Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Greiffenberg
Auch ein Fürstlich Pommerische Stadt / so erstlich im 1262. Jahr / zun Zeiten Barnimi I. zur bemaurten Stadt worden / die Hertzog Wartislaff mit Lübischem Recht bewidmet / und mit hundert Hufen verehret. Es hat umbs Jahr 300. der Apt zu Belbock mit dieser Stadt / wegen deß freyen Gebrauches der Rega / dabey sie (zwischen Colberg und Golnow) liget / eine Irrung gehabt / aber / als sie beyderseits auff den Bischoff von Cammin / Friderich von Eicksteden / compromittiret / ist dieser Vertrag / durch desselben Außspruch gemacht / daß die Rega solte immer und ewig / zur Auf- und Niderfahrt frey seyn / daß auch der Grund der Wasser nicht solte verpfälet / sondern durch den Apt rein gehalten werden / welcher auch zugleich / zur refusion der Stadt Unkosten / auff diese Sache aufgewandt / in 15. hundert Marck Pfenninge condemniret ist. Umb diese Stadt herumb liget viel Acker / da nur Heyde auffwächset. Gleichwol meynen viele / wann ein solcher Fleiß mit Tünchen / und Begatung desselben darauff gewandt würde / als wir wissen / daß mit dergleichen Aeckern in andern Landen geschiehet / daß er seinem Herren nicht also unfruchtbar seyn solte. Diese Stadt hat in diesen Zeiten / seithero Anno 1562. da ein Donner die Kirche beschädigte / viel außgestanden / und erstlich viel ledige Häuser / endlich bey dieser unerträglichen Krieges-Last / fast gar einen wüsten Orth / wiewol mehr Städten widerfahren / bekommen. Die Ritterschafft umb diese Stadt her / wird in eine Landvogtey gezogen / und bringet zur Folge / nach dem alten Anschlage 64. Ritterpferde auff. Die Stadt aber an sich ist zur Folge schuldig 15. Pferde / und 60. Mann. Die Praepositur daselbst bestehet in 18. Pfarren. Hält drey Jahrmärckte / als Donnerstags nach Invocavit, auf Himmelfarth / [61] und Sontags nach Galli. Auch Viehemärckte alle Mittwoche nach Invocavit / biß Ostern / zwey Tage vor Himmelfarth / und auff Laurentij / so auf Egidij Tag verleget ist. Und dieses sagt Micraelius lib. 6. Pomer. descript. p. 597. seq. Der auch lib. 4. p. 151. seqq. ein schröcklich Exempel der Teufflischen Macht / und Betruges / an einem Greiffenbergischen Knaben / umbständlich erzehlet.