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Topographia Hassiae: Franckfurt

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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian
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[T16]
[50]
Franckfurt.


Diese deß Heiligen Römischen Reichs hochberümbte Statt / ligt zwischen dem Franckenland / Ober-Hessen / vnnd dem Rhein / in dem Theil der Wetterau / so die / Drey-Eiche / oder Ayche / genannt wird / fast an den Fränckischen Grentzen / auff einem schönen Boden / vnd an dem Schiffreichen / vnd vornehmen Fluß Mayn / der sie in zween vngleiche Theil abtheilet / deren der kleinere Sachsenhausen genant / vnd dem Grössern mit einer steinern Brücken / so Anno 1035. zu bauen angefangen worden / angehenget wird. Besagtes Ländlein / oder Regio Triquercorum, hat einen schönen vnd grossen Wald / den man auch die Drey-Aych nennet, vnd ist Franckfurt mit einer Höhe / der Bornheimer Berg genannt / vmbschlossen. Es wollen theils / daß diese Statt vor Zeiten Helenopolis geheissen / vnd sagen / daß ihr solcher Nam von deß Käysers Constantini Magni Mutter / der Helena / herkommen seye / vnd so viel heisse als Helenen Statt; (Trithemius sagt / seye von Heleno, der Francken Hertzogen / also genannt worden:) Aber dessen haben sie keinen Grund / vnnd Beweiß. Gleich wie auch die nicht / welche den jetzigen Namen von Franco, deß Marcomiri Sohn / herführen: Noch die jenigen / so da vermeynen / daß solcher Nam erst vnter Käyser Carlen dem Grossen auffkommen / als derselbe mit seinen Francken auff einer Seiten des Mayns / vnd die Rebellische Sachsen auff der andern Seiten gelegen / vnd er einen Furth durch das Wasser / darüber noch damalen keine Bruck daselbsten gewesen / erfunden / durch welchen er seine Francken geführt / die Sachsen vnversehens vberfallen / vnnd einen herrlichen Sieg erlangt habe; daher dann auch dem obgedachten kleinern Theil der Statt / so vber den Mäyn ligt / der Name Sachsenhausen (dessen Erbawung die Braunschweigische Chronic der Sachsen König Wedekind / vmbs Jahr 774 zueygnet /) entstanden. Wie aber wir dieses letzte nicht strittig zu machen begehren: Also können wir auch mit andern nicht zugeben / daß der Statt erst damalen dieser Nahm Franckfurt gegeben worden seye; weiln längst zuvor die Francken hieeumb gewohnet / von welchen nicht allein diese Statt / sondern auch viel andere Ort / als Franckenstein an der Bergstrassen / Franckenstein in Döringen / Franckeneck / Franckenbach / Franckenberg / Franckenau in Buchen / vnd Hessen / Franckenfelß / Franckenhagen / Franckenhausen / Franckenborn / Franckenstatt / vnd andere vielmehr / deren zum theil in der Franckenbergischen Chronic am 4. Blat gedacht wird / seyn erbauet / vnd nach ihnen / vnd jedes Orts Lager / vnd Gelegenheit / also genannt worden.

Ob dann wol von dem Anfang dieser Statt Franckfurt / vnd zu welcher Zeit sie erbauet worden / man keine gründliche Nachrichtung haben vnd erlangen mag / so ist aber doch auß den Historien gnugsam bekannt / daß sie auch vor Käyser Caroli Magni Zeiten / vnnd also vor nunmehr 900. Jahren berühmet gewesen / wie dann Pipinus König in Franckreich gemeltes Caroli Magni Vatter / ein Capell in honorem Salvatoris, in dieser Statt gestifftet / welche hernach Carolus Magnus in An. 794. bey damals zu Franckfurt gehaltenen Synodo wider den Ketzer Felicem mit stattlichen Gütern vnd Gefällen vermehrt / so in folgenden Jahren zu einem vornehmen Stifft worden / vnnd zu S. Bartholomes genennt wird. So gedenckt auch Petrus Gregorius Tholosanus in seinem Syntagmate Iuris, eines andern Synodi, welcher vnter Papst Zacharia Anno 742. gehalten / in welchem die jenige / so sich zauberischer Kunst vnd Sachen beflissen / verdampt worden. Daß aber Franckfurt / nach dem sie ein lange Zeit vnter der Fränckisch- vnd Franckreichischen; auch nachmals der Königlichen Teutschen Regierung gewesen / gar frühe ein Freye Reichsstatt worden / dz wollen wir mit andern gerne glauben; weil es sich nicht befindet / daß diese Statt sonsten einem einigen Bischof / Fürsten oder Graven / jemals vnterwürffig gewest seye. Daher sie auch zeitlich eine Wahlstatt der Röm. König / vnd dazu hernach durch Keyser Carlen den IV. in der Gülden Bull / c. 1. §. et praeterea, 18. et cap. 2. §. 1. et 3. publice bestimbt / vnd bestättiget worden ist; als die sonderlich wol gelegen / vnd von ihr Guntherus, in Ligurino, geschrieben hat:

Sede satis nota, rapido quae proxima Mogo,

[T15]
[51]

Clara situ populoque frequens, murisque decora, etc.

Vnd ein anderer:

Urbs Decus Imperij, quâ primos Cesar honores
Accipit, et titulum Regni sceptrumque reportat.

Es hat diese Statt zu den Zeiten Caroli Magni vnnd folgendes biß in das 1343. Jahr einen geringen Bezirck gehabt / wie an der alten Stattmauren an der Judengassen / vnd von dem Bornheimer biß an den Catharinen Thurn / vnnd fürter den Hirschgraben hinunder noch zu sehen / von dannen sie in jetztgemeldtem Jahr erweitert / vnd nach vnd nach / mit schönen Gebäwen gezieret vnd erbawet worden.

