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Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Einleitung (Preussen)

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Topographia Germaniae
Einleitung (Preußen)
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Allenburg
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 3–8.
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[T65]


[3] Es schreibet D. David Chytraeus, im ersten Buch seiner Sächsischen Chronick / fol. 11. seqq. von Preussen / unter andern / also: Preussen liget gen Mitternacht / an der Oost-See / in der Länge her / bey 50. Teutscher Meilen ungefehr / von den Gräntzen Pomerellen / und der Weissel an / biß zu dem Fluß Memel / so sonsten Cronus, und nahend desselben Außgang / von den Anwohnenden / Ruffus genandt wird / zu rechnen: Gegen Morgen hat Preussen / Lithauen: Gegen Mittag / Masauen oder Masuren / und den Fluß Dribentz / oder Drevanciam, so ein wenig oberhalb Torn in die Weissel fält: und / vom Abend / die besagte Weissel / oder Weixel / oder Vistulam, welche Preussen von dem Theil deß Pommerlands so Pomerellen genandt wird / und jetzt dem König in Polen unterworffen ist / abscheidet. Heutigs Tags wird Preussen in den Königlichen / und Hertzoglichen Theil getheilet. Dann der König in Polen hat beede Ufer der Weissel / biß zu ihrem Einfluß / zum Theil in die Oost-See / zum Theil in den Preussischen Buesen von süssem Wasser / oder das Frische-Haff / ohnmittelbar innen. Sintemal oberhalb Marienburg 2. Meilen sich die Weissel in zween Ström / da herumb sehr hohe Thämme seynd / theilet / und eine treffliche / und fruchtbare Insel machet; auß welchen Strömen / der zur rechten / ins gemein Nogat genandt wird / und sich nahend Elbing mit 3. Außgängen in das besagte Frische Haff ergiesset: Der lincke Strom aber behelt den Namen der Weissel; und da er nun dem Meer nahend kommet / so theilet er sich wieder in 2. Aerme / deren der eine / gegen Abend / vor Dantzig vorbey fliesset / und die Motlava / und den Rhodanum, oder Rhodaun / so beede durch die Stadt lauffen / zu sich nimmet / und damit ein Meil unterhalb der Stadt sich in die Oost See / oder das Mare Balthicum, ergiesset: Der ander Arm aber laufft gegen dem Ost- und Morgen-Wind / und fält in obgedachtes Frische-Haff / so 2. Meilen breit / und 12. lang ist / und welches ein gar enge Peninsel / als ein außgestreckter Arm / Namens Nering / oder Nerung / (zugenandt die Frische / oder Dantziger Nerung / so Königisch /) von der ofnen See / absondert. Die Insel aber / so von der Weissel / und Nogat / umbschlossen / und man den grossen Werder nennet / und alle an dem besagten Frischen Haff gelegne Städt / und Schlösser / als Elbing / Tolkemit / Frauenberg / und Brunsperg / biß zu deß Flusses Passerg / oder Passariae, Außgang in das Frische-Haff; und das gantze Warmiensische / oder Ermelandische Bisthum / gegen Mittag / so groß / und an Städten / und Feldern / wol erbauet ist / und / wie eine Blasen / mitten im Hertzoglichen Preussen hanget / seynd allein in deß KönigsGewalt. Es hat gleichwol dieser Theil sein besonders Regiment / Gesätz / Gerichte / (von welchem man doch an den König appelliren mag /) Rentkammer und Kriegs-Recht. Und sitzen in solchem Regiment oder Rath / zween Bischöffe / der von Ermeland / und Culm / 3. Palatini, der zu Culm / Margenburg oder Marienburg / und der in Pomerellen / 3. Castellan / der zu Culm / Elbing / und Dantzig 3. Unter-Cämmerer / und die 3. vornehmste Städte / Torn / Elbing / und Dantzig. Und diese kommen alle Jahr 2. mal zu den Berathschlagungen / und Gerichten / zusammen / namlich im Mayen / zu Mariaburg / und auff S. Michaelis / zu Graudentz. Der Schloß-Hauptleuthe / und deren / so über die Königliche Gefälle gesetzet / seynd achtzehen / der zu Marienburg / und in dem Palatinat / die zu Stum / Gneva oder Meva / Stargard / Slochow / Schwez / Tauchel / Dirschau / [4] Pusk / Brodnitz / Graudenz / Radina / Golba / Rogozna / und andere drey; deren Theils in Preussen / theils in Pomerellen / und theils im Culmischen Lande gelegen. Dann diese Länder heutigs Tags alle / unter dem Namen Preussen ins gemein begriffen seynd. Belangend den Andern / oder Hertzoglichen Theil in Preussen / so liget in demselben die Provinz Natangen / und darin die Städtlein / Balga / Heiligen Peil / Brandeburg / und Creutzberg. Über den Pregel folget darauff die halbe Insel Sambland oder Sambia so vom Abend / und Mitternacht / das Gesaltzene Meer hat / und darin der Born- oder Agtstein / oder das Succinum, überflüssig gesamlet wird; und in welcher Landschafft die grosse Stadt Königsperg / deß Herrn Churfürstens von Brandenburg / als Hertzogens in Preussen / und Herrns dieses andern Theils / Residentz / gelegen ist. Es seyn nahend dabey zween grosse See / von süssem Wasser / deren der eine / namlich der Frische obgedachte Haff / vier tausend Schrit von der Stadt anfähet / und sich hinab gegen Elbing / wie gesagt / 12. Meil Wegs erstrecket. Der ander ist der Churisch-Haff / so 12. tausend Schrit von der Stadt gelegen / in welchen der obvermeldte grosse / und auß Lithauen kommende Fluß Cronus / oder die Memmel / mit 13. Außgängen sich ergiesset; darzwischen / und dem Meer / oder der Oost-See / ein gar schmaler Strich / oder Arm / wie ein Vorgebürg und Bogen / auß obgedachter halben Insel Samland / biß zu dem Schloß Memmel und den Liffländischen Gräntzen / auff 16. (al. 14.) Meilen lang sich erstrecket / der diesen Haff oder Süssen See / oder Curonensem Lacum, vor dem gesaltzenen Meer / durch ein sonderlich Wunderwerck der Natur / (die Churisch Nerung genandt / so Hertzogisch ist) / beschützet. Und selbig Churisch-Haff ist / sampt dem Fluß Dema / der zu Tapiau in den Pregel fält / deß Samlands Gräntze von Morgen. Auff welches Nadravia / zwischen den Wassern / Deme / und Juster / bey Gorgenburg / oder Georgenburg; und oberhalb deren / die Landschafft Sclavonia (von andern Schalaunen oder Schalavonia genandt) auff beeden Seiten der Mimmel / oder Memmel / folget / darinn die Stadt Tilsa oder Tilsit / item Labiau / und Ragniten / ligen. Ferners seynd in diesem Hertzoglichen Theil die Landschafften an den Lithauischen / Podlassischen / und Massovischen Gräntzen gelegen / namlich die Sudau / und Galindien; darinn aber gar viel Einödien / und Wälder; gleichwol auch etliche geringe Städtlein; als / Oletzko / oder Oleseum, Stradan oder Stradaunum, Lick / Johansburg / Ortelsburg / und Neideburg seynd. Besser aber im Lande / ligt das Bartenland / an dem Wasser Alla / bey den Landschafften Natangen / und Ermeland / so wol erbauet ist / und viel Städtlein hat. Und gehört zu diesem Theil auch Pogesania, Pogesamia, oder das Hockerland / dessen Hauptstatt Holland ist; wie auch die grosse Provintz Pomesania, so von der Weseca, die in den See draussen fält / biß an die Weissel / und Ossa / sich erstrecket; und darin die fürnemste Städte seynd / Marienwerder / deß Bischoffs zu Pomesanien vorzeiten Sitz; Risenburg / so dem Bischoff vor Jahren eigenthumlich gehört hat; Rosenberg; Salfeld; Morungen; Liebmül; Osterrod; Hoenstein und in dem benachbarten Ländlein Sossavia, Gilgenburg / und Soldau / in der Nachbarschafft deß Culmischen / und der Cron Polen ohnmittelbar unterworffnen Bischofs Sitz / Lobau / gelegen. Biß hieher meistens Chytr. In dem Concordien-Buch / werden folgende Aempter dieses Theils / oder im Hertzogthum Preussen / erzehlet: als / Castenberg / (in welchem Ampt / umbs Jahr 1579. 