Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Gripswald
Diese vornehme Pommerische Stadt ligt sub latit. 54. 16. et longit. 30. 0. hat / Zweiffels ohne / lange Zeit diesen Namen gehabt; und ist an ihrem Orth lang zuvor gestanden: / ehe sie zu einer bemaurten Stadt / im 1233. Jahr / unter dem Closter Eldenau worden; zu welcher Zeit / weil die Niderländer viel dahin handelten / sie geschwinde zugenommen / also daß die Mönche ihrer übel konten mächtig seyn. Drumb hat nachmals Hertzog Wartislaus III. und / nach dessen Tode / Hertzog Barnimb / mit dem Apte zu Eldenau gehandelt / daß er ihm sie übergab / doch / daß er sie vom Closter / vor dem hohen Altar / solte zu Lehen empfangen / und daß ein jeglicher Bürger jährlich / zur Erkändtnüß der Gerechtigkeit / dem Kloster einen silbernen Pfenning gebe / welches auch etliche Zeit soll geschehen seyn. Aber diese Münche / als ihnen in Samblung solcher Pfenning / viel unnützer Wort gegeben wurden / haben mit der Zeit solche Pflicht fallen lassen / und ist die Stadt endlich / ohne obbesagte recognition, gar unter deß Fürsten Gebiethe kommen. Ist eine zimlich grosse Stadt / gleichwol etwas weniger / als Sund / oder Stetin. Sie liget gegen der Insul Rügen / ein halbe Meil vom Meer. Von der einen Seite hat sie breite Wiesen / und Sümpffe / an der andern Seite einen grossen See / darauß ein Wasser / biß an das Meer / eine halbe Meile gehet / darauff sie die Güter / biß auff ihren Portum, oder Hafen / führen. Dann die grossen Schiffe können sie an die Stadt nicht beladen bringen.
[T34][63] Auff den andern beyden Seiten / und sonst umblängst her / hat es einen ebnen Platz / oder schlecht Land / und für der Stadt / etliche Saltzquellen / da vor Zeiten so gut Saltz / als jetzo zu Lünenburg / gemachet worden ist. Aber man hats / in Mangel deß Holtzes / müssen abgehen lassen. Diese Sültze hat Jaromarus II. auß Rügen / Anno 1240. dem Closter Eldenow gegeben. Die Stadt hat drey Pfarrkirchen / zwey Clöster / davon eines der Academi / das ander der Stadt Schulen zugelegt ist: auch sonsten viel Landgüter / und grosse Freyheiten. Dann in den Kriegen / so die Pommern / und Mechelnbürger / deß Landes zu Rügen halben / geführet / haben sich die von Greiffswald bey den Pommerischen Fürsten treulich und wol gehalten: Darumb sie hoch befreyet / und begnadet worden. Dieser Stadt gehört auch das beflossene Ländichen / die Oehe / (von Lubino und Piscatore, Die) genant / zu / so ungefähr 5. oder 6. Meilen von ihr in der See gelegen. Darauff stund vor diesem ein Holtz / darinnen sie die schönsten Pferde gezogen / die sie darinn / ohne alle Wartung / haben gehen lassen / und im Winter mit genugsamen Heu versehen. Doch ist auch eine Capelle daselbst gewesen / in welcher die Fischer / wann sie nach dem Häringe / Stöer / und anderen Fischen / ausstelleten / vor diesem haben eine Messe lesen lassen. Da aber einmal die Capelle war offen gebliben / und im Winter die Pferde hinein gegangen / und die Thür darauff zugefallen war / seynd sie alle / so viel ihrer drinnen gewesen / für Hunger erstorben. In diesem Ländichen wächset ein Kraut / daß sie Rameß / und wild Knoblauch nennen / sehr häuffig / und umb Pfingsten / wann es blühet / riechet so starck / daß man nicht wol darauf bleiben kan / und der Rehe Fleisch / die auff dem Ländichen (Insul) seynd / und Butter / so alda gemacht wird / soll umb solche Zeit nach dem Kraut starck schmecken. Es hält diese Stadt zweymal Marckt / als auff Jacobi / und Aller Heiligen. Unter den obgedachten Freyheiten ist auch diese / daß sie / die Stadt / für die Fürstensteuer jährlich mehr nicht / dann eine Tonne Rheinischen Wein / und ein Tonne Mette (oder Kirchtranck / wie ein alte Chronicke meldet) geben / und zu Wolgast entrichten dörffen. Anno 1456. hat Hertzog Wartisl. der Neunte in Pommern / die Universität / oder hohe Schul / alhie gestifftet / und D. Heinrich Rubenowen / den Greyffswaldischen Burgermeister / der zuvor König Erichen in Dennemarck Cantzler gewesen war / und grosse Beförderung zu solchem löblichen Werck gethan / zum ersten Rectoren erwehlet. Es wuchs aber der neuen