Es wollen etliche / daß / vor der Zeit / ein Römischer König nit in S. Bartholomaei Kirchen / vnd in der Statt Franckfurt / so die Zeit der Wahl vber verschlossen blieben / sondern draussen auff freyem Felde erwöhlet / vnd wann die Wahl einhellig gewesen / darauff in die Statt gelassen worden sey: So aber durch mißhellige Wahl ihrer zween erwöhlet / daß deren die Bürger keinen in die Statt gelassen / es habe dann zuvor dieselbe gleichsamb einen Gewalt gelitten / vnd der eine von den Erwöhlten seinem Widersacher mit Krieg angriffen / oder sonsten den Sachen rath geschafft / also daß der Eine mächtig regierte / der Ander aber mit Spott / vnd Furcht abzoge: Wie dann Weygand Gerstenberger in der obgedachten Franckenbergischen Chronic / am 26. Blat / auß der Thüringer / vnd Straßburger Chronicken / schreibet / daß Landgraf Heinrich in Döringen vnd Hessen / erwöhlter Römischer König / mir Käyser Friderichs deß Andern Sohn / Hertzog Conraden in Schwaben / vor Franckfurt / vmb die Römis. Cron gestritten / vnnd König Heinrich den Streit gewonnen habe / Hertzog Curt aber flüchtig worden seye. Dergleichen erzehlen andere / von Keyser Ludwigen dem Vierdten / vnd Friederichen dem Dritten / so wider ein ander erwöhlet worden; Item von Graf Günthern von Schwartzenburg / so Franckfurt belägert / bey 2. Monaten darfür gelegen / vnd endlich daselbsten eingelassen worden seye / als er mit obgemeltem Käyser Carlen dem Vierdten / vmb die Römis. Cron / zu streiten hatte. Vnd schreibet Aventinus in dem 8. Buch seiner Bayrischen Chronic / am 409. vnd folgenden Blat / daß der newerwöhlte Römische König Rupertus / Pfaltzgraf bey Rhein / sich für Franckfurt ins Feld gelägert / vnd 4. Wochen nach dem alten Brauch / darvor gelegen seye / als die Brieff von ihm außgangen / anzeigen / darinn das Datum also lautet: Wir Ruprecht von GOttes Gnaden / Römischer König / allzeit Mehrer deß Reichs / Datum im Feldläger vor Franckfurt Exaltationis S. Crucis. Besihe auch die Limpurgische Chronic von obgedachtem König Günthern / vnd der Gewonheit deß Heil. Reichs am 4. Blat.