22. Pfarrer / und Schuldiener / gewest seynd) / Barsten / Schisten / Letzen / Angerburg / Nordenburg / Gerdauen / Ortelsburg / Johansburg / Oletzgen / Holland / Balga / Morungen / Liebstadt / Preuschmarck / Liebmüll / Osterrode / Hohenstein / Neidenburg / Gilgenburg / Soldew / Teutsch Eilau / Schonberg / Risenburg / Marienwerder / Tapiau / Labia / Waldau / Neuhauß / Insterburg / Tilsit / Rangnit / Georgenburg / Solau / Taplauken / Mimmel / und Grobin / (welches Grobin / Grebin / oder Grubin / in Churland gelegen / Anno 1560. wegen hergeliehenen Gelts / von dem Liffländischen Orden / an den Hertzogen in Preussen / kommen ist) / und Laptau. David Frölich sagt part. 2. seines Viatorii, lib. 2. p. 330. seq. von Preussen / kürtzlich also: Borussia Sarmatiae Ocellus, Polonici Orbis delicium; vectigalium Officina, est regio foecundissima, Importationibus, et Exportationibus variarum mercium apta; propter [5] das Huckfeld nennet / gibt es Muthmassung / saget er ferners / daß sonderliche vornehme Geschlechte dieses Orths ihren Sitz müssen gehabt haben. Casimirus II. hat An. 1199. ein Eremiter-Closter dahin gebauet; darauf auch A. 1129. Stargard allererst zur Stadt gemacht worden ist / wie Cramerus lib. 1. hist. Eccl. c. 18. schreiben thut. Das vorgedachte Schloß ist im Jahr 1295. als es wider den vielfältigen Anlauff der Feinde auß der Marck / und Polen nicht starck genug / und von den Märckern 12. Jahr zuvor übermeistert / und drey Monat lang einbehalten war / von Bogislao IV. in Grund gebrochen. Und derselbe hat den Burgern Hülff gethan / daß sie umb ihre Stadt / welcher schon vor 52. Jahren 150. Hufen / von Barnimo, und die Ihna / biß ins Meer hinein frey / als einen eigenen Fluß / darauf niemand ihnen zuwider eine Brücke legen solte / zu schiffen / und da beneben schöne Wiesen / und Wälder / wie auch Magdeburgisch Recht / auch Freyheit von allen Zöllen gegeben war / eine Mauer gezogen / und sie hinfort Neu Stargard geheissen haben. Er hat ihnen auch beym Außfluß der Ihna einen Platz / und eine Hufe Landes dabey / wie auch schöne Höltzereyen / zwischen dem Bache Vollegrob / und einem andern Bache / der zwischen Prymhuß / und Pozerlin / fleusset / erblich geschencket / und das Magdeburgische bey ihnen in Lübisch Recht verwandelt / und sie bey ihrem andern Rechte / das sie Inmunge heissen / gelassen / und die schwehre Sachen / so sie nicht entscheyden konten / zu Tanglim / oder Ancklam / zu schlichten angeordnet. Es fleusset die besagte Ihna durch die Stadt / und auf derselben können sie / wiewol mit grosser Mühe / ihre Wahren / Golnow vorbey / biß in das Frische Haff / und also in die See bringen. Dannenher geniessen sie auch Hanseischen Rechtens. Hertzog Suantibor. hat der Stadt im 1354. Jahr / auffs neu die freye Schiffart auf der Ihna / ohn einigen Zoll / wie auch die freye Kauffmannschafft / auch ohn einigen Zoll / im gantzen Lande / gegen Erlegung 7000. Marck Fincken Augen Pfenninge / guter Stetinischer Müntze / vergönnet. Folgends hat auch Bogisl. VII. ihnen das freye Gericht an Hand und Halß zu selbigen