Universität bald allerley Ungemach zu. Dann da Hertzog Erich der II. deß besagten Stiffters Sohn / bey dem Dorffe Horst / so dem gedachten Doctor Rubenowen / und etlichen Stralsundischen verpfändet war / jagete / und Außrichtung von den Bauren daselbst forderte / sind ihme / aus D. Rubenowen Anstifftung / etliche seiner Diener angehalten / und ihme die Huldigung versaget worden. Hierüber thaten sich etliche Professores mit Dieterich von Dörpten / dem andern Burgermeister / zusammen / und brachten es dahin / daß Doctor Rubenowen / eine zeitlang aus der Stadt / nach dem Sunde / weichen muste. Aber er kam / nach Verlauff eines Viertel Jahres / wiederumb in die Stadt / und wie er ein beredter ansehnlicher Mann war / weltzete er alle Schuld dermassen von sich ab / daß die Gemeine zufuhr / und alles Unheil deme von Dörpten zurechnete / und ihme den Grind abschmeissen ließ. Vier Jahr hernach / und eben am letzten Decembris deß 1462. Jahrs / ward offtgemelter Doctor Rubenow / durch einen Leinweber / Clauß Huermann / und einen andern / mit Nahmen Damerow / auff der Rathstuben erschlagen / und das zwar / wie etliche muthmassen / auß Anstifftung deß andern Burgermeisters / Dieterichs Langen. Die Thäter kamen in Eil davon / und ward an deß erschlagen Burgermeisters Stelle / einer von seinen Widerwärtigen / Clauß von Osten erwählet. Da es sich nun zu einem wüsten Allarm anließ / kam besagter Hertzog Erich in die Stadt / und ward dasmal aller weiteren Unruhe abgeholffen. Nichts desto weniger / als die beyde Männer / so D. Rubenowen erschlagen hatten / von den neuen Burgermeistern / Clauß von der Osten / und Dieterich Langen / wieder Geleit erlangeten / gedachten solches deß entleibeten Freunde / und insonderheit Henning Henninges / der seine Schwester zur
{[T33][64] Ehe hatte / durchauß nicht zuleiden. Lieffen mit einem grossen Anhang auß der Gemeine / in obgedachter beyder Burgermeister Häuser / schlugen sie nicht allein todt / sondern liessen sie auch für Gerichte bringen / und als verurtheilte Mißthäter auffs Rad legen / und erwehleten an deß von der Osten statt / Henning Henniges zum Burgermeister. Ob nun wol solcher Frevel billich wäre hart zustraffen gewesen / so hat dennoch auff Vorbitt der Clerisey / und anderer Städte / der Fürst die Strenge bleiben lassen / insonderheit / weil die Aufwickler der anderen vor gewichen waren. Als zu unsern Zeiten der gedachten Universität alhie / in etlichen Jahren / ihre verordnete Intraden nicht erfolget / und dannenher deroselben zugewachsener Nachstand sich auff ein hohes erstreckete; die Professores auch sonsten / wann schon die Einkommen in vorigen Friedenszeiten abgetragen / ihren Unterhalt davon in diesen Jahren / da der Werth der Sachen immer steiget / und mercklich erhöhet wird / nicht haben / viel weniger der Universität Gebäude / und die Oeconomi, im Stande erhalten werden können; Als hat der letzte Hertzog in Pommern Bugislaus 14. im Jahr 1633. der hohen Schul das obgedachte Closter Eldenow / mit allen zugehörigen Hufen / Dörffern / Ackerwercken / und allen dazu belegenen Aeckern / Wiesen / Weiden / Mühlen / Fischereyen / Höltzungen / Pächten / und andern Gerechtigkeiten / doch mit etlich wenig Vorbehalt / zu besserem der Universität / und der Professoren Unterhalt / und Auffnehmung / geschencket / und sie feyerlich da eingesetzt / und das folgende Jahr würcklich angewiesen. Der Bischoff von Cammin ist allezeit dieser Hohen Schul Cantzler / von erster Stifftung an derselben / gewesen / so den Decanis in allen Faculteteten die Macht ertheilet / dieselbe / so ihm praesentiret seynd / in Magistros, und Doctores zu promoviren. Es ist ferners Greiffswald eine Hansee-Stadt / und hat sie / und Stetin / eine umb die andere / jedesmal die Hanseetage besuchen müssen. Seccervitius schreibet also von ihr:
Latis Gryphswaldia campis
Diffusoque lacu, laetisque uligine rivis,
Prata per et virides rivis tendentibus agros,
Hic Populum cernes studiis frugalibus auctum,
Patriciaeque viros celebres à nomine stirpis,
Qui procul Hesperios pelago scrutatur Iberos,
Et salis et piperis gratissima donate portant.