Dessen aber vngeacht / wollen andere / daß man dergleichen bey keiner strittigen Wahl jemahls gehört /seye auch nicht in Vbung kommen / vnd thun die Historici, so vmb selbige Zeit gelebt / dieses Gebrauchs mit keinem Wort gedencken; wie hievon in Christophori Lehmans Speyrischen Chronic letzten Buchs / 34. Capitel / vnd beym Christophoro Besoldo in dissertat. Nomico-politicis lib. 2. dissert. 3. p. 190. et in Thesauro practico voc. Franckfurt / pag. 262. der ersten edition, zu lesen. Es pfleget aber die erste Wahl von den Herrn Churfürsten anfangs auff dem Rathhauß / der Römer genannt / fürgenommen zu werden: Alsdann kompt man erst in die obgedachte S. Bartholomaei Kirchen / oder den Thumb / in dessen Sacristey / so zwar zu einem solchen hohen Werck zimlich eng ist / endlich ein gewisser Römischer König erwöhlet wird. Das Pancket wird hernach auch auff gedachtem Rathhauß / in dem Saal gehalten; vor welchem / nemlich auff dem Platz / man den Ochsen brätet / vnnd dahin ein grosse menge Habern schüttet: Laufft auch zu solcher Zeit der Röhrkasten oder springende Brunnen / von roth- vnd weissem Wein. Neben dieser Hochheit / daß nemblich die Römische König allhie sollen erwöhlet werden / hat diese Statt auch sonsten herrliche Privilegia, von denen Magerus de Advocatia armata cap. 15. n. 118. seq. besagter Besoldus de Jure et Imperio Imperialium civitatum, vnd Limnaeus de Jure publico lib. 7. c. 16. Vnd von den ansehenlichen / vnnd in gantz Teutschland vornembsten Jahr-Messen / [52] oder Märckten / neben diesen / vnd andern / auch Henricus Stephanus, in einem besonderm Büchlein zu lesen seyn; in welchem er sie als Negotiatorum ac Mercatorum omnium Academiam preiset. Davon auch Julius Caesar Scaliger schöne Lateinische Verß gemacht hat. Zu solchen Messen kommen Jährlich im Frühling vnd Herbst / fast auß allen Christlichen Ländern in Europa Kauffleuthe / vnd handeln dahin mit allerhand Wahren / die man nur begehret; Hergegen wird aber auch viel Gold vnnd Silber auß dem Lande in die Frembde geführt; darüber schon vor längsten geklaget worden; wie beym Hermanno Lathero lib. 2. de Censu, c. 2. p. 245. zu sehen. Es ist aber insonderheit der Buchhandel zu loben / der zu solcher Zeit in der Buchgassen allhie getrieben / vnnd dardurch mehrers Gelt ins Reich / als darauß gebracht wird; andern Nutzens / so man darvon hat / zugeschweigen. Es wollen etliche / daß in währenden Messen / vnd zwar allein allhie zu Franckfurt / die Marx-Brüder[ws 1] vnter den Kunst-Fechtern / gleich wie die Federfechter zu Prag / zu Meistern deß langen Schwerdts / gemacht werden. Ihre von Käyser Friderichen An. 1487. erlangte Privilegia, vnd deren von Römischen Käysern erfolgte Confirmationes, haben die Frey-Fechter ins gemein / dem Rath der Statt Franckfurt hinderlegt / deren Abschrifft wir anhero setzen wollen / also lautendt. Wir Friderich / von GOttes Gnaden / Römischer Käyser / zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs / zu Hungarn / Dalmatien / Croatien / etc. König / Ertzhertzog zu Oesterreich / zu Steyer / zu Kärndten / vnd Graf zu Tyrol / etc., Bekennen offentlich mit diesem Brieff / vnd thun kund Allermänniglich / Daß wir N. den Meistern deß Schwerdts / diese sondere Gnad gethan / vnd ihnen gegönnet vnd erlaubet haben / Thun / gönnen vnd erlauben ihnen auch / von Römischer Käyserlichen Macht / wissentlichen / in Krafft dieses Brieffs: Also / daß nun hinführo / allenthalben in dem H. Reich / sich niemand einen Meister deß Schwerdts nennen / Schul halten / noch vmb Gelt lernen soll / Er sey dann zuvor von den Meistern deß Schwerds / in seiner Kunst probiert vnnd zugelassen: Daß sie auch je zun Zeiten / wann ihnen das gefällig seyn / einander in vnsern / vnd deß Heiligen Reichs Stätten / Tag setzen / einen Obern vnter ihnen erwöhlen vnd kiesen / vnnd daselbst ihre Mängel vnd Gebrechen zu fürkommen / nach ihrer bester Verstandnuß / Ordnung vnd Satzung / die bey ziemblichen Poenen vnd Bussen zu halten vnd zu vollnziehen / machen / setzen / vnd fürnehmen / Vnd alle die / so vnter ihnen darwider handeln würden / darumb nach Ziemblichkeit straffen vnd büssen sollen vnd mögen / von Allermänniglich vnverhindert: Doch vns / vnd dem H. Reich / an vnser Obrigkeit / vnd sonst männiglich an seiner Gerechtigkeit vnvorgreifflich vnd vnschädlich. Vnd gebieten darauff allen vnd jeglichen vnsern / vnd deß heiligen Reichs / Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnd Weltlichen / Praelaten / Grafen / Freyen / Herrn / Rittern / Knechten / Hauptleuten / Vitzdomben / Vögten / Pflegern / Verwesern / Amptleuten / Schultheissen / Burgermeistern / Richtern / Räthen / Bürgern vnd Gemeinden / vnd sonst allen andern Vnsern / vnnd deß Reichs Vnderthanen vnd Getrewen / in was Würden / Standts / oder Wesens die seyn / ernstlich mit diesem Brief / daß sie die obgenannten Meister deß Schwerdts / so jetzo seyn / oder künfftiglich werden / an den vorgeschriebenen vnsern Käyserlichen Gnaden / Gönnung vnd Erlaubung / nit hindern noch irren / sondern sie die obberürter massen gerühiglich gebrauchen / geniessen / vnd gäntzlich darbey bleiben lassen / vnd hierwider nicht thun / noch jemand zu thun gestatten / in keine Weise / als lieb einem jeglichen sey / Vnser vnd deß Reichs schwere Vngnad / vnd darzu ein Poen / nemlich / zehen Marck lötigs Golds zuvermeyden / die ein jeder / so offt er freventlich herwider thäte / Vns halb in vnser vnd deß Reichs Cammer / vnd den andern halben Theil den vorgemelten Meistern / vnd ihren Nachkommen / vnabläßlich zu bezahlen / verfallen seyn soll. Mit Vrkund dieses Brieffs / besiegelt mit vnserm Käyserlichen anhangenden Insiegel. Geben zu Nürnberg / am zehenden Tag deß Monats Augusti / Nach Christi Geburt / Vierzehenhundert vnd im Sieben vnd Achtzigsten / Vnserer Reiche / deß Römischen im Acht vnd viertzigsten / deß Käyserthumbs im Sechs vnd Dreyssigsten / vnd deß Hungarischen im [53] Neun vnd zwantzigsten Jahren. Ad Mandatum Domini Imperatoris.

Es wird Jährlich allhie / vmb den Tag S. Marien Geburt / das Peiffer-Gericht gehalten / so ein sehr altes herkommen / vnd hat den Namen daher / weil die 3. Stätt / Nürnberg / Wormbs / vnnd Bamberg / (doch allein die alte Statt) Jährlichen in der Herbstmeß / den nächsten Gerichts-Tag vor Mariae Geburt / vor sitzendem Gericht / von deß H. Reichs / vnd Statt-Gerichts Schultheissen / als zu dessen Ampt solches von alters hero gehörig / ihre Zoll-Freyheiten / so Sie allda zu Franckfurt haben / mit Pfeiffern auffholen müssen. Gegen solche Zoll-Befreyung / geben obbemelte 3. Stätte / vnd jede besonder / dem Schultheissen einen weissen höltzernen Becher / darinn ein Pfund Pfeffer / einen alten weissen Biberhut / zween weisse Handschuch / vnd ein weiß Stäblein. Den Hut / oder Filtze / welchen Wormbs allein gibt / lösen Sie jedesmal mit einem Goltgulden widerumb auß / vnd verbleiben solche stück deß Schultheissen. Die Pfeiffer vnderhelt allein die Statt Nürenberg; hergegen geben die andere Stätte deroselben Jährlich ein gewisses / vnnd hat / vor Zeiten / ein jede Statt ihre eygene Pfeiffer gehabt; wie D. Ludovicus von Hörnigk / de regali Postarum Jure, c. 18. th. 8. p. 265. berichtet; auch am folgenden Blat / dieses von gedachter Statt Franckfurt setzet:

Quinque haec nobilitant Francfurtum, Posta, Machaera,
Emporium, electus Caesar, itemque Libri.

