelte sich hauptsächlich um Zehntstreitigkeiten zwischen dem Guts- herrn Josen von Laubenberg und dem Pfarrer Anton Ammann zu Urlau. Es waren hierzu als Schiedsrichter mehrere Domherren von Würzburg, Bamberg und Constanz und mehrere Herren von Adel bestellt. 4. 1567 – 2. September. Nach einem Extract aus dem Urbar von diesem Tage besaß auch das St. Georgen-Gotteshaus zu Isny einen großen Lehenhof zu Urlau. 5. 1587 – 2. November. Joachim von Laubenberg zu Rauhen-Laubenberg verkauft an seinen Bruder Josen zu Alten-Laubenberg die Collatur und das Pfarr-Lehen zu Urlau mit dem Groß- und Klein-Zehnten, dem ganzen Widdumhofe und einem jährlichen Vogtrechte von 15 Malter Haber für 3000 fl. 6. 1649 – 6. August. Lehenbrief von Erzbischof Johann Phillip zu Mainz, Bischof zu Würzburg (Johann Philipp I., Graf von Schönborn, Bischof von Würz- burg 1642-1673), für Johann Jakob von Sirgenstein zu Achberg, Pfalz Neuburg- scher geheimer Rath zc. zc., über den Zehnten zu Urlau im Allgäu, zu einem rechten Mannlehen, welches dem Stifte zu Würzburg durch Absterben des Johann Joachim von und zu Laubenberg, als des letzten seines Geschlechtes, apert, offen und heim- fällig geworden, mit der Bedingung, daß die Wittwe des Hans Christoph von Lauben- berg, geborne Margaretha Speth von Zwiefalten, auf ihre Lebenszeit die Nutznießung dieses Zehntens haben solle. 7. 1661 – 11. Juli. Lehenbrief des Erzbischofes Johann Philipp von Mainz, Bischof von Würzburg, über den Zehnten zu Urlau für die Gebrüder Johann Albrecht von Sirgenstein, Domherr zu Würzburg, und Johann Gottfried von Sirgenstein zu einem rechten Mannlehen. 8. 1699 – 16. Juli. Interims-Receß zwischen Gall Zwiklin, Pfarrer zu Urlau, und dem freiherrl. von Sirgenstein´schen Zehntpächter Konrad Müller, Ausschuß der kaiserlichen Oberlandvogtei in Schwaben, über den Zehnten, insbesondere über den Neubruch-Zehnten zu Urlau. 9. 1700 – 3. April. Johann Philipp, Bischof zu Würzburg, verleiht dem Johann Gottlob Zabel von und zu Gibelstadt in Vollmachtsnamen des Freiherrn Franz Johann Ferdinand von Sirgenstein, Sohn des Johann Gottfried, dießmal aus Gnade und ohne alle Consequenz, den Zehnten zu Urlau sammt dem Vogtrechte da- selbst zu einem rechten Mannlehen. 10. 1701 – 30. April. Franz Joh. Ferd. von Sirgenstein, kaiserl. Rath, Kurpfalz-Heidelberg´scher Kämmerer zc. Zc., verkauft mit Wissen und Willen des Bi- schofs Johann Philipp von Würzburg an den Freiherrn Franz Benedikt von Baden, der Reichs-Land-Commenthurei der Ballei Elfaß und Burgund Commenthur zu Alts- hausen, den Groß- und Kleinzehnten sammt der Collatur, dem Vogrechte und Zehnt- stadel zu Urlau für 3000 fl. 11. 1703 – 1. October. Instrumentum transactionis über den Groß- und Kleinzehnten zu Urlau zwischen dem Freiherrn Franz Benedikt von Baden, Commen- thur zu Altshausen, und Gall Zwiklin, Pfarrer zu Urlau zc., mit Consens des hochw. Konrad Ferd. Geist zu Wildegg, Bischof von Friaul, des Stiftes Constanz Canonicus,

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Suffragan und Generalvicar zc. und unter Beistand und Mitwirkung des Abtes Alphons zu Isny zc. Der hauptsächliche Inhalt dieser Transaction bestand darin, daß die besonderen Districte, in welchen der Groß- und Kleinzehnten theils ganz, theils zur Hälfte oder zu einem Drittel zu beziehen war, geometrisch ausgemessen und versteint, die zehntfreien Aecker genau bezeichnet wurden, der Zehnten von den Neu- brüchen zur Hälfte der Landcommenthurei, zur anderen Hälfte der Pfarrei zustehen solle. 12. Am 12. Mai 1713 stellten Franz Karl, Joseph Anton, Raimund Karl, Franz Ignaz und Johann Eustachius Pappus von Trazberg ihrem Bruder und Vetter Johann Andreas Pappus von Trazberg zu Laubenberg und Rauhenzell, kaiserl. wirkl. oberösterreichischer Regimentsrath (Regierungsrath) und Vogteiverwalter der beiden Herrschaften Bregenz und Hohenegg, eine Vollmacht aus zum Verkaufe des bisher von ihnen inne gehabten Vogtrechtes, der Collatur und eines Zehntstadels zu Urlau an den deutschen Ritterorden. Bis hierher reicht das urkundliche Material. Aus andern Quellen ist zu entnehmen, daß das Patronat zur Pfarrei seit dem Besitz-Uebergange der Land-Commenthurei Altshausen (welche aus dieser Pfarrei ein jähr- liches Vogtrecht von 24 Scheffeln Früchten zu beziehen hatte) im Jahre 1810 an Württemberg diesem Staate zusteht. Die Heiligenpflege hat ein ziemlich bedeutendes Vermögen, aber auch die Baulast, wogegen dieselbe den jetzt abgelösten Zehnten aus dem Pfarrwiddum zu beziehen hatte. Die Pfarrei gehörte früher zu dem Landcapitel Isny und hatte einen viel größeren Pfarrsprengel. Schon vor dem dreißigjährigen Kriege wurde der dem Hochstifte Kempten gehörige Ort Moggartshofen der Pfarrei Frauenzell, der den Truseßen von Waldburg zu Trauchburg gehörige Ort Rimpach der Pfarrei Friesenhofen, im Jahre 1812 die in Folge der Territorial-Veränderungen an Bayern zugefallenen Orte Hefeliswald und Walkenberg den bayrischen Pfarreien Kreuzthal und Frauenzell, die württembergischen Orte Emerlanden und Winterstetten, welche vorher im Oberamte Wangen lagen, der neu gebildeten Pfarrei Hinznang zugetheilt. Letztere Umpfarrung erfolgte gegen eine Entschädi- gung von 3000 fl. Im Jahre 1834. Im gleichen Jahre erfolgte eine gründliche Renovation der Pfarrgebäude zu Urlau.