Tum latè pagis vicina per arva Senatus
Imperat, ut multo cives Respublica censu
Condat opes Patrias, serosque reponat in usus.
Joh. Angel. à Werdenhagen de Rebusp. Hans. part. 3. c. 23. f. 331. da er dieser Stadt Beschreibung setzet / sagt / daß sie den andern Orth nach Stralsund habe. Bey der Käyserischen Einquartirung in Pommern / wurden die Burger alhie difarmirt / und musten zu neuen Schantzen die bequemlichste Plätze hergeben / auch / neben ihnen / ihre Bauren unauffhörlich schantzen lassen. Anno 1631. schickte der König aus Schweden den General über die Cavalleri / Achatium Tott / auff Greiffswalde zu / der die Sache so bescheidentlich führete / daß der Obriste Commandant darinn / Frantz Ludwig Perusi / ein Italiäner / als er sich zuweit auf einer recognition, fürm Beckerthor / von Hauffen herfür that / auß einem Hinterhalt erschossen / und die übrige drinnen / unter Hauptmann Heinrich Drachenstädten / zum Accord genöthiget wurden. Dardurch ward gantz Pommern von den Käyserischen befreydet. Der König ist / nach ihrem Abzug persönlich alhie eingeritten / hat selbst mit einer Lateinischen Oration geantwortet / als ihme die Professores Glück gewünschet; folgends die Wercke der Stadt besichtiget / und sie gut befunden. Dann besagter Perusi sie sehr bevestiget hatte / deß Vermeinens / solche lang zuhalten. Hatte auch deßhalben / in Mangel Gelts / damit er seine Soldaten bezahlete / von den Burgern zinnerne Müntze schlagen lassen / und dieelbe in der Stadt gang und gebe gemacht; wie man noch zum Denckzeichen sie vorzeiget / mit dem Geprege: Necessitas Griphiswaldensis. Er hat auch das Saltzwasser [65] wieder aufsuchen lassen / und sich dessen wol zugebrauchen wissen. Es ist nunmehr Griphswald eine Real-Vestung / an Wällen / Bollwercken / 50. Auffziehbrücken / und anderem / also verwahret daß man sie unter die vesteste Plätz zehlen kan. Und schreibet Micrael. (auß welchem das meiste / so hievor stehet / genommen worden) lib. 6. Pomer. p. 573. daß auch die Capelle S. Gertrud vor der Stadt / die vorhin grosse Wallfarten gehabt / jetzund mit Wällen zur Vestung verschüttet seye / bey welcher der böse Feind einen Provisorn / oder Verwalter / wegen böser Verwaltung deß Opffer-Geldes / darumb er mit dem Marien-Bilder in die Wette gelauffen / aus dem Grabe geholet / das Graß versenget / und tieffe Fußstapffen in die Erde getretten haben solle / die noch da gestanden / und mit Grase niemaln bewachsen sind / biß die gantze Kirche / wie gemeldt / und der Kirchhof / verschüttet worden; wie davon zu jeder Zeit von den Burgern viel sagens gewesen / und ein alt geschribnes Chronicon dessen auch gedencke: Ein jeder halte davon / meldet Micraelius ferner / was er wolle. Siehe hievon auch Michael Heberer in der Aegyptischen Dienstbarkeit. Der Teuffel soll ihn auff eine Windmühlen nächst dabey getragen / und auf den Flügeln wider Winds herumb geführet haben / und nachmals mit demselben verschwunden seyn. Es hat einer den 5. Septembris Anno 1633. schrifftlich berichtet / daß noch zur selbigen Zeit solche Mühle gestanden / welche allezeit mit contrati Winde / als die andere herumbstehende Windmühlen / gangen seye. Und so viel auch von dieser Stadt / und ihrer Beschreibung. Darzu wir allein noch dieses / auß Lieb zur obgedachten Hohen Schul alhie / auß dem 30. und 31. Capitel / deß 2. Buchs Pommerischer Chronic Danielis Crameri thun wollen / alda gesagt wird / daß bey Regierung deß zwantzigsten Bischoffs zu Cammin / <Henningi Iven, eines Burgers Sohn von Stolp / auß Hinter-Pommern / dieselbe vom Papst Calixto III. und Käyser Friderico confirmirt / er / der Bischoff / zum Cantzler / und Conservatore derselben verordnet / und darauff solche Anno 1456. den 17. Octobris / daselbst introducirt / und vom Bischoff eingeweihet; und der erste Rector, obernanter Henricus Rubenow / hernach Anno 1463. auff der Rathstuben / in Beyseyn seines einen Mit-Burgermeisters / erschlagen worden; dessen Begräbnuß noch heutiges Tages in deß Grauen Closters Kirch / beym hohen Altar / alhie zusehen seye.