Es werden die Bürger in drey Ordnungen abgetheilet. Die erste ist der Geschlechter im alten Limpurg / welches Hauß an den Römer / oder das Rathhauß / zur rechten Hand stosset. In der andern seyn die jenige / so den Geschlechtern am nechsten / als die keine Handwerck / sondern Handlungen treiben / oder von ihren Väterlichen Renten / vnd Einkommen leben / vnd ihr Zusammenkunfft im Frawenstein haben / welches Hauß auff der lincken seyten deß besagten Römers ligt. Die vbrigen Bürger haben ihre gewisse Zünfften / deren Zunfft-Recht aber ist denselben / vermög deß am 28. Febr. An. 1616. von dem Käyserlichen Herren Commissarien / dem Churfürsten zu Mäyntz vnd Landgraffen zu Hessen Darmstatt / ergangenen Decrets / entzogen / vnd selbige von dem Rath Gesetz vnd Ordnung zu nehmen angewiesen worden.

Es regieret aber beyde Stätte Franckfurt vnd Sachsenhausen / einerley Rath / welcher der Evangelischen Religion / vnd ohngeänderter Augspurgischen Confession / zugethan / vnd von 43. Personen bestehet. Ihr der Statt Reichs Anschlag zum Einfachen Römerzug / ist Monatlich 20. zu Roß / 140. zu Fuß / oder 800. Gülden: vnnd / zu Vnderhaltung deß Cammergerichts zu Speyer / nach dem erhöchten Anschlag / Jährlich 416. fl. 42. Kr. 5. Heller; wie ich in einer Anno 1576. gemachten Verzeichnuß / gefunden. Siehe auch D. Wilhelm Beckers Synopsin Iuris Imperii Romano-Germanici, Anno 1649. zu Cölln / in 12. gedruckt. Vorhin waren es 250. fl. den Thaler zu 69. Kreutzer gerechnet.

Von denckwürdigen Sachen / vnd zwar Erstlich von Kirchen / seyn zu sehen / obgedachter Thumb / zu S. Bertholomaeo, so ein Stifft / das etwan zum Salvator geheissen / vnnd Käyser Carls deß Grossen Vatter / wie auch oben gemeldet / angeordnet / vnnd Er Carolus hernach mit grossem Einkommen / Dörffern / vnd Landgütern / ansehnlich begabt vnnd befreyet hat; wiewol der Zeit solche Güter nicht alle mehr vorhanden seyn sollen; dessen Vrsachen Reusnerus de Urbibus Imperialibus pag. 65. (daselbsten er auch dieser Statt Lobsprüch setzet / vnnd auß ihme obgedachter Limnaeus lib. 7. cap. 16. num. 4.) beybringen. Ausser dieser seyn auch viel andere Gottshäuser von beyden Religionen / in beyden Stätten / als das Stifft S. Leonhard / (dessen Reliquiae im Jahr 1323. von Vienne in Franckreich anhero gebracht worden seynd /) vnser lieben Frawen Stifft / das Teutsche Hauß vnnd Kirch (darinn Ludwig von Schwalbach Anno 1273. der erste Commenthür gewesen) die Barfüsser Kirch / dz weisse Frawen Closter An. 1350. gestifftet / S. Niclaus / Spital vnd Kirch zum H. Geist / S. Catharinae Closter / S. Antonij; dz Carmeliten Closter / (so An. 1256. fundirt / vnd An. 1638. im Majo durch Fewer Schaden gelitten) dz Prediger Closter / An. 1260. zuerbauen angefangen / [54] (in deme ein treffliches Kunststück von der Himmelfahrt der Jungfrawen Mariae / von den Kunstreichisten Mahlern / mit Verwunderung vor diesem besichtiget worden / so der hochberühmbte Albrecht Dürer gemahlet / die Münche aber vor wenig Jahren anderwerts begeben / vnd eine Copey dagegen hingesetzt haben.)

Ferners die Johanniter Kirch /
S. Bernhards Capell im Heyner Hof /
Allerheiligen Kirch /
S. Peters Kirch /
H. Drey König Kirch /
S. Elisabetha Kirch.

2. Von andern Sachen seyn zusehen die Bevestungen umb beyde Stätte; das obgedachte Rathhauß / oder der Römer; dz Zeughauß; die ansehenliche steinerne Brück vber den Mäyn / darüber man von einer Statt in die andere füglich gehen / reiten vnd fahren kan.

Im Hauß / der Saalhof genannt / seyn noch Anzeigungen deß alten Königlichen Schlosses / oder Saals / vorhanden / welcher sehr wol gelegen gewesen / dann es einseits den Prospect auff den Mäynstrohm / anderseits eine Ebene / und nachgehends vff derselben die Capell zu S. Niclas gehabt / so man aber wegen deren in mitten nach der Hand erbaweten Häuser auß dem Saal-Hof nicht mehr sehen kan.

