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Topographia Franconiae: Schwabach

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Topographia Germaniae
Schwabach
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 93.
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Schwabach.

Ist eines auß den vier Haupt-Aemptern deß Burggraffthumbs Nürnberg / und solle der Nam von den Schwäbischen Hermunduris herkommen. Das Städtlein ist vor dem jetzigen Krieg fein erbaut / und wol bewohnt gewesen: weiln solches auff der Reichsstrassen / und nur zwo Meylen von Nürnberg / an dem Wasser gleiches Namens gelegen: Ist aber seithero übel verderbt worden. Es haben / vor alters / diesen Ort / die Herren von Grundlach vom Reich innen gehabt: hernach ist er an die Graffen von Nassau kommen / und denselben von den Römischen Käysern / Pfandschillingsweise versetzt worden: von welchen ihn die Burggraffen von Nürnberg / auß Käyserlicher Zulassung / Anno 1364. an sich gelöst / und zu einem ewigen Reichs-Lehen vom Käyser Carolo IV. erlangt: wie in der Revision-Sach / zwischen Brandenburg und Nürnberg / am 78. Blat / von Nürnberg / gesetzt worden. Und daher gehört dieses Städtlein und Ampt Schwabach / noch dem Hause Brandenburg / und der Zeit in die Regierung Ohnspach. Das Lösegeld umb Schwabach / Camerstein / und Kornberg / solle 19. tausend Pfund gewest seyn: wie wir an einem Ort finden: wiewol ein Nürnbergische Chronic / für Schwabach / und Camerstein / allein 15400. Pfund Heller setzet: auch so viel ein andere Verzeichnuß hat. Anno 1632. den 22. Martii / kam der König auß Schweden auch hieher. Herr Limnaeus schreibet tom. 4. pag. 831. seq. erstlich / auß Herrn Doct. Wurffbains Relationen / es habe Schwabach / vor Alters / zu der Nürnbergischen Reichsvogtey gehört / und sey / über eine Zeit an die Hertzogen von Schwaben / folgends im Jahr 1126. an das Closter Ebrach / dann Anno 1278. abermals zum Reich; folgends an die Grafen zu Gundlach / und zu andern Zeiten / an die Grafen zu Nassau / so wol auch / von denselben / Anno 1364. mit sampt dem darbey gelegenen Ampt Cammerstein / und Küeburg / mit Käysers Caroli IV. Vorwissen / und Einwilligung / an die Burggrafen von Nürnberg kommen. Hernacher aber meldet wolgedachter Herr Limnaeus also: mihi constat ex lect. antiq. monumentorum, daß Anno 1299. oder 1305. von Alberto, Röm. Käys. und Ludovico IV. Imp. dem von Nassau / die Burg zu Cammerstein / und die Hoffmarck daselbst / die Hoffmarck zu Schwabach / zu Altorff / zu Heroltzberg / etc. versetzt worden: vom Käyser Carolo IV. (Anno 1348.) Johanni Comiti Nass. verliehen seine Käyser- und deß Reichs Burg / den Cammerstein / mit allen den Märckten / und Dörffern / so darzu gehören / als Schwabach / Heroltzberg / Kornburg / Altorff / zu rechten Erblehen / so mit Bewilligung der Churfürsten geschehen: Hernach Anno 1364. Graff Johann von Nassau / Herr zu Hademar / seine Vesten Cammerstein / und seinen Markt Schwabach / und Kornburg / cum appert. Friedrichen Burggrafen zu Nürnberg / verkaufft habe / umb 15400. Pf. Heller / den Käys. Carl damit belehnet / und daß so wol der Kauff / als die Belehnung / von den Churfürsten gut geheissen worden sey. Der Abbt von Eberach soll Jährlich zum neuen Jahr / dem Amptmann zu Schwabach zween Creutz-Käse / einen guten Leckkuchen / zween Sporn / einen schober Strohe / und der Amptmännin einen Beutel geben.