Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Revel
Von dieser Stadt schreibet einer / in seinen Reißverzeichnüssen also: Revel ist die andre vorneme Stadt / nach Riga / in Lifland / am Livonischen Meer / und in Esthland gelegen: ist eine Hanse-Stadt / führet 3. Löwen / und gebraucht sich deß Lübeckischen Rechts. Ein anderer / auch in seinen geschriebenen Reisen / saget folgendes: Revel ist ein kleine / aber mächtig veste / lustig / und wolerbaute Stadt in Lifland / ein steinwurff weit von der offenen See: hat ein festes Schloß / so sehr hoch ligt / die Häuser [20] seynd all in gemein von Stein auffgebauet / und ist die Dom-Kirche schön; der Wein aber da theuer und das Bier schlecht. Herr Augustin Freyherr von Mörsperg / hat / auff seinen Reisen / nachgehendes von dieser Stadt verzeichnet: Revel ist die Haupt-Stadt in Ober-Lifland lustig / und fest erbauen am Meer / oder der Oost-See / gelegen / darin ein starckes Fürstliches Schloß / so groß / und auff einen runden Felsen gar lustig gelegen / da man nur auß der Stadt hinauff kommen kan: und ist dieser so hoch / als der höchste Thurn in der Stadt. Hans Regkman / in der Lübeckischen Chronick / wil / daß Revel umbs Jahr 1209. vom König Waldemar in Dennemarck zu erbauen angefangen worden seye. Joh. Isacius Pontanus, de Rebus Danicis, setzet das 1219. und Joh. Angel. à Werdenhagen, de Rebusp. Hans. das 1230. Jahr. C. Ens in delic. apodem. per Germaniam sagt / daß Revel ein eygene viereckichte Müntz schlage. Und dann so schreibet Adamus Olearius, in seiner Orientalischen Reise durch Rußland / Tartarien und Persien / wie er nemblich solche Anno 1635. befunden / p. 87. seqq. davon unter andern also: Es ligt Reval unter dem 59. 25. latit. et longit. 48. 30. wie mans darfür hält an der Oost-See / und zwar im Wirrischen Kreyse / deß Fürstenthumbs Ehesten. Ist Anno 1230. von Woldemaro II. König in Dennemarcken erbauet; gibt an Grösse / Gebäuen / und Vestungen / Riga nicht viel zuvor / dann sie mit hohen Mauren / Rundelen / und Pasteyen / wol verwahret; daher auch der Moscowiter / welcher sie zu 2. unterschiedenen mahlen bekrieget / und hart beschossen / (als noch jetzo bey dem Schlosse an dem Tonningsberge zusehen) unverrichter Sachen wieder abziehen müssen. Sie pariret Ihrer Königl. Majest. zu Schweden. Ist eine fürnehme Handels-Stadt / und / wegen deß Orts schönen Gelegenheit / von Natur / zu den Handlungen gleichsam divinitus gewidmet; wie solches der stattliche Hafe / herrliche Reide / und zur Navigation, und Niederlage / ihr von Gott und der Natur / vor andern / an selben Orten / gegönnete grosse Commodität bezeuget / etc. sie hat das jus Stapulae, wie auch das jus sistendi Mercatus, vor allen andern Orten / erlanget / und gebrauchet; welches ihnen hernachmals / durch unterschiedene / zwischen denen löblichen Königen in Schweden / und den Großfürsten in Moscaw / benanntlich Anno 1505. zu Teusina / Anno 1607. zu Wieburg / und Anno 1617. zu Skolwowa auffgerichtete Pacificationes, bestättiget worden / etc. Sie hat herrliche Privilegia; brauchet sich deß Lübischen Rechtes; hat ihren eygenen Superintendenten, und Consistorium; ist der reinen Evangelischen Religion / nach der Augspurgischen Confession, zugethan; bestellet ihren offentlichen Gottesdienst / mit fast täglichen Predigten / in unterschiedlichen Kirchen / (dann es da den Thum / S. Olai, und S. Nicolai, Pfarr-Kirchen / die Kirche zum H. Geiste / und das Kloster zun Sustern hat /) durch wol qualificirte Prediger: hält auch ein wolbestelltes Gymnasium, dabey Actus disputatorii, et declamatorii, gehalten / und die Studiosi hernach nach Dorpat / und andere Academien / Jährlich geschickt werden. Es wird sonsten der Status Reipublicae Democraticè, mit Zuziehung der Gilden / Olderleuten / und