Es haben sich in dieser Statt viel vnnd mancherley Sachen zugetragen / hat auch dieselbe viel außgestanden / davon Dilichius in der Hessischen Chronic am 55. vnd folgenden Blättern gar weitläufftig schreibet / aber doch nit alles / vnd sonderlich / wz sich seithero begeben hat. Wir wollen allein zum Beschluß dieser kurtzen Beschreibung / etlicher weniger Geschichten gedencken: Als daß in dem Jahr 753. Pipinus[ws 2] der Francken König mit den Ständten seines Reichs ein Convent allhie gehalten. Nach ihme hat sein Sohn Carolus Magnus[ws 3] sich mehrertheils allhie befunden / vnd in Anno 794. einen Synodum vieler Bischoffen wider die Ketzerey Felicis vnnd Elipandi gehalten / wie dann solche damahls verdampt / vnnd von Abschaffung der Bilder gehandelt worden. Goldastus in Decretis Imper. de cultu Imag. ex Biblioth. Pet. Pithoei, p. 61.

In diesem 794. Jahr starb zu Franckfurt Käysers Caroli Mangni Gemahl Fastrada[ws 4], vnnd wurde zu Sanct Alban bey Mäyntz begraben.

Anno 822. Als Käyser Ludwig[ws 5] diese Statt auch sehr beliebt / vnd er dieselbe vielmahls besucht / auch von vieler Völcker Bottschafften angelanget worden / hat er ein besonder Palatium darzu erbauen lassen / so hernach der Saalhof genennet worden: wie bereits oben angeregt.

An. 877. Sturbe allhie König Ludovicus[ws 6] / vnd wurde zu Lorch begraben.

An. 1007. ist ein Concilium zu Franckfurt versamblet worden / auff welchem Henricus[ws 7] der Käyser das Bischthumb Bamberg angeordnet / vnd VVilligisus damahliger Ertzbischof zu Mäyntz / Eberharden zum ersten Bischof consecrirt hat.

Anno 1142. hat Käyser Conrad[ws 8] einen grossen Reichstag zu Franckfurt gehalten / auff deme ein Zug wider die Wenden geschlossen worden: Damahlen ist der H. Bernhardus[ws 9] zu Franckfurt gewesen / vnd viel Wunder gethan / deme zu Ehren vnfern von S. Bartholome ein Capell aufferbauet worden / so dem Closter Heina in Hessen zugehörig ist.

Anno 1152. ist Fridericus Barbarossa[ws 10] / vnnd Anno 1208. Otto der Vierdte[ws 11] / zu Franckfurt zu Römischen Königen erwöhlt worden.

Anno 1165. hat erwehlter Käyser Fridericus Barbarossa die jenige / welche die Franckfurtische Messen besuchen / in seinen vnd deß heiligen Reichs Schutz genommen / vnd darüber ein sonderbar Privilegium ertheilt.

An. 1240. hat sich eines Juden Sohn zu Franckfurt zum Christlichen Glauben bekehren vnnd tauffen lassen wöllen / welches als es seine Eltern vnd Freunde nicht zugestatten vermeynet / vnd darüber zwischen Christen vnd Juden ein grosser Streit entstanden / darin nicht allein etliche Christen / sondern auch in die hundert vnd achtzig Juden / so wol durchs Schwerd als Fewer / so sie selbst angelegt / vmbkommen / hat solches Fewer damahls vberhand genommen / vnnd ist fast die halbe Statt verbrunnen / dann die Juden dero Zeiten noch hin vnnd wider in der Statt vnter den Christen gewohnet. Weil nun die Juden gesehen / daß sie deßwegen in Lebens Gefahr gerahten / haben [55] sich deren 24. vnd vnter denselben auch einer ihrer Rabbinen / tauffen lassen.

Anno 1257. ist Reichard / deß Königs in Engelland Bruder / zu Franckfurt / zum Römischen König erwöhlet worden.

Anno 1273. Ist Rudolphus Grafe zu Habspurg in Franckfurt zum Käyser erwöhlet worden.

Anno 1290. ist die Kirch zu S. Niclaus erbauet.

An. 1292. ist Adolphus Graf zu Nassaw zu Franckfurt zum Käyser erwöhlet worden.

Anno 1298. ist Albertus von Oesterreich zum Römischen König in Franckfurt erwöhlet worden.

An. 1306. den 1. Febr. ist der Mäyn / so zugefroren gewesen / vnd wider auffgebrochen / so groß worden / daß er die 2. Brücken Thürn vnd den mehrertheil der Brücken hinweg gerissen / damals dann auch in die fünffhundert Personen / welche auff der Brücken gewesen / ertruncken vnnd vmbkommen.

Anno 1314. wurden die Churfürsten in der Wahl zwyspaltig / vnd damals Fridericus Ertzhertzog zu Oesterreich / vnd Ludovicus Bavarus zugleich erwöhlet. Dahero grosser Zwytracht vnd Vneinigkeit im Reich entstunde / darunder diese Statt auch leyden muste / als welche von gemeltem Friderico Austriaco belägert worden. Demnach aber ihme von dem Churfürsten zu Mäyntz die Proviant abgestrickt worden / wurde er Hungers halben zu weichen / vnd von der Belägerung abzulassen gezwungen.

Anno 1315. ist der Chor zu S. Bartholome gebauet worden.

Anno 1322. den 15. Februarij ist der Mayn abermahls so groß worden / als er vorhin niemals gewesen / dann er damals biß an den Kirchhof zu S. Bartholome gangen / vnnd in vielen Gassen der Statt gestanden. In diesem Jahr wurde die Kirch zu vnser L. Frawen gestifftet.

Anno 1330. hat die Statt Franckfurt von Käyser Ludwigen vber die Fasten Meß ein Privilegium erlangt.