Zeiten im 1409. Jahr / überlassen. Ist ein weil der Bischöffe von Cammin gewesen; aber hernach wider an die Hertzoge in Pommern kommen. Es liget diese Stadt auff einem fetten Boden / da das beste Getreide in wächset / und hat das Gezeugnisse / daß sie allewege sich gegen die Fürsten gehorsam und treulich bezeiget / und vorzeiten / da ihre Folge / nach dem alten Anschlag / 50. Pferde / und 200. Fußknecht gewesen / in der Eyle 250. leichter / doch wolgerüster Pferde / habe aufbringen können. Es muß bey ihr der Landkasten nidergesetzt / und einer aus des Raths Mittel zum Landrath geordnet werden. Ihr Wapen ist ein gantzer Greiff zwischen 2. Thürnen / die durch einen Schwiebogen zusammen gezogen sind / darauff drey andere kleinere Mauerstücke zu sehen. Unter dem Greiff aber ist ein Schild mit einem Fluß in die Queere durchgeschnitten. Sie hält unterschiedliche Märckte / und Umbschläge / als auf Vocem Jucunditatis, auf Johann / auff Michael / auff Nicolai / und sonsten unterschiedliche Vieh- und Pferde-Märckte. Es seyn von hinnen kommen / Matth. Wolfius Pastor und Professor der H. Schrifft zu Rostock / D. Jacobus Rungius, Wolgastischer Superintendens, und seine beyde Brüder / Andreas Rungius, Pastorund Professor zu Greiffswald / und Georgius Rungius Praepositus zu Sagard / D. Jacobus Faber, Superintendens zu Stetin / Obrister Peter Gottberg / Obrister Jacob Hebron / und andere vornehme Leuthe mehr. So hat sich alhie lange Zeit D. David Herlicius / der hocherfahrne Medicus, und Astrologus, dessen Calendaria, und andere Schrifften / in gantz Europa bekandt / und berühmt seyn / auffgehalten; ist auch da An. 1636. eben an dem Tage / da Lüneburg in der Schweden Hände kam / im 79. Jahr seines Alters gestorben: dessen Leben D. Laurentius Eichstadius weitläuffig beschrieben. Er hat auch den Grimm dieser unebenen Zeiten erfahren müssen / massen er in dem Stargardischen Brande / nicht allein seine theuerbahre Bibliotheck / und andere kostbahre Sachen zugesetzt; sondern auch seine Calendariographiam, die er in etlichen grossen Tomis gefasset / verlohren. [6] (wie auch an etlichen Oertern in Liffland). Derselben Spraach waren etliche Lateinische Wörter untermenget. Von dieser Völcker Ankunfft hat niemand glaublichers an Tag geben / als D. Peucerus, der hälts darfür / daß dieselben Völcker auß der Walachey in diese Mitternächtige Länder (so dazumal die Sclaven verlassen / die sich in Teutschland / und Polen / gesetzt) kommen / und daß sie / vorzeiten / von den Griechischen Käysern / die Sclaven von den Constantinopolitanischen Reich abzutreiben / auß Welschland in die Walachey geschickt; nachmals aber ihr Vatterland / die Walachey / als sie durch die Sclaven übermenget / wieder verlassen haben. Und obwoln die Nachkommen dieser auß Italia herkommender Preussischen Völcker / unter den Barbarischen Völckeren / auch rohe / und wild (wie man spricht) worden seyn / dannoch seynd etlich der Alten Wahlen Gebräuche / nämblich das tägliche baden / item die Begräbnis-Ceremonien / daß man die Cörper verbrendt / bey den Reussen verblieben. Und dieses sagt Cureus, so aber andern / zu mehrerm Nachdencken / überlassen wird. Zwar es noch in Preussen / gegen Lithauen / und Lifland / etliche Barbarische Leuthe giebet / die man von den alten Inwohnern / den Teutschen Scyris herführen will / welche ein Theil der Esthen / oder Aestiorum, so sich noch vor deß Julii Caesaris Kriegen in Gallia, vom Rhein hieher begeben / und neben die vorige Inwohner gesetzt. Sie haben ihr eigne