Aeltisten guberniret, etc. Biß hieher dieser. Zu deren unterschiedlichen Beschreibungen / wir noch folgendes von dieser 50. Meil Wegs von Riga gelegener Stadt thun wollen; alß / daß obgedachter Werdenhagen part. 3. Rerumpubl. Hanseat. cap. 24. fol. 353. schreibet / daß dieselbe lang unter dem Königreich Dennemarck gewesen / biß An. 1347. Goswinus von Eck / Ordensmeister / dieselbe / sampt Weseberg / und Nerva / vom König Waldemaro III. in Dennemarck / und 19. tausend Marck Silbers erkaufft / und zum Lifland gebracht habe. Item / daß Pontanus, de rebus Danicis, saget / daß / nach dem dieser Stadt Erbauer / König Waldemar der Ander in Dennemarck / Anno 1223. gefangen worden / daß die Teutsche Herren in Lifland / und der Bischoff zu Riga / Reval eingenommen / aber solche Stadt / sampt Wesenberg / und Narva / Anno 1237. dem König wieder zugestellt hätten; und seye hernach desen Sohn / König Erich Anno 1249. in Lifland kommen / und Anno 1310. Revel / so zuvor allein vom Schloß / und andern Aussen-Schantzen / defendirt gewesen / nicht allein mit Zwingern erweitert / sondern auch mit Zwingern erweitert / sondern auch mit [21] Mauren / und Gräben / vornemblich durch Beförderung deß Johannis Cani, der damaln an deß Königs in Dennemarck statt / bey den Esthländern / zu gebiethen hatte / umbgeben; und darauff Anno 1319. auß Befelch deß Königs Erici VII. wie in andern Gebietten / also auch alhie ein Schuel angerichtet / und / vom König / den Burgern / ihre Kinder in solche / und keine andere / zuthun / anbefohlen worden. Aber folgends habe Anno 1316. König Waldemar der dritte in Dennemarck / das Hertzogthumb Esthen / darin Revel gelegen / dem Lifländischen Orden verkaufft; wie oben im Eingang dieses Büchleins / auß ihme Pontano, gesagt worden. Als aber der Orden in Abnehmen kommen / und durch den Moscowitischen Krieg zu Grund gangen / hat sich die Stadt Revel in der Cron Schweden Schutz / wider den Moscowiter / Anno 1557. oder 1560. oder 61. (dann die Scribenten hierinn nicht einig seyn / deren theils auch alß Werdenhagen / das Schloß erst im 70. Jahr / durch Verrätherey an Schweden kommen seye / sagen /) mit gewissen Conditionen, begeben. Salomon Henning / in der Lifländischen Chronic / sagt vom 1561. Jahr / daß sich die Stadt in den Königlich-Schwedischen Schutz begeben / und dem König den 4. 5. und 6. Junii geschworen / der auch alsobalden das Schloß / und den Thumb allhie / zu etlichen 6. Wochen hart belagert / feindlich beschossen / und auch Hungers-Noth halben / wie ingleichem folgends / das Closter Padis / nebenst etlichen mehr dem Stifft Reval angehörigen Häusern / erobert habe. Der Hertzog Magnus zu Holstein seye zwar Anno 1570. mit Teutschen / und Moscowitern oder Reussen / für Reval gezogen / aber nichts darfür außgericht: Also habe der Moscowiter die Stadt Anno 1577. zum andern mahl vergebens belagert. Andere Zufäll derselben betreffende / so ist sie Anno 1433. von ihrem eygenen Feuer mit Kirchen und Häusern verbronnen. Sie hat hernach umbs Jahr 1477. eine mächtige Handels-Stadt zu werden angefangen; aber umbs Jahr 1550. an ihren Gewerbschafften wieder abgenommen / dessen Ursachen vorgemeldter Werdenhagen giebet; auch saget / daß der Reussische Handel von hinnen nach Narve kommen; wiewol die von Revel bey den Hanse-Städten offtermals angehalten hätten / daß selbiger wieder bey ihnen möchte angerichtet werden: die aber mehrers / nach Neugard Lust getragen / und An. 1620. beym Moscowieter angehalten / daß selbige ein allgemeine Handelstadt wieder seyn möchte. Was für ein Elend / und Jammer An. 1601. alhie gewesen / das erzehlet Johannes Textor, in der Nassauischen Chronic / am 141. blat. Vom Revalischen weyland gewesten Bistumb ist anderswo in diesem Büchlein gesagt worden. Sihe Borchholm / und Oesel.
