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Urkunde zur Erweiterung der Sammlung Dohna-Schlobitten 1917

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Wilhelm II., König von Preußen
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Titel: Urkunde zur Erweiterung der Sammlung Dohna-Schlobitten 1917
Untertitel:
aus: Erinnerungen eines alten Ostpreußen
Herausgeber: Alexander Fürst von Dohna-Schlobitten
Auflage:
Entstehungsdatum: 17. September 1917
Erscheinungsdatum: 1989
Verlag: Siedler
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Erscheinungsort: Berlin
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: [1]
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Bearbeitungsstand
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Indexseite
[1]
Wir Wilhelm,
von Gottes Gnaden
König von Preußen

Markgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Hohenzollern, souverainer und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz, Großherzog von Niederrhein und Posen, Herzog zu Sachsen, Westfalen und Engern, zu Pommern, Lüneburg, Holstein und Schleswig, zu Magdeburg, Bremen, Geldern, Cleve, Jülich und Berg, sowie auch der Wenden und Cassuben, zu Crossen, Lauenburg, Mecklenburg, Landgraf zu Hessen und Thüringen, Markgraf der Ober- und Nieder-Lausitz, Prinz von Oranien, Fürst zu Rügen, zu Ostfriesland, zu Paderborn und Pyrmont, zu Halberstadt, Münster, Minden, Osnabrück, Hildesheim, zu Verden, Cammin, Fulda, Nassau und Mörs, gefürsteter Graf von Henneberg, Graf der Mark und zu Ravensberg, zu Hohenstein, Tecklenburg und Lingen, zu Mansfeld, Sigmaringen und Veringen, Herr zu Frankfurt,

urkunden und bekennen hiermit, daß Wir auf den Antrag Unseres Justizministers der am 2. März 1917 von dem Fideikommißbesitzer Fürst Richard Emil zu Dohna-Schlobitten verlautbarten und am 13. März 1917 vor dem Oberlandesgericht in Königsberg als der zuständigen Fideikommißbehörde bestätigten Einverleibung, soweit durch diese das im Grundbuche [2] des Amtsgerichts in Mohrungen von Pfeilings Band IV Blatt No. 273 eingetragene Gut Pfeilings nebst dem „Schlößchen“ in Mohrungen und das im Grundbuche desselben Amtsgerichts von Mohrungen Band IV Blatt 149 eingetragene Hausgrundstück Wasserstraße 6 in Mohrungen sowie das im Grundbuche des Amtsgerichts von Mühlhausen Ostpr. von Schlobitten Band I Blatt No. 25 eingetragene Grundstück dem Fideikommiß Schlobitten einverleibt werden, Unsere Landesherrliche Genehmigung gemäß §§ 56, 57 Teil II Titel 4 Allgemeinen Landrechts zu erteilen geruht haben.

     Wir genehmigen und bestätigen demgemäß diese Einverleibung vorbehaltlich Unserer Rechte und der Rechte jedes Dritten.

     Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und[1] beigedrucktem Königlichen Insiegel.

     Gegeben Großes Hauptquartier, den 17. September 1917.


Wilhelm
 Rex
Grahn 
Landesherrliche Genehmigung     

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: une