Spraach / so man die Kregelische nennet. Sihe von der alten Preussen Religion / und wunderlichen Gebräuchen / deren Theils sich noch zu deß Georgii Sabini Zeiten bedient / den Joh. Isaac. Pontanum, in Chorographica Regni Daniae, Tractusque ejus universi borealis descriptione, fol. 809. seq. Siehe auch / was von den gedachten Scyris, in oberwendtem Itinerario Germaniae, und wie sie guten Theils / von den Wenden / auß Preussen vertrieben worden / in Beschreibung deß Liflands. Heutigs Tags seynd die fürnehmsten Einwohner deß Landes Preussen / Teutsche / und Polen / und seynd beede Spraachen da in Ubung / wiewol der Teutschen mehr / als Polen seynd; welche Teutsche mit den Teutschen Ritters-Orden anfänglich / und auch folgends nach und nach ins Land kommen seynd / und die alte Preussische Inwohner bekriegen / und guten Theils verdilgen helffen. Vorgedachter Micraelius, nach dem er im 2. Buch / am 273. und folgenden Blättern / den Ursprung deß gemeldten Teutschen Ordens erzehlet / sagt er ferners also: Ob aber dieser Orden wol im gelobten Lande gestifftet ward / so hat er dennoch sich bald weiter außgebreitet / und dazu erste nur etwa 40. oder 35. Brüder drinnen waren / ist die Zahl bald so groß geworden / daß über 2. tausend ihrer gezehlet wurden / derer ein jeglicher etliche Knechte unter sich hatte / daß sie also ein groß Heer auffbringen konten. Der Oberste unter ihnen war der Hochmeister genandt / und hatte erstlich seinen Sitz zu Acon / oder Ptolomais. Nachmals / als die Saracenen / im heiligen Land / den Christen zu starck wurden / setzete er sich zu Venedig in Italien / und sandte / von dannen / die Land-Meistere / mit den Brüdern / auß / wohin es die Noth erforderte. Eben nun / da der vierdte Hochmeister / Hermann von Saltza / auß dem Heiligen Land nach Venedig rückete / ward er von Conrad / einem Hertzogen in der Masow / erfordert / und gebetten / ihme / wider die unglaubige Preussen / Beystand zuleisten. Dann die Preussen waren umbs Jahr 1220. über hundert tausend auff / nahmen das Culmische Land ein / streiffeten darnach in die Masow / verwüsteten viel Städte / und Dörffer / trieben eine unsägliche Menge an Leuten / und Viehe / hinweg / und verbrandten wol über 250. Kirchen / und Clöster / also / daß Hertzog Conrad in der gantzen Masow / ausserhalb der Stadt Plotzko / fast nichts gantzes behalten hat / etc. muste er / von den Preussen / den Frieden gar theur kauffen. Derowegen untergab er den Rittern Teutsches Ordens / dafür / daß sie ihm wider die Preussen hülfflich seyn wolten / Dobezin / und das Culmische Land / so zwischen der Weissel / Mocker / und der Drebende (Hennenberger sagt / zwischen den Wasser Weissel / Dribwanz / und Ossa)/ liget / und schenckte es ihnen erblich / vergönnete ihnen auch / daß sie alles das jenige / was sie von den Preussen erobern könten / für ihr eigenes besitzen / und behalten solten. Diese Ordens-Brüder nun / haben innerhalb 56. Jahren / gantz Preussen unter sich gebracht / und ist endlich ihr Hochmeister an der Zahl der 17. auß Italia / in diß fette Land gekommen / und hat sich zu Marienburg / [7] nidergelassen / da nunmehr seine Teutsche Herren 9. Bisthümern 55. Städte / 48. Schlösser / und 19. tausend Dörffer besassen / und Jährlich 108. tausend Goldgülden einzuheben hätten. Und dieses sagt abermals Micraelius. Der letzte Hochmeister in Preussen / so daselbst seine Hoffhaltung gehabt / ist Marggraff Albrecht von Brandeburg gewesen / welcher sich Anno 1525. gantz vom Römischen Teutschen Reich