Was endlich das Land / darin Reval ligt / namlich Esthen / Esthland / oder Esthoniam, anbelangt / so hat solches von den Esthonibus, Esthis oder Aestiis, den Namen / von welchen Völckern Jo. Isa. Pontanus, de rebus Danicis, also schreibet: Esthiones, sive Esthones, qui Tacito, et Eginhardo, Aestii, borealis similiret, et ejusdem hujus Coeli populus, hodieque inter Saxonum reliquias, circa fines Livoniae, Moschis, quam Danis, aut Saxonibus, propinquiores. Er Pontanus theilet solch Esthland allein in Harriam, und Wirriam, deren Inwohner vom Plinio Hirri, und Wirri, genandt werden / und sagt / es seye solches Lande / von den Dänischen Königen / und sonderlich vom Woldemaro II. durch viel Schlachten / die Christliche Religion anzunehmen / gezwungen worden: von welcher Cron diß Land / wie oben gemeldt / an den Teutschen Orden kommen; jetzt aber dem Königreich Schweden gehörig ist / und den Königlichen Titel vermehret. Joannes Micraelius meldet im 2. Buch seines Pommerlandes / am 131. Blat / von den Esthländern also: Bey dem Balthischen Meer haben / bey Taciti Zeiten / von der Weissel / biß an Lifland / die Edlen Teutschen Esthen / oder Osten / und Ostwohners gewohnet / welche Suevische Sitten / und Kleider hatten / aber eine solche Teutsche Sprache redeten / die der alten Britanischen oder Gallischen Sprache (denn Tacitus hält sie für eins) gar nahe kam. Darauß kan man abnehmen / daß sie etwa vom Rheinstrom / da die Istaevones, oder Istiaei, oder Esten / zuvor mit den Gallis gräntzeten / und derselben Sprache sich angewehneten / sich ans Meer zu wohnen begeben haben. [22] Doch ist auß dem Prolomzo befindlich / daß eben an dem Orte / am Preussischen / und Lifländischen Ufer / da die Esthen / und unter ihnen die Hirri, und Scyri, wohneten / die Wenden bald Meister gespielt / und die Esthen theils hinauff hinder Liffland vertrieben / da sie noch heutigs Tags wohnen / theils über die Weissel gebracht haben / da sie sich mit den Gothen zusammen gethan / und mit ihnen in die Römische Provincien gerucket seynd. Obgemeldter Werdenhagen sagt / daß Esthland 4. Provincien habe / namlich Odenpoam (darzu Er die zwo Hanse-Städt Derpt / und Pernau / ziehet /) VVirriam oder Wirland / VVikkiam, und Harriam. In dem neuen Atlante Iansonii stehet hievon also: Im Esthland ist Felin / Stadt und Schloß Lais / und Talizkotten / 2. Schlösser / Tarnest / Tarwest oder Taurus, ein sehr festes Schloß / so die Lithauer An. 1561. in die Lufft gesprengt: das Schloß Operpal hat das Polnische Kriegsvolck verbrannt: Karexhauß / Helmeth / Rügen und Parnau. In Viria seynd Wesenberg / Bercholm und Asseri / Schlösser / wie auch Est / welche letzten zwey Liffländischen Edelleuten gehörig. Badis oder Padis in Haria / ist ein Schloß / mit einem Closter. Gervenlandia, oder Iervia, alda Bialycamien oder Weissenstein oder Witenstein / ein Schloß an dem Fluß Pernau. Und so viel hat der Atlas; welcher / wie oben bey Mitau erinnert worden / seinem Titul nach / zu erneuern / und verbessern wäre. Ins gemein wird solches Esthland / oder Esthonia, getheilet / in obgedachtes Harriam, dessen Hauptstatt Reval ist / 2. Viriam oder VViriam. 3. Alentakiam. 4. Jerviam, und 5. Vikiam oder VVikiam, wie auch oben im Eingang dieses Tractätleins von solchen 5. Craisen Erwehnung geschehen ist. Die Ritterschafft in diesem Fürstenthumb Esthen seynd freye vom Adel / haben stattliche / und herrliche Privilegien. Ihr Landgericht wird von 12. Adelichen Land-Räthen besetzt / und Jährlich gemeinlich im Ianuario gehalten. Haben zum Praesidenten den Königlichen Herrn Gubernatorn über Esthen / für dem die streitige Partheyen / durch zwey kurtze Wechselschrifften / gehöret / und also mit Summarischer Weise in privat-Sachen procediret / und sententioniret wird. Von dem Mallischen Srande / in Esthland / über / ligt die Insel Hochland / so hoch erhoben / als ein hohes Land anzusehen; ist 3. Meilen lang / und eine breit / fast lauter Felsen / mit Tannen / und Büsch / bewachsen / in der Oost-See.