Topographia Colonia et al.: Königstein
[17] Königstein / zwo kleine Meiln von Franckfurt / von welchem Ort Wilh. Dilichius in der Hessischen Chronick / am 63. Blat / also schreibet: Königstein / Regi-Saxum, ist das Haupt in der Graffschafft Königstein / vnd ist das Schloß zimlich vest / vnd auff einem hohen / vnd räumlichen Felsen / kurtz vber dem Stättlein / erbawet / auch zu Caroli M. Zeiten / in solchem Stand gewesen / daß Er daselbst ein grosse Versamlung hat anstellen können / etc. Serarius aber meldet hievon lib. 5. Rer. Mogunt. pag. 973. auff diesen Schlag: Als die zween Graffen von Stolberg / so nacheinander da regiert / ohne Mannliche Erben abgangen / vnnd das Lehen dem Keyser heimgefallen / hat er solches dem Ertzbischoff Daniel zu Mäyntz vberlassen: Vnd hat also Anno 1581. im Augusto / das Ertzstifft Mäyntz / das Schloß Königstein / vnd was Keyserlich Lehen / alles zubesitzen angefangen; in welcher Graffschafft folgends Anno 1603. Ertzbischoff Johann-Adam zu reformieren angefangen / vnd den 3. Augusti die erste Meß / vnd Predig / in seiner Gegenwart / allhie halten lassen / deß Selnecceri Sohn / so gar alt / vnd Prediger da gewesen / fortgeschickt / auch einen Catholischen Schulmeister allda eingesetzt. Anderswo finden wir / daß die vorigen Graffen zu Königstein / deß Geschlechts deren von Epstein gewesen seyn. Der Letzte von Epstein / Eberhard der Siebende / seye Anno 1505. vom Keyser Maximiliano I. zum Graffen zu Königstein / erkläret worden; folgend seye die Vestung Königstein / an die Graffen zu Stolberg / mit einem Fräwlein kommen / so Graf Ludwig von Stolberg geehelichet / aber keine Söhn hinderlassen; Daher / als Graff Christoph / Graff Ludwigs Bruder / gestorben / solche vom Ertzbischoff zu Mäyntz Anno 1581. eingenommen; Aber folgends vom König auß Schweden / den Graffen von Stolberg / restituirt worden / als selbige Vestung die Schwedische Anno 1631. den 24. Decembris, mit Accord erobert hatten. Der Graff habe hierauff daselbst / vnd im gantzen Ampt reformiert: Aber Anno 1635. im September / hab sich diese Vestung widerumb den Keyserischen vbergeben müssen. Die vntern Gebäw nennen Theils ein Stättlein / ist aber nur ein schöner Fleck; in welchen die Weymarischen Anno 1640. nächtlicher Weil eingefallen / vnd alles Vieh / mit stattlicher Beut / hinweg geführet haben.
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