Topographia Hassiae: Kaufungen
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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian | ||
Kaufungen in der Wikipedia | ||
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Hat Käyser Ludovicus Pius gestifftet:
vnd Käyser Henrich der Ander
stattlich begabet / ligt in Nider-Hessen.
Landgraff Philips in Hessen machte solches /
sampt dem Nonnen-Closter Wetten An.
1531. zu einem Adelichen Stiff / also daß
die arme Adeliche Jungfrauen darauß
mit einer Brautgab begnadigt würden.
Dieses Frey-Weltlich Jungfr. Stifft /
darzu ein Ampt gehörig ist / ligt nicht weit
von Cassel. Hat sonderbare Inspectores,
Ober-Vorsteher genannt / die Fürsten zu
Hessen aber / Cassel- vnd Darmstattischer
Lini / haben die Direction, als LandsFürsten.
Es ist in diesem Closter Obern-Kauffungen (dabey ein grosses Dorff /) so an Gebäuen ziemblich verfallen / noch vberig ein sehr schöne hohe Kirche / deren gleichen / ausser der Casselischen / oder Hirschfeldischen / nicht viel im Lande seyn sollen. Vnd stehet dieses Closter der Ritterschafft deß Nider-Fürstenthumbs Hessen zu / darauß jegliche Adeliche Jungfraw / so verheuratet wird / ein hundert Goldgülden / zum Brautschatz / fallen hat; wie ich / in einer Verzeichnuß gelesen P. Matthaeus Raderus, vol. 3. Bavariae Sanctae, pag. 202. nennet diesen Ort / auff Lateinisch / Capungum, Cafungum, vnd ein Oppidum, vnd sagt / daß die Heilige Kunigund / Käyser Heinrichs deß Andern Gemahlin / an diesem Orth / so auff die tausendt Schritt von Cassel gelegen seye / dz Jungfrawen Closter gestifftet habe / vnd daß Sie deß Jahrs 1040. allda gestorben. Sonsten findet sich / daß dieses Closter / zum Reich. 1. zu Roß / vnd 10. zu Fuß / Monatlich / vnd zum Cammergericht / Jährlich 30. fl. geben habe; vnnd daß es der exemption halber / noch Anno 1602. in Camera strittig gewesen; weiln solches Stifft sine onere eximirt wurde.
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