Ueber die Modesucht im Erziehungswesen
[175] Kleine pädagog. Schriften. Budissin: Ueber die Modesucht im Erziehungswesen – ein Progr. v. M. Joh. Ge. Horn, Rect. 1787. 8 S. 4. – Perser und Aegypter hatten über die Erziehung, besonders der Vornehmen, weise, d. h. ihrem Charakter, ihrer Staatsverfassung und übrigen Verhältnissen anpassende Gesetze. Die vornehmsten Gesetzgeber Griechenlands überließen eben so wenig alles, was Erziehung betraf, der Willkühr der Eltern. Unter den Römern hörte die Abhängigkeit derselben von Staatsgesetzen beynahe gänzlich auf, und bey uns beruht die häusliche und öffentliche Erziehung beynahe ganz auf dem freyen Belieben [176] der Eltern, Erzieher und Lehrer. Daraus entspringt eine oft unglaublich schnelle Veränderlichkeit und Modesucht in einer Sache, wo es, nach des Vf. Meynung, am nöthigsten wäre, sie durch weise und bleibende und unveränderliche Gesetze, wie in den 3 kursächs. Landschulen, einzuschränken. Eine andre Seite, von welcher sich die Sache ansehen läßt, hat der Verf. unberührt gelassen. Bleibende Gesetze können nemlich manche heilsame Verbesserung lange aufhalten; dagegen ist allgemeiner verbreitete und innerlich reinere Aufklärung über Erziehung ein Mittel, das zwar langsamer, aber gefahrloser für Freyheit zu denken und Entwickelung der Menschheit, den Zweck befördert, unpassenden und zweckwidrigen Moden den Eingang in Privaterziehung und Schulen zu versperren.