Topographia Circuli Burgundici: Durby
[228] Durby / Durbutum, Dieses Luzemburgisch Stättlein / so vor Zeiten Dolboie geheissen / soll seinen Vrsprung von den Nortmannen haben; welche dieses Land mit Fewer und Schwert etlich mahl verwüstet. Dann / als sie alle Umbstände deß Orts / seine Stärcke / Lustbarkeit / das Wasser Ourt, das herumb gelegne Land / und endlich den hohen Felsen / so in der mitten desselben / betrachtet / und wargenommen / daß die sehr reiche Kauffleut / in der Nachbarschafft / ihren Weg auß Brabant ins Teutschland; und hinwieder auß Teutschland nach Brabant / täglich nehmen thäten / so haben sie ein ansehenliches Schloß auff besagtem Felsen erbawet: welches gleichwol nunmehr bawfällig worden ist. Damit aber der Herr solchen Castels die Kauffleut nicht gar vertriebe / so hat er von ihnen einen gewissen Zoll / und Tribut / erpresst; Und als man dieses Tributs endlich gewohnt worden / so wurde der Orth / nach demselben / Durbutum, für Tributum, durch Versetzung etlicher Buchstaben / genant / welches sonders zweiffels / geschehen / als nach langer Zeit / die Inwohner etwas grob worden waren. Und dieweil das Land lustig / der Lufft gelind / und die Gelegenheit zum jagen allda sehr gut / so haben die Herren deß besagten Schlosses / als sie gesehen / daß von reichen Leuten / unter demselben / viel andere und ansehenliche Gebäw auffgeführet worden / eine Maur umb solche gezogen / und also eine wackere Statt darauß gemacht / so auch dem gedachten Castell / noch der Zeit Durbutum, und ins gemein Durby, und Durbuy, genant wird / deren Inwohner sich der Frantzösischen Sprach gebrauchen. Und gehört darzu ein grosse Herrschafft / so folgends an die Hertzogen von Luxemburg kommen; wiewol umbs Jahr 1605. der Graff von Owerenden / der offternantes Schloß bewohnt / solche Herrschafft / mit zuständiger Bottmässigkeit / (wie Johannes Bertelius, der das obstehende pag. 105. et 191. seqq. seiner Beschreibung Luxemburgs setzet / bezeuget /) ingehabt hat. Beym Ubbone Emmio lib. 54. rer. Frisicar. wird gesagt / daß deß Graffen Edsardi von Embden / oder OstFrießland / dritter Sohn Johannes, Anno 1539. Käysers Maximiliani I. uneheliche Tochter Dorotheam, zu Brüssel / geheurathet / und mit ihr auch diese Statt Durby, mit etlichen Dörffern herumb / bekommen habe: Es wird diese Statt mit dem gedachten Fluß Ourt umbgeben / und hat man von dannen nicht sonders weit nach Marche, Chini, la Roche, Rochefort, und in die Graffschafft Namur.