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Topographia Westphaliae: Delmenhorst

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Topographia Germaniae
Delmenhorst
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1647, S. 16–17.
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Delmenhorst /

An dem Wasser Delmen / nicht weit von der Weser / vnnd ein starcke Meilen von Bremen / in Westphalen gelegen / vnnd den Herrn Graffen von Oldenburg gehörig; so sich davon / wie auch der König auß Dännemarck / vnd die Hertzoge zu Holstein / schreiben. Matthaeus Dresserus [17] sagt / part. 4. Isag. Histor. daß Graff Otto von Aldenburg / mit seinem Bruder Christiano, die Graffschafft Aldenburg / oder Oldenburg getheilet / vnd auff seinem Theil ein Schloß / am Wasser Delma / im Jahr 1247. erbawet / vnnd Delmenhorst genant habe. Ist hernach bevestiget worden. In der Lübeckischen Chronic Hansen Reckmanns / stehet am 78. Blat also: Anno 1471. entsegede Heinricus von Schwartzenburg / Bischoff zu Bremen / vnd Administrator zu Münster / Graff Gert von Oldenburg / vmb das Schloß Delmenhorst. Dann der Graff thäte grosse Räuberey von dem Schloß. Der Bischoff rieff zu Hülff die von Lübeck / vnnd Hamburg / so mit aller Macht dem Bischoff Beystand thäten. Aber da sie vor dem Schloß lagen / ward das Hauß gespeiset ohn ihren Danck. Darumb deß Bischoffs Vatter die Sach auffnahm / vnd ward gepfleget / daß Graff Gert solte ein freye Strassen halten von dem Hauß. Aber es ward nichts darauß / er konte nichts guts thun. Biß hieher gedachter Reckmann.

Es haben aber gleichwol hernach die Münsterischen solche Vestung Anno 1482. in dem Krieg / mit diesem Gerhardo Bellicoso, Graffen von Oldenburg geführet / durch Hunger vnd Accord einbekommen / vnd behalten / biß Anno 1547. Graff Anthonius von Oldenburg dieselbe mit sonderbarer Behendigkeit / vnd stürmenter Hand / ihnen / den Münsterischen / wider abgenommen hat. Von welcher Zeit an sie beym Hauß Oldenburg verblieben; wie davon insonderheit bey dem Hermann Hamelmann / in der Oldenburgischen Chronic zulesen. Hat vor diesem einen hohen Wall / vnd Wassergraben gehabt; wird aber seithero / sonders zweiffels / noch mehrers seyn bevestiget worden. Graff Otto von Oldenburg hat allda Anno 1265. ein Collegium Canonicorum gestifftet / so Anno 1575. zu Kirchen / Schulen / vnd armer Leut Vnterhaltung / ist verwendet worden. Er hat auch dem Flecken Delmenhorst Anno 1270. Stattfreyheit geben / wie besagter Hamelmann / im Andern Theil seiner Chronic / am 7. Capitel / schreibet. Vnd auß dieser Vrsach wird Delmenhorst allhie vnter Stätte gesetzt; wiewol solcher Ort / ausser deß Schlosses / noch vor etlichen Jahren nur vor ein schönes Dorff hat gehalten werden wollen.

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