hinweg / und an die Cron Polen / nach langem / zwischen derselben / und dem Teutschen Orden / geführten Krieg / begeben / von welcher er zu einem weltlichen Hertzog ist gemacht / und Ihme obbeschriebner Hertzoglicher Theil in Preussen erblich eingeben worden. Ist auch folgends selbiges Hertzogthum bey Ihme / und seinem Sohn Alberto Friderico (so Anno 1608. gestorben) / und seinen Herrn Vettern / Marggraff Georg Friderichen zu Onoltzbach / Churfürst Joachim Friderichen Churfürst Johann Sigismunden / Churfurst Georg Willhelmen / und beym jetzigen Herrn Churfürsten zu Brandeburg / Herren Friderich Wilhelmen (so den 17. Octobris Anno 1641. in der Person vom König Uladislao IV. das Lehen empfangen) / als ein Lehen von der Cron Polen verblieben. Sihe Chytraeum lib. 11. Saxoniae. fol. 281. seqq. obbesagtes Itinerarium Germaniae part. 1. fol. 516. Cromerum lib. 22. Rerum Polonicar. fol. 509. und an viel mehrern Orthen / Caspar Hennenbergern in Erklärung der Preussischen grösseren Land-Tafel / und Caspar Schützen / in der Preussischen Chronic: bey denen auch zufinden / daß allbereit vorhero viel Städte in Preussen / von dem Teutschen Hochmeister / zu den Polen gefallen / dieweil die Teutschen Herren übel Hauß gehalten / den Städten / und Unterthanen viel Schmach und Leyde angethan / und Sie noch darzu Käyser Friderich / den die strittige Parteyen Ihnen zum Richter erwöhlet / dem Hochmeister / gleichsam als Knechte / zugesprochen / und ihnen auch sechshundert tausend Gulden zur Straff aufferlegt hatte. Die von Thorn / Elbing / Dantzig / und Königsperg / seyn auch zugefahren / und haben die feste Schlösser / bey ihren Städten / abgebrochen; welche That zwar weder den Polen noch dem Preussischen Adel selbsten / gefallen; aber man kunte es selbiger Zeit nicht ändern. Melchior Goldastus schreibet lib. 2. de Regno Bohem. cap. 16. daß man einsmals auff dem Reichstage berathschlaget / zween neue Cräiß namblich den Böhmischen / und Preussischen / anzuordnen / und zu den zehen andern zu thun / damit die Zwölffer Zahl erfüllet würde: es seyn aber so wol die Böhmen als die Preussen / und Lifländer / mit ihrem grossen Schaden / wie Sie es jetzt erfahren / darwider gewesen: und im 4. Buch / am 6. Capitel / und dessen 455. Blat / sagt Er / dieweil die Preussen / und Lifländer / sich den Reichs Constitutionibus, oder den Beyhülffen / und Mitleiden / nicht bequemen / und sich in keinen Cräiß einschreiben lassen; sondern weiß nit was für eine Exemtion, und Befreyung / gleich den Böhmen / praetendirt / so seyen Sie endlich vom Käyser / und den Ständen des Reichs verlassen worden. Es habe aber darumb der Hochmeister in Preussen und der Preussische Bischoff in Varmia, oder Ermeland / (so dem Röm. Reich vom Käyser Carolo IV. wie Hennenberger p. 147. schreibet / incorporirt worden) seinen Stand / Sitz / und Stimm / so Sie vor diesem auff dem Reichstägen gehabt / im Reich nicht verlohren; wie Er Goldastus daselbst cap. 8. p. 474. ferners erinnert. Wie dann auch noch heutigs Tags der Teutsche Herr Meister zu Mergentheim in Francken / und anjetzo der Durchl. H. Leopold Wilhelm / Ertzhertzog zu Oesterreich / etc. den Titul eines Hochmeisters in Preussen führet / und bey den Reichstägen auf der Gestlichen Fürsten-Banck / die nächste Session nach den Ertzbischöffen / vor allen Bischoffen hat. Sebast. Schröt. referirt, in Hist. tot. Terrar. Orbis descr. t. I. l. I. c. 4. noch im Jahr 1619. Preussen / und Lifland / zum OberSächsischen Cräise / aus was Vrsachen / ist uns unbewust.

