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Topographia Franconiae: Herrieden

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Topographia Germaniae
Herrieden
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 46–47.
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[46]
Herrieden / Herrenried.

Es ligt dieser Ort in Francken / nahend Onoltzbach / oder Ohnspach / und gehört dem Bistumb Aichstätt; davon Gasparus Brusch. de Episcop. Germ. cap. 10. p. 181. et 192. seq. also schreibet: der Achte Bischoff zu Eichstätt Erckenvvaldus, auß deß Käysers Caroli M. Geschlecht / so Anno 902. gestorben / hat / auß Zulassung Käysers Arnolphi, die Benedictiner Mönch / wegen ihres Lebens / auß dem sehr mächtigen Closter Hasenriet im Rieß / so ihme der Käyser geben / [47] vertrieben / und ein Weltliches Stifft allda angeordnet / so mit der Zeit / anstatt Hasenried / Herrenried ist genannt worden. Bischoff Henricus V. zu Aichstätt / der Anno 1343. gestorben / hat diese Stadt mit Mauren umbgeben / und bevestigt / und Bischoff Fridericus IV. so Anno 1383. erwehlt worden / hat das Schloß allda erbauet. Biß hieher Bruschius. Gretserus lib. 2. de Episc. Eystett. c. 8. meldet / daß dieser Ort / als ihn der H. Gottlieb / oder Deocharus, zu bewohnen angefangen / wild und wüst gewesen / deme zu Lieb Käyser Carl der Grosse / ein Cappellein / zu unser Frauen genannt / erbauet / und hernach ein stattlich Benedictiner-Closter / dessen erster Abbt gedachter Deocharus gewesen / darzu gethan habe. Besagte Capell seye Anno 1490. mit dem grösten Theil der Stadt verbronnen: das Closter aber / wie obgesagt / zu einem Stifft worden; und habe die Stadt ihren Anfang vom Closter: Ein Theil / und zwar der fürnehmste / von deß H. Deochari reliquien werde noch allhie auffbehalten; ein Theil aber sey im Jahr 1316. dem Käyser Ludovico IV. geben worden / der solchen in S. Lorentzen Kirchen zu Nürnberg gethan / daselbsten er hernach in S. Gottliebs Capell auffbehalten worden. Der 53. Bischoff zu Aichstätt / Christoff von Pappenheim / der Anno 1539. gestorben / hab vom Papst erhalten / daß die Probstey zu S. Veit allhie / zur Bischofflichen Tafel solte geschlagen / und hergegen dem Probst 300. Gülden zur Besoldung gegeben werden. Wehnerus, in pract. Observat. p. 512. in pr. schreibet / daß die Unterthanen zu Tauberzell / welche sonst dem Closter Herrieden mit Erbhuldigung zugethan / dem Herren Marggraffen zu Brandenburg / deme sie / als Schutz- und Mund-Leut / verwand / Jährlich auff Michaelis 15. fl. Mund-Geld / geben müssen; welches der Castner zu Kreglingen verrechne. Anno 1632. haben die Schwedischen die Stadt Herrieden / und An. 33. den 23. Martii / das Schloß mit Sturmb erobert. Was sich sonsten an diesem / so wol auch andern Orten in Francken / bey währendem Teutschen Krieg zugetragen / davon finden wir eben wenig auffgezeichnet: wie dann in dergleichen allgemeinen Landsverwüstungen wenig Leut gefunden werden / die etwas außführliches beschreiben solten. Dann / theils solches für ihrem Elend nicht thun können; Theils nur auff die Flucht; Die andere aber auff ihre Tyranney / schänden / brennen / rauben / und plündern / gedencken; und solche Mord- und Teufflische Thaten zu beschreiben sich selbsten schämen thun.

Raderus vol. 3. Bavariae Sanctae. p. 62. im Leben deß H. Deochari, oder Gottliebs / so der erste Abbt deß vorhin allhie gewesten Benedictiner Closters gewesen / und der umbs Jahr 800. gestorben / sagt / daß ein Theil von seinen Reliquien auff Eichstatt kommen seye; ein Theil werde heutigs Tags zu Mönchen in der Hoff-Capell auffbehalten / so er / von Nürnberg dahin gelangt zu seyn / vermeynet. Anno 1633. den 23. Martii / nahm Hertzog Bernhard zu Sachsen-Weymar / Stadt / und Schloß / Herrieden / mit gewalt ein / und wurde alles / so man im Gewehr angetroffn / nidergehauen.