Topographia Hassiae: Hain in der Drey Eych
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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian | ||
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Hain / oder Hagen ein feines Stättlein
in der Drey-Eich / sampt einem mit
Graben verwahrtem Schloß / ein starcke
Meylwegs von Franckfurt gelegen / ist in
Vorjahren den Herren von Müntzenberg
zugestanden / vnd als der Müntzenbergische
Stamm mit Herrn Vlrichen / dem letzten
dieses Geschlechts / vmb das Jar 1250. außgestorben /
per succession. foemineam an
Hanaw vnd Falckenstein kommen. Im Jar 1275.
ist Philippsen / Herrn von Müntzenberg / in
der Theylung mit seinem Bruder
Wernhern zugefallen Castrum Hagin, wie es
genennet wird / im Latinischen Original / wie
auch in andern alten Brieffen / von den
Jaren 1256. vnd 1270. Im folgenden 1276.
Jahr verkauffte Juda / Gräfin von
Bickebach / ihren Antheil am Hain ihren beyden
Herrn Brüdern / deren jetzo gedacht. Im
Jar 1401. stifftete im Schloß Fraw Anna /
geborne von Falckenstein / ein Hospital mit
Vicarien vnd Altar. Als die Graffen vnnd
Herrn von Falckenstein im Jahr 1419.
außgestorben / haben sich / als Erben / zu der gantzen
[84] Falckensteinischen Landschafft gethan / Graff
Eberhard von Sain / Graff Ruprecht von
Virnberg / Bernhard vnd Johann /
Gebrüdere / Graffen zu Solms / Gottfried vnnd
Eberhard / Gebrüdere / Herrn zu Eppstein /
Diether von Isenburg / vnd haben noch
selbigen Jahrs in der Statt Butzbach gemelte
Graff- vnd Herrschafft mit allen
Zugehörten / in drey Theil getheilet / also vnd
dergestalt / dz die Herrn von Eppstein dieser
Drittheil eins vnd die anderen fünff Herrn / die
andere zwey Theil vberkommen solten. Vnd
ist in dieser Theylung obged. Statt / Burg
vnd Schloß Hain / durchs Loß zugefallen /
dem Graffen von Isenburg / Graffen von
Sain (vnder welchen Graff Eberhard im
Jahr 1486. seinen gehabten Theil zu kauff
gegeben Graff Ludwigen von Isenburg) vnd
Graffen zu Hanaw / wie dann noch auff
heutigen Tags dz Stättlein nit weniger als auch
das Schloß selbst in Gemeinschafft zwischen
Isenburg vnd Hanaw stehet / jedoch ist das
Schloß im innwendigen Gebäw
vnderschieden / also daß es auch von beyderseits
Bedienten absonderlich bewohnt werden
kan. In solchen Stättlein / im Schloßhoff /
stehen zween alte grosse Thürne / deren einer
rund vnd sehr hoch / der ander viereckicht ist /
vnd sollen vor Zeiten die Römer dieselbe
gebawet / vnd sich deren bedienet haben / gestalt
in dem viereckichten Thurn / noch vor
viertzig Jahren sich ein altes Monumentum
oben in der Höhe eingemawert befunden /
welche Antiquität der damahlige Gräffl.
Isenburgische Rath vnd Secretarius,
Weiprecht Schmitt / welcher auff langen
Leiteren hinauff gestiegen / eygendlich besehen /
vnd ohnerachtet die Schrifft nit allerdings
mehr leserlich gewesen / doch so viel darob
ersehen / daß einem Römischen Kriegs-Officirer /
solch Monument zu letzten Ehren
auffgerichtet / vnd darinn gemeldet worden /
bey welcher Römischen Legion derselbe sich
damahls befunden / allermassen dann solcher
Stein folgends herab gethan / vnnd fornen
an das Schloß eingemawert worden / allda
er noch zu sehen. Diß Stättlein Hain / so
weit sich dz Isenburgische Antheil erstreckt /
vnd die darzu gehörige Flecken vnd
Dorffschafften / seynd A. 1630. durch ein Käyserl.
Vrtheil Hessen-Darmbstatt Pfandsweiß
zukommen / durch den / zwischen Hessen
Darmstatt vnd Isenburg auffgerichteten
Vertrag / aber An. 1643 wider Isenburg
gelangt / ausser Königsteden. Die
Burgerschafft in solchem Stättlein hat zimbliche
Freyheit / aber bey diesem langwürigen
Kriegswesen viel außstehen müssen.
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