Was fürs Ander / Pomerellien anbelangt / so über der Weichsel / auff Cassuben / und Polen zu / oder zwischen der Weichsel / dem Meere / der Wipper / Trage / sind der No?etz / liget / und darinn Dantzig die Hauptstadt ist / so haben wir oben vernommen / daß solches Land / vor Jahren / ein guter theil von Pommeren gewesen; jetzt aber ins gemein auch unter dem Namen Preussen begriffen werde. Hat vorzeiten eigne Fürsten / deß [8] Pommerischen Stammens gehabt / von welchem Micraelius, im 2. Buch vom alten Wendischen Pommerlande / p. 296. seqq. weitläufftig schreibet. Sie wurden die Hinter-Pommerische / und Cassubische Fürsten genandt / von den Cassuben / deß Landes Inwohnern / welche Wenden gewesen / aber nicht / wie andere Wendische Völcker / ihre Sarmatische Polnische Talar-Röcke / behalten / sondern sich einer andern Tracht / die mit der Teutschen übereinkommen / namlich der gefaltenen Paltröcke / gebrauch / und daher diesen Namen / von den andern Wenden / bekommen haben. Der letzte auß ihren Fürsten / war Hertzog Mestowyn / welcher / auf seiner Unterthanen Begehren / diß sein Land / Ann. 1290. dem Hertzogen in Polen / Primislao II. vermacht / deme auch solches / als er / Hertzog Mestowyn / fünff Jahr hernach / gestorben / worden ist: Welcher dann darauff / weil er nun ein grösser Land / als seine Vorfahren / besaß / den Königlichen Titul über Pommern / annahm / auch den rothen Greiff im weissen Felde / in seinem Insigel führete: Darüber es aber bald hernach / mit deß verstorbenen Hertzog Mestowyns Vettern / und rechten Erben / den Hertzogen in Vor-Pommern; wie auch seinen deß Mestowyns beyden Eydamen / dem Fürsten auß Rügen / und Graff Adolphen von Holstein / Händel gegeben; darein sich nicht allein die Marggrafen von Brandenburg / sondern auch der Teutsche Orden in Preussen (der das gantze Land / von der Weissel / biß an die Stolpe / eingenommen hat) mischeten. Und ist dieses Land bey dem Orden / über anderthalbhundert Jahr geblieben / und hinfort für Preussisch geachtet worden; wie dann die Dantziger / und andere / noch heutigs Tags / von den meisten Teutschen / Preussen genandt werden; wiewol solches Land eigendlich Pomerellien heisset; und der Bischoff von Kyaw / der Pomerellische Bischoff; und der Waywoda / so drüber gesetzet ist / der Pommerische Waywoda / genennet wird. Und ist der Zeit das gantze Land der Cron Poln gehörig / daher es auch / in Beschreibung deß Königreichs Polen hätte eingebracht werden können; aber wegen obvermeldter Ursach / (jedoch niemands zum Nachtheil) hieher zu Preussen versparet worden ist. Von seinen Gräntzen / Städten / (darunter obgedachter Hennenberger auch Hela hat) etc. ist in dem obgemelten Reißbuch durch Teutschland / und desselben continuation, cap. 31 fol. 428. Bericht geschehen. Vorgedachter Micraelius setzet in diesem Lande nachfolgende Städte; als Dantzig / nebenst dem Feld-Closter Olive / und dem kleinen Werder / Pautzke / Mewe / Schweze / Tauchel / Nakel / Dirschau / Schöneke / Stargard / Neuenburg / Hammerstein / Friedwald / Conitz; und sagt / daß derselben noch mehr seyen; Item / die Schlösser / Michlow / Mosewantz / Talckenburg / Subitz / Schluchow / Lauterberg. Und seynd auch / in etlichen der gedachten Städten / Schlösser zufinden. In dem nächsten Schwed- und Polnischen Krieg / hat der König Gustavus Adolphus auß Schweden / so wol in Preussen / und Culmischen / als auch in diesem Lande Pommerellien / viel Orth eingenommen; die aber Anno 1635. bey dem auff 26. Jahr zwischen beeden Cronen getroffenen Anstand / dem König in Polen restituirt worden seynd.

Auff diese kurtze Lands-Beschreibung / folgen nun die vornehmste Preussisch-Culmisch- und Pomerellische Orth / nach dem a / b / c / als: