Topographia Saxoniae Inferioris:Peina
Ein Stättlein in der ebne / sampt einem vesten Bergschloß / im Stifft Hildesheim / an der Fuse / 3. Meilen von der Statt Braunschweig / gelegen / da gute zwirne Strümpff / vor diesem / gemacht worden seyn / vnd vielleicht noch. Es hat diesen Ort / sampt der Graffschafft / der 31. Bischoff zu Hildesheim / Johannes, der Anno 1261. gestorben / erkaufft; wie zwar Bruschius, de Episc. German. cap. 11. pag. 107. schreibet: wiewol Crantzius, in Sax. lib. 8. c. 28. vnd / auß Ihme / die Braunschweigische Chronick / fol.220. den Handel anders erzehlen / vnd daß / durch Betrug / dieser Ort / vnd Graffschafft / an Hildesheim kommen / als besagter Bischoff Johannes, sampt Hertzog Albrechten von Braunschweig / Anno 1260. Peine belagert / vnd der Letzte Graff zu Peine Ludolphus / heimlich an den Bischoff geschrieben / daß Er seinem Stifft die Graffschafft / nach seinem Tode / zu besitzen / vermachen wolte / wenn der Bischoff könte zu wegen bringen / daß die Belagerung abgeschafft würde: Welches auch der Bischoff / mit guten Worten / beym Hertzog Albrechten / deme sonsten / vnd dem Lande Braunschweig / die Graffschafft heimgefallen wäre / zu wegen gebracht. Es setzet gleichwol Einer / auß den Verfassern der gemeldten Braunschweigischen Chronick / darzu / daß Er einen Brieff / des besagten Bischoffs Johannis zu Hildesheim / unterm dato 1259. im Monat Augusto / gelesen habe / darinn Er zu verstehen gibt / Er habe sich in schwere Schuldlasten vertieffet / in dem Er an sein Stifft / die drey Schlösser Peine / Depenow / vnd Lutter / erkaufft / etc. Irrete sich daher / mit der alten Sächsischen Chronick / der gedachte Crantzius, vnd hätte hergegen gemelter Bruschius recht. Im Jahr 1193. zuvor / zog Hertzog Heinrich der Löw zu Sachsen / mit seinem Sohn / Hertzog Heinrichen dem Jüngern / für Peine / eroberten solches / vnd gaben es darnach demselbigen Herrn / dem Sie es abgewonnen hatten / nemblich Graff Ludolffen von Peine / wieder. In der obangezogenen Braunschweigischen Chronick stehet / daß auch vorhero / ehe besagter Johannes im Jahr 1257. Bischoff zu Hildesheim worden / namblich deß Jahrs 1255. gedachter Hertzog Albrecht der Grosse zu Braunschweig / Peine belagert / die Statt gewonnen / aber dem Schlosse nichts abhaben können / sondern vngeschaffter Sache wiederumb davon ziehen müssen. In dem Krieg der Hertzogen zu Braunschweig / mit Bischoff Johann zu Hildesheim / zogen Anno 1519. die Hertzogen für diesen Ort: die Statt haben Sie im dritten Sturm erobert/ vnd außgebrant; das [193] Schloß sehr hart beängstiget / vnd etliche Tag nach einander / mit grossem Geschütz / weidlich hinein geschossen; aber nichts außgericht: Anno 1521. kamen Sie wieder fürs Schloß / vnd fälleten mit ihrem vnablässigen schiessen einen hohen Thurn / vnd stürmeten dreymahl nach einander. Aber Peine war gemacht so feste / daß die Eule blieb im Neste: Zu dem das es an einem sumpfigen Ort gelegen / da man nicht allenthalben zukommen kan. Als nun die Hertzogen von Braunschweig / von S. Michaelis / biß zu Aller Heiligen Tage / davor gelegen / zogen Sie wieder in ihr Land. Anno 1522. kamen Sie zum dritten mahl für das Schloß / vnd lagen 6. Wochen darfür: Aber / die darinnen zur Besatzung waren / wehreten sich sehr tapffer / fielen etlich mahl herauß in die