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Topographia Palatinatus Rheni: Simren

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Topographia Germaniae
Simren (heute: Simmern/Hunsrück)
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Sintzheim
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1645, S. 80–81.
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[80]
Simren / oder Simmern.

Diß ist die Hauptstadt im Fürstenthumb Simren / so / sampt dem Schloß / von dem Flüßlein Simera, (so jetzt / weil es Goldsand führen soll / der Guldenbach genant wird) geheissen werden mag; wiewol etliche den Nahmen von den Cimbris herführen wollen. Ligt auff dem Hundsruck / und ist erstlich durch Pfand / von einem Ruchgrafen / an Käyser Rupertum, gebohrnen Pfaltzgrafen / umb 6. tausend Gulden / und hernach erblich durch Kauff an die Pfaltz kommen / wie beym Münstero lib. 5. cap. 146. zu lesen. Nach besagten Käysers Tode / hat sein Sohn Stephan dieses Fürstenthumb bekommen / von welchem die Simrisch / und Churfürstliche Lini entsprossen; und auß welcher Fridericus III. gewesen / so nach Absterben der Eltern / die von Ludovico Barbato herkommen / Anno 1559. Churfürst worden ist. Anno 1631. im December / haben sich die Schwedische Simren bemächtiget / so vor Zeiten zu dem Mosellanischen Hertzogthumb gehört haben solle.

Anno 1632. wurde es von den Spanischen eingenommen. Herr Pfaltzgraf Ludwig Philips / der Heydelbergischen Lini / Churfürsten Friderici IV. Sohn / deme dieser Ort gehörig gewesen / ist Anno 1602. den 23. oder 26. November gebohren worden / und Anno 1655. den 8. Junii gestorben / und hat von dero Fürstlichen Gemahlin / Frauen Maria Leonora / Churfürst Joachim Friederichs von Brandenburg Tochter / zwey Söhne verlassen / als Herrn Ludwig Casimirn / und Herrn Ludwig Heinrich Moritz Frantzen / denen der erste zu Metz Anno 1636. den 17. September / und der ander zu Sedan / Anno 1640. den 1. October auff diese Welt kommen. Die anderen waren gestorben.

[T40]

[81] In einem getruckten Stammregister finde ich / daß Ihre Fürstl. Durchleucht sich wieder verheurathet / und deß Hertzogen von la Trimoville in Franckreich Tochter / der Zeit / zur Ehegemahlin habe. In dem / von denen vornehmsten Geschlechten in Franckreich / Anno 1648. außgegangenem Büchlein / wird diese Printzessin von la Trimoville, seinem / des Herrn Pfaltzgraf Ludwig Philipsen / (deme auch Lautern gehörig. Siehe oben Käysers Lautern.) Herrn Sohn gegeben.

Es ligt in diesem Fürstenthumb / und auch auff dem Hundsruck / das alte Schloß Stromburg / so wegen deß Eisenbergwercks bekandt ist und ein grosse Vogtey hat / vor der Zeit Chur-Pfaltz gehörig / und etwan der Saal zu Stromburg genant; von welchem Ort Freherus ad P. de Andlo libro 1. cap. 16. pag. 162. und Limnaeus lib. 4. de Jure publ. cap. 4. num. 87. zu lesen. Das Läger ist / wie besagter Freherus meldet / zwischen Simmern / und Creutzenach / hat einen runden und starcken Thurn. Es ist vor etlich Jahren ein uhralt wunderbarlich Gebäu / in diesem Ampt Stromberg / zu Windeßheim / unter der Erden erfunden worden; wie auß folgendem Außschreiben / so in den Truck kommen / zu ersehen: Ich Johann Casimir Kolb / von Wartenberg / Churfürstlicher Pfaltz Amptmann zu Stromberg / thue kundt / und füge hiemit männiglich zu wissen / was gestalt meines anbefohlenen Ampts Unterthan / und Burger allhie zu Stromberg / Johann Philips Schöffer / mir zu erkennen gegeben / wie daß er entschlossen / ein vor ungefähr 3. Wochen / zu Windeßheim / an der Guldenbach / diesem Ampt in Gemeinschafft angehörigen Flecken / unter der Erden / durch einen Bauersmann / gefundenes sehr altes Gebäu / abzumahlen / und allen Liebhabern der Antiquiteten zum besten in Truck außgehen lassen / unterthänig bittend / ihme / tragenden Ampts wegen / ein solches nicht allein zugestatten / sondern auch dessen genugsamen Schein zu ertheilen. Wann ich nun so wol sein Begehren ziemlich / als dieses Werck andern zu communiciren würdig erachtet / in Ansehen der seltzamen / heut zu Tag ungebräuchlichen structur, und Aelte deß Gebäus / als welches nach Außweiß etlicher darbey gefundener / und zu Zeiten Impp. Philippi Arabis, und Gallieni (deren jener / teste Onuphrio Panvinio lib. 1. de Rom. Princip. Anno ab V. C. 996. und à Christo nato 245. dieser aber Anno ab V. C. 1012. und à Christo nato 261. zu regieren angefangen) geschlagener küpffern Müntzen / über die 1300. Jahr alt seyn muß: Als hab ich ihme seyn Begehren nicht verweigern / sondern gegenwärtigen Schein unter meinem gewöhnlichen Ampts Insiegel / und eygener Hand subscription, hiemit ertheilen wollen. So geschehen Stromberg den 30. Aprilis 1617.

[T41]
[81]
Anweisung der Ziefern in dem
Kupfferstück.
 1. Der Eingang.
 2. Der unterste Boden darauff 76. gantzer Säulen / und 46. halber Säulen umb die Mauren herumb / thun 99. gantze Säulen.
 3. Die Säulen / von runden gebackenen Steinen / deren jede 11. auch 12. Stein auff einander liegend gehabt / war eine anderhalb Schuch von der andern.
 4. Die Länge deß Wercks / nemlich 20. Schuch.
 5. Die Breite 15. Schuch lang.
 8. Vier Lufftlöcher in vier Ecken.
 9. Eingang durch die Länge der Mauer acht Schuch breit.
10. Drey Löchlein am Eingang auff jeder Seiten.
11. Der oberste Boden so vom untersten 2. Schuch 2. Zoll / und von vierecketen gebackenen Blatten.
12. Auff dem obersten Boden ein gegossener Esterig 2. Zoll dick.
13. Allhie kommen auff jeder Säulen vier Ecken der Blatten am obersten Boden zusammen.
14. Die Mauren in der Vierung herumb / so 3. Schuch dick.
15. Abriß deren Lufftlöcher so in den Ecken durch die Mauren gangen / von Lett gantz gebacken gewesen.
16. Die runden Stein zun Säulen { jedes 2. Finger dick.
17. Die Blatten.