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Topographia Circuli Burgundici: S. Claude

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Topographia Germaniae
S. Claude (heute: Saint-Claude)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 264–265.
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[264] S. Claude, Sancto-Claudium, Fanum S. Claudii, Ein weitberühmtes Stättlein / nur 6. Meilen von Genff; dahin man / sonderlich vom Savoyschen Stättlein Gez, so 2. Meilen von Genff gelegen / einen bösen und beschwerlichen Weg / über den Berg Jura / (der die Burgunder / von den Schweitzern absondert / und dem Julio Caesari bekant gewesen) hat. Ligt noch in dieser Graffschafft Burgund / aber bey den Savoischen Grentzen / [265] und an einem Wässerlein / so nicht gar weit davon in den Fluß Dain, oder Danum, fällt. Das Closter allhie ist / vorzeiten / nach dem gedachten Berg / Monasterium Jurense, folgends von dem Abbt desselben S. Eugendo, deß Abbts S. Lupicini allhie Discipulo, genant worden. Als aber S. Claudius dieses Nahmens der Ander / und 24. Bischoff in der Ordnung zu Bisantz / deß Fürstlichen / oder Pfaltzgräffischen Geschlechts deren von Salins / im siebenden Jahr seines Bistumbs / die Statt und Stifft Bisantz / verlassen / und in dieses / im Ertzbistumb Lyon, so viel die Geistliche Jurisdiction anbelangt / und im gedachten Jurensischen Gebürg gelegenes Closter / kommen / und allda ein Mönch / auch folgends / als der heilige Abbt Injuriosus gestorben / Abbt worden; auch solchem Closter 55. Jahr vorgestanden / und endlich Anno 695. oder 96. und zwar im hundersten ungefehr seines Alters / verschieden: so hat man fürbaß / diesen Ort nach ihm genennet. Der Groß- oder Ober-Richter allhie zu S. Claude, Henricus Boguetius, hat Anno 1709. dieses Heil. Claudii Wunderwerck / in Frantzösischer Sprach / lassen außgehen / darwider Jacobus Lectius Anno 1610. zu Genff ein Oration in 4. geschrieben / die aber Chiffletius, in Beschreibung Bisantz / part. 2. pag. 150. durch die Hechel ziehet / und den gedachten Boguetium vertheidiget. Sonsten ist gemeldter Statt Genff / Anno 1593. zu Herborn getruckter Kirchen-Ordnung / im 41. Artickel verbotten / einigem Kind / in der H. Tauff den Nahmen Claudii zu geben. Seine wahre Bildnuß / und Reliquien / so in einem silbern Trüchlein verwahret seyn / pfleget man allda zu weisen. Und seyn vor Zeiten die Könige auß Franckreich / mit grosser Andacht / hieher wallfahrten gezogen. Anno 1639. umb den 24. May / eroberten diesen Ort / der Frantzösische Graff von Guebrian, und der Fürstlich Sächsisch Weymarische Obrister Oheim / oder Oehm. Nachgehends ist dieses Stättlein / von dem Frantzösischen / bey der Weymarischen Armée sich befundenen Volck / in die Aschen gelegt worden / und sollen viel Menschen / jung und alt / damit verbronnen seyn. Georg. Engelsüß / im 1. Theil Weymarischen Feldzugs schreibet also: Anno 1639. hat Obrister Oehm / in Burgund S. Hippolyte, nachmals New-Castell / Franchimont, Fauquemont, Villani, Montageon, auch erobert. S. Claude, (so tausend Spanische eingenommen) bekam er am 24. May mit Sturm. Ist ein schöner vester Ort / so demoliret / und dardurch den Spanischen der Paß in Burgund / den sie damit zu erhalten gemeynt / gesperret worden. Hernach haben die Frantzosen / wiewol ohn Hertzog Bernhards von Weymar Befelch / über voriges alles in die Flamme gesteckt. Das Schloß Joux ist besetzt gelassen / S. Hippolyte, und Franchimont, wurden dem Frantzösischen Volck zu Mümpelgart übergeben; die übrigen in offtbesagtem Burgund eroberte Oerter aber / demolirt. Paulus Merula schreibet von diesem Ort part. 2. Cosmograph. lib. 3. cap. 47. fol. 501. unter anderm also: Coenobium exstruxisse scribitur Chilpertus I. Burgundiae Rex. Ibi sepulturas vidi aliquot Regum. Incolae, factis ex variorum generum lignis, praecipuè Buxo, vasis, cochlearibus, fistulis, tubis, precatoriis sphaerulis, vel pilulis, aliisque quàm plurimis Instrumentis, et variâ admodum supellectile, magnum faciunt quaestum, vendentes haec talia, et non sine mendicitatis infamia, expertus loquor, obtrudentes iis, qui eò religionis causâ superstitiosè undique concurrunt.