Topographia Colonia et al.: Im Untern Rheinischen Craiß
[3] Im Untern Rheinischen Craiß / seyn die Vier Herren Churfürsten / Mayntz / Trier / Cöln / vnd Pfaltz: Die Graven von Nassaw-Beilstein: Die von Reifferschied: Der Inhaber der Herrschafft Rheinegg am Rhein: Nider-Isenburg / sampt Salm: Vnd vor diesem auch die von Neuenar: Ferners die Baley Coblentz / vnd die Statt Gelnhausen. Vor diesem ward auch die Probstey Seltz darzu gesetzt / so aber vmbs Jahr 1602. von Chur Pfaltz vertretten worden / vnd hat es / der Exemption halber / damals in Camera beruhet. Aber die Abbtey S. Maximini bey Trier / so etwan auch in diesen Craiß gehöret / hat der Herr Churfürst daselbst / sine onere, den 17. Februarij Anno 1570. erhalten.
Was nun die Stätte / vnd Ort / so in diesem hochlöblichsten Vntern Rheinischen Craiß gelegen / vnd von welchen wir vns in diesem Tractat / so viel vns davon wissend / zuhand vorgenommen / belanget: So seyn die Chur-Pfältzige allbereit in einem absonderlichen Theil von der Vntern Pfaltz / vnd angräntzenden Landen / einkommen: Dahero solche allhie nicht zu widerholen seyn.
Der andern Drey Churfürstenthumb / oder Ertzbißthumben Stätte / etc. aber / wollen wir eines jeden absonderlich beschreiben: Damit der Leser / weil dieser höchstgemelte Craiß / sich weit erstrecket / desto besser / vnd mehrers / darauß kommen könne / als wann / wie in theils Länder / so nur eine Landtafel bedörffen / Beschreibung geschehen / sie durch einander / dem A B C nach / gesetzt wurden. Was die Reichs-Statt Gelnhausen belanget / so sol dieselbe in dem Tractat von Hessen: Wie auch Beylstein-Dyllenberg / einkommen.