Schantze / vnd nahmen den Fürsten drey halbe Schlangen / wurffen die in die Gräben / vnd zogen Sie darnach über den Wall hinein: Die Braunschweigische Fürsten aber / stürmeten wieder / vnd stiegen mit grosser Gewalt den Wall hinan: Aber die in der Besatzung liessen grosse Blöcke den Wall ablauffen / davon die Braunschweiger wieder zurücke / mit hauffen / den Wall hinab / in den Graben fielen / vnd sehr jämmerlich vmbkamen. Hernach an S. Bartholomeus Abend / dieses 22. Jahrs / zogen die Hertzogen zum vierten mahl für dieses Schloß / stürmeten dasselbe sechs gantzer Stunden an einander / vnd nahmen darvor abermals grossen Schaden / daß Sie mit hauffen zurück in den Graben fielen / vnd ihrer in die 300. vmbkamen. Hertzog Heinrich der Jünger von Braunschweig / ward das mahl in ein Bein geschossen / vnd wieder zurücke in das Lager gebracht; vnd zoge man abermals ab. Ist also Peine dem Stifft Hildeßheim geblieben / wiewol wenig Vbergebäw auff dem Hause mehr stunden / sondern durch starckes schiessen / die Gebäw / Thürn / vnd Thor / herhalten musten: Vnd hatte auch das Stättlein vorhero Vnglück gehabt; dann es Anno 1509. mit der Kirchen/ vnd allem / ausser 2. Häuser / rein außgebronnen ist. Anno 1626. bekamen Peine die Dänischen / so Sie aber wieder verliessen. Anno 1632. nach dem sich zuvor die Keyserischen dieser Vestung versichert hatten / verließ dieselbe auch der Graff von Pappenheim: darauff Sie Hertzog Georg von Lüneburg besetzt hat. In dem Anno 1642. zwischen Ihr Röm. Keyserl. Majest. etc. vnd den Herren Hertzogen zu Braunschweig / Herrn Friederich / Herrn Augustus / vnd Herrn Christian Ludwig / Gevettern / zu Goßlar / biß auff Ratification / getroffenem Vergleich / so in dem Vierten Theil deß Theatri Europaei einkommen / stehet indem 11. Puncten also: An dem / von dem Fürstenthumb Kalenberg / auff die Statt Hildesheim praetendirenden Erbschutz / daferne den Herren Hertzogen hiebevor derselbe zugestanden / vnd von Ihnen hergebracht; wie auch an denen / von Herrn Hertzogen Augusti zu Braunschweig vnd Lüneburg Fürstl. Gn. bey dem Ampt Peina angegebenen Juribus, in Ecclesiasticis, Politicis, Feudalibus, et Territorialibus, oder wie Sie sonsten genennet werden möchten / so dann etwan denen Vnterthanen / vnd Adelichen Landsassen / gebührenden Rechten / vnd Freyheiten / dafern / vnd wie die Ihnen hiebevor zugestanden / vnd herbracht / solle durch diesen Accord nichts entzogen / besondern den Hertzogen / dero Landsassen / vnd Vnterthanen / so gut Sie dasselbe ersessen / vnd herbracht / gantz vngeschmälert verbleiben. Vnd in dem 12. Puncten / oder Absatz: Gleichmässig soll der Statt / vnd Vnterthanen / deß Ampts Peina / das Exercitium Religionis der Augspurgischen Confession / wann / vnd so gut Sie solches hievor ersessen / gelassen / vnd Sie darinnen nicht gekrencket werden.
Nicht weit von Peine / bey Sivershusen / vnd Groß-Steinwedel / ist Anno 1553. die berühmte Schlacht / zwischen Churfürst Moritzen zu Sachsen / vnd Marggraff Albrechten zu Brandeburg / auff dem Lüneburgischen Boden / gehalten worden / in welcher Er / der Herr Churfürst / [194] vmbs Leben kommen. Es bliebe auch damaln Hertzog Carl Victor von Braunschweig / deme diese Grabschrifft gemacht worden:
Carolus hîc Victor, devicto conditur hoste
Nascens Victor erat, victor erat moriens