Anno 1338. den 29. Septembr. haben sich umb Franckfurt ein vnzehliche Menge Hewschrecken befunden / welche alles Gewächs auff dem Feld verderbet vnd abgefressen / welches gewähret biß auff S. Lucae Tag / damals sie durch einen grossen gefallenen Schnee vmbkommen.

In diesem 1338. Jahr hielte Käyser Ludovicus Bavarus einen grossen Reichstag zu Franckfurt / auff welchem vnter anderm beschlossen / vnd als ein Gesetz publicirt worden / daß ein Römischer Käyser / so bald nach der Erwöhlung die völlige Administration deß Römischen Reichs vnnd den Gewalt haben solte / ob gleich deß Papsts Consens vnd Confirmation nit darzu käme. In diesem Jahr wurde auch ein Capell auff der Brucken gegen Sachsenhausen auff dem ersten Pfeyler zu Ehren S. Catharinen erbauet.

Anno 1340. ist die Kirche zu Sachsenhausen zu den 3. Königen / allda zuvor ein Spital gewesen / vollendet worden.

Anno 1342. auff Marien Magdalenen Tag den 22. Julij / ist der Mayn abermals so groß worden / daß fast die gantze Statt im Wasser gestanden / vnnd die Leuth zu Sachsenhausen auff den Mühlberg / die in der Statt aber auff das Feld vnnd in die Dörffer sich begeben müssen. Diß Gewässer hat den 24. Julij den Thurn an der Brücken / die new erbaute Capell / vnd den mehrertheil der Brücken gegen Sachsenhausen vmbgerissen vnd hinweg geführt.

Anno 1343. hat man angefangen diese Statt zu erweitern vnd mit newen Mauren vnd Gräben zu vmbfangen / wie dann selbig Jahr die Thürn an der Bockheimer vnd Aller-Heyligen Pforten zu bawen angefangen worden.

An. 1345. Ist das Catharinen Closter fundirt worden.

In diesem Jahr ist auch der Brückthurn gegen Sachsenhausen zu bawen angefangen / vnd in 3. Jahren vollendet worden.

An. 1346. ist der Thurn an der Eschenheimer Pforten zu bauen angefangen worden.

In diesem Jahr wurde das Theil an S. Bartholomes Kirchen / da vorhin ein Capell / gegen Mitternacht / fundirt vnnd gewölbt.

Anno 1349. den 1. Januarij ist Graf Günther von Schwartzenburg zu Franckfurt in dem Prediger Closter von dem mehrertheil Churfürsten zum Römischen König erwöhlet worden. Die andern Churfürsten haben dargegen Carolum IV. gewöhlt. [56] Graf Günther legte sich darauff mit seinem Kriegsvolck für die Statt / vnd wurde seine Wahl nochmals im Feld publicirt vnd bestättiget. Begehrte den 30. Januarij eingelassen zu werden / welches die Bürger anfangs / weil die 6. Wochen vnnd 3. Tag / welche ein Röm. König vor Franckfurt zu ligen pflegt / nicht erschienen / nicht gestatten wöllen / Ist aber doch den 6. Februarij hernach eingelassen worden. Hat darauff nicht gar 6. Monat regieret / sondern wurde ihme vergeben / vnd starb zu Franckfurt / da er auch in S. Bartholomes Kirch begraben worden / vnnd wurde Carolus Quartus[ws 12] hernach den 17. Junij einhellig zum Römischen König erwöhlet.

An. 1352. ist der Theil an S. Bartholomes Kirchen gegen Mittag fundirt vnd gewölbt worden.

Anno 1356. ist der runde Thurn an der Statt-Mauren bey dem Fronhof erbauet worden.

An. 1366. ist die Kirch zu den Allerheiligen gestifftet worden.

An. 1376. den 12. Junij / wurde Wenceslaus[ws 13] uff anhalten seines Vatters Käysers Caroli Quarti zum Römischen König erwöhlet. Siehe aber / was von dieser tradition zu halten / hie oben das Blat. 51. a.

Anno 1397. auff Sontag Jubilate / ist ein grosse Zusammenkunfft der vier Churfürsten am Rhein / wie auch vieler Fürsten / Grafen / auch der Stätte Gesandten / vnd anderer Herrn / Ritter vnd Edlen zu Franckfurt gehalten / vnd von allerhand beschwerlichem Zustand deß H. Reichs / so durch Käyser Wenceslai vbele vnd böse Regierung vervrsacht / vnd von deren Verbesserung gerathschlagt worden. Wurde aber nichts endliches geschlossen / sondern ein andere Zusammenkunfft auff Jacobi ermeldtes Jahrs zu Franckfurt angestellt.

Anno 1400. ist ermelter Käyser Wenceßlaus wegen seiner vnachtsamen bösen Regierung abgesetzt / vnnd auff Vrbani Friederich Hertzog zu Braunschweig an seine statt zu Franckfurt erwöhlet / welcher aber bald hernach erschlagen worden.

Ermeldtes Jahrs sind die Churfürsten zu Lanstein zusammen kommen / Käyser Wenceßlaum vmb gehörter Vrsachen willen gar abgesetzt / welches geschehen Freytags den 20. Augusti / vnd folgenden Sambstags Pfaltzgrafen Rupertum[ws 14] erwöhlet. Weil nun Käyser Wenceßlaus sich hierwider zusetzen vermeynt / als hat Pfaltzgraf Rupert der new erwöhlte Römische König / vnd beneben ihme / die Geistliche Churfürsten am Rhein / mit ihrem Volck sich vor Franckfurt gelegt / daselbst 6. Wochen vnnd 3. Tag gelegen / vnnd ist darauff Dienstag den 26. Octobris in die Statt gelassen / vnnd mit grossem Pomp eingezogen. Siehe aber abermals das obengedachte 51. Blat.

An. 1410. Nach Käyser Ruperti Todt ward abermahls zu Franckfurt ein Wahltag gehalten / damahls aber die Churfürsten zwieträchtig. Etliche weil ihnen die Kirchen versperret worden / erwöhlten vnter dem freyen Himmel auff dem Kirchhof bey S. Bartholomes Kirchen vor dem hohen Creutz / König Sigismundum zu Vngarn / welches geschahe den 20. Sept. Etliche aber vber wenig Tag hernach / benanntlich den 1. Octobr. erwöhlten in der Kirchen Marggrafen Josten[ws 15] zu Brandenburg / vnd Mähren. Diese beyde König waren vorhabens ihr Läger vor Franckfurt zu schlagen / vnd vmb die Cron zu fechten / aber Marggraf Jost starb deß folgenden 1411. Jahrs / den 19. Januarij zu Prin in Mähren / vnd wurde hernach König Sigismund[ws 16] den 21. Julij nochmals vnd einhellig erwehlt.

Anno 1415. den 6. Junij / ist der erste Stein am Fundament deß Pfarthurns gelegt / vnd hernach lange Zeit / vnd vber die hundert Jahr daran gebaut worden.

Anno 1438. auff Dienstag nach dem Sontag Oculi ist Albertus der Ander[ws 17] / Ertzhertzog zu Österreich / zu Franckfurt erwöhlet worden.

An. 1440. den 2. Februarij wurde Käyser Friederich der Dritte[ws 18] erwöhlt / der ist Anno 1442. auff Sontag Trinitatis mit grossem Pomp / vnnd viel Chur-Fürsten vnd Herren zu Franckfurt eingezogen.

Anno 1486. auff Donnerstag nach Invocavit wurde Maximilianus[ws 19] Käyser Friederichs deß Dritten Sohn zu Franckfurt erwöhlt.

Anno 1495. den letzten Octobris / ist dz erste Käyserl. Cammer-Gericht zu Franckfurt [57] gehalten worden / in der Behausung Groß Braunfelß / da dann Käyser Maximilianus in der Person zu Gericht gesessen / den Eyd von Cammerrichtern vnnd Beysitzern genommen / vnd ihnen die Iustitiam zu administriren ernstlich anbefohlen.

Anno 1506. Nach Bartholomaei wurden zwey Schiessen von Stahl vnd Büchsen zu Franckfurt gehalten / welchem viel Chur / Fürsten / Grafen vnd Herren / auch Stätte Angehörigen beygewohnet haben.

Anno 1519. den 28. Junij wurde Carolus der Fünffte[ws 20] König in Hispanien zum Römischen König erwöhlet.

Anno 1552. wurd diese Statt Franckfurt von Hertzog Moritzen[ws 21] Churfürsten zu Sachsen / vnd Landgraffe Wilhelmen zu Hessen[ws 22] / Sachsenhausen aber durch Marggraffe Albrechten zu Brandenburg[ws 23] drey Wochen lang hefftig belägert / vnnd in Zeit solcher Belägerung Hertzog Georg von Mechelnburg[ws 24] am Mühlberg erschossen. Nach solcher Belägerung ist die Pastey vor Sachsenhausen allererst / wie auch der Statt Graben daselbst mit Mauren vmbfangen vnd erbauet worden.

An. 1558. Hat Käyser Carolus Quintus das Käyserthumb resignirt / vnnd ist darauff König Ferdinand der Erste[ws 25] den 14. Martij zu Franckfurt in S. Bartholomes Kirchen zum Röm. Käyser declarirt vnd publicirt worden.

Anno 1562. ist Maximilianus der Ander[ws 26] / Käysers Ferdinandi Sohn erwöhlet / vnd beyde Ihre May. selbst zu Franckfurt gewesen. Damahls ist Solimanni[ws 27] deß Türckischen Käysers Bottschafft in die 80. Personen starck gen Franckfurt kommen / vnd dem new erwöhlten König stattliche Praesenten vnd Verehrung gethan. Welches vorhin niemals geschehen / daß einige Türckische Bottschafft also weit ins Reich kommen wäre.

Anno 1582. ist abermahls ein stattlich Schiessen von Stahl vnd Büchsen gehalten worden / welches Gräfliche Personen / auch sonsten viel auß vielen Ländern vnd Stätten besucht / vnnd demselben beygewohnet haben.

Anno 1595. den 26. Februarij / ist der Mäyn so groß gewesen / daß er biß fast an den springenden Brunnen auff dem Römerberg gangen / dergleichen in vielen Jaren nicht geschehen.

Anno 1602. den 20. Januarij / ist der Mäyn abermals so groß gewesen / daß er dem Schrothauß mit der Spitzen gleich gestanden.

Anno 1608. den 29. Julij Nachts vmb zehen Vhren verbrann das Hültzene Gebäw vor der Bockenheimer Pforten / darinnen die Reformirten seither An. 1601. ihr Religions Exercitium gehabt / biß vff den Grund ab.

Anno 1612. wurde auff damahls außgeschriebenen vnnd gehaltenen herrlichen Wahltag Ertzhertzog Matthias[ws 28] zu Oesterreich / König in Vngarn vnd Böheim / etc. zum Römischen König erwöhlet.

In den Jahren 1612. 13. 14. vnd 15. hat es zwischen E. E. Rath vnnd der Burgerschafft zu Franckfurt Widerwillen vnnd Vnruhe gegeben:[ws 29] Darüber auch die Juden ( deren es allhie sehr viel gibt / die ihre eygene verschlossene Gasse haben / vnnd welcher Synagog / so sie die Schul nennen / die Frembden zum theil zu besichtigen pflegen) auß der Statt gejagt: Aber im folgenden 1616. Jahr / bey vorgenommener Käyserlichen Execution durch Herrn Johann Schweickharden / Ertzbischoffen vnd Churfürsten zu Mäyntz / vnnd Herrn Ludwigen Landgrafen zu Hessen Darmstatt beschehen / wider allda eingeführt / die Redlinsführer vnnd Vrheber deß Auffstands decollirt / vnd vier deren Häupter vff den Brückenthurn auffgestecket worden seynd: Dessen zum zeugnuß in der Dönges-Gassen ein Cippus oder Seul zu sehen / allda deß Haupt Vrhebers Vincentz Fettmilchs Wohnbehausung auff den Grund abgebrochen / vnd erwehnte Seul zum gedächtnuß dahin gesetzt worden ist.

An. 1619. ist Ferdinand der Ander[ws 30] zum Röm. König erwöhlet worden.

Anno 1628. hat man angefangen die Statt etwas besser zu fortificiren / vnd am Friedberger Thor das erste Bollwerck gelegt / vnnd fürter continuirt / daran man noch jetzo zu bawen hat.

Den 17. Novembris deß 1631. Jahrs hat der König in Schweden diese Statt zu seinem Willen einbekommen: Daher sie hernach / als sie gleich andern Ständten deß Reichs Anno 1635. zum Pragerischen [58] Friedenschluß getretten / grosse Vngelegenheit / von deme in Sachsenhausen ligenden Schwedischen General Majorn / Hans Vitzhumb von Eckstatt / außstehen muste / darüber auch Sachsenhausen / durch Schiessen / Sturm / vnd Brand vbel zugerichtet worden / biß ermeldter Vitzthumb endlich accordirt / vnd den 11. Augusti deß 35. Jahrs abgezogen ist: Darüber auch damalen die auff der Brücken gestandene künstliche Mühl abgebronnen.

Wir wollen zum Beschluß / dieser Statt zu Lob vnd Ehren / einige Epigrammata anhero setzen / als

               NICOLAI REUSNERI.

Francorum tibi sive vadum, seu Regia prisca,
Seu regio nomen Francia dulce dedit,
Francia te Romana, simul Germana frequentat
Saepius, et merces vendit emitque suas.
Et populos uttiusque frequenter Francidos orae
Cogis, et exerces sic data Iura tibi.
Francidos es geminae sic Francis, vt Helladis Hellas
Urbs quondam populis Attica clara fuit.

               PAULI MELISSI.

Urbs Atticorum olim velut
Hellas vocata est Helladis;
Orbisque Roma totius
Quoddam quasi compendium;
Formosa ceu Neapolis
Italia dicta est Italiae;
Ut Gallia nunc Galliae.
Dici potest Lutetia;
Sic Francofurtum, nundinas
Propter frequentes, nomina
Germaniam Germaniae.

               PETRI LINDEBERGII.

Dives opum, mundi microcosmus, Martia muris,
Germana Aonidum, Filia Mercurij.
Et clara Emporio, et rerum penuaria cella est,
Urbs à Francorum sic vocitata vado.
Cui nil DI superi, cui nil natura negavit,
Nam si quae desunt, nec sibi mundus habet.

               JOAN-LUDOVICI GANSII.

Gallia Lugdunum miratur, at Itala tellus
Rem Venetam, Hispanos operosa Sevillia jactat,
Londinum Tamesis, speciosa Antverpia Scaldim:
Ast ego Teutonicas inter caput altius urbes
Effero Francfurtum, quâ pons tua, Moene, fluenta
Saxeus, Urbis opus, quindeno fornice sternit,
Saxonibus Francos, clarissima nomina, jungens.
Sola ego Caesaribus quondam delecta creandis
Glorior, et celebris mercatu duplice nomen
Usque ad Amaxobios peregrinâ merce propago:
Et foecundus ager, populus cum divite censu,
Caesaribus servata fides, prudensque Senatus,
Haec mihi si constent, quis me neget esse beatam?

Besiehe von deme / was gesagt worden / ausser bereits angezogenen vnterschiedlichen Scribenten P. Pertium lib. 3. Rerum Germ. Casp. Ens in deliciis apodem. per Germaniam. Theatrum Europaeum, (da auch tom. 2. fol. 190. die Beschreibung dieser Statt zu finden) Johan. Cuspinianum, in Gunthero Caesare, Ioan. Latomum, gewesenen Decanum zu S. Bartholomaei in Franckfurt / in seiner geschriebenen Chronica / Octavium de Strada in vitis Imperat. p. 3. pag. 467. I. Gryphiandr. de VVeichbild. Saxon. c. 74. n. 29. (daselbsten von deß Worts Messe Vrsprung) Munsteri Cosmographiam; Joh. Jacob. Draconem de Origine et Iure Patriciorum lib. 3. cap. 1. num. 17. pag. 207. Pancirollum de Salvatoris nostri tunica inconsutili, quae adhuc Francofurti adservati dicitur, part. 1. rer. memor. tit. Fibula; Schadaeum part. [59] 4. Sleidan. Cont. lib. 1. seqq. von der obgedachten Vnruhe allhie; Henznerum in Itin. Germ. Galliae, etc. p. 177. Dresserum de Urbibus Germaniae, Megiserum in Theatro Caesar. pag. 326. Freherum ad Andl. p. 167. Von dem Saalhof / Relationes, etc.


Anmerkungen (Wikisource)

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