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Topographia Braunschweig Lüneburg: Königslutter

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Topographia Germaniae
Königslutter
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Königslutter Statt
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 131–136.
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[T64]
[131]
KönigsLutter.

Das Stifft Königs-Lutter ist anfänglich gewesen ein Jungfräulich Closter / deß Ordens S. Augustini. Der Fundator vnd Stiffter wird gerühmet Graff Bernhard zu Haldenschleben / welcher zwar den Anfang gemachet / aber es nicht außführen können / weil er zu zeitig gestorben / vnd derowegen solches seinem Sohn / Graff Bernhard dem Jüngern / zu thun anbefohlen.

In welchem Jahre diese Stifftung geschehen / ist vnbewust: mag wol fleissig auffgemercket seyn / aber in den beschwerlichen Kriegesläufften / vnd erfolgter vieler Closter Außplünderung / sind solche Verzeichnuß entweder gar vernichtet / oder sonst in frembde Hände gerahten.

Von diesem alten Closter ist noch die Kirche verhanden / welche wol zu besehen / wegen der Altfränkischen Art vnd Manier / dann vor etzlichen hundert Jahren die Stifft vnd Closter Kirchen bey weitem der grösse vnd Zier nicht gewesen / als sie hernacher / da sich die Geistliche Güter gebessert vnd vermehret / geworden sind.

Den Nahmen Lutter hat das Closter bekommen von einem Bach / die Lutter genant / welcher auff dem Elm entspringet / vnd gerade auffs Closter zu / vnd durch das Stättlein / auch Lutter genant / rinnet.

Nach der Fundatorn Absterben ist das Closter Lutter an Hertzog Ludern zu Sachsen (der hernach Römischer Keyser erwehlet / vnd nach Lateinischer Art von den Scribenten Lotharius genennet worden) erblich gefallen / weil Er der abstorbenen Grafen nahister Blutfreund gewesen / darumb Er auch in Diplomate Fundationis deß newen Closters zu Lutter meldet / daß seine Vorvätter diß Jungfräwliche Closter gestifftet hätten.

Es haben aber diese vermeynte Closter-Personen zu Lutter / gantz zeitlich vnd gar zu frühe angefangen sich leichtfertig zu bezeigen / vnd durch ihr ärgerliches Leben der Leute Haß auff sich zu laden / insonderheit deß löblichen Landesfürsten vnd höhester Obrigkeit.

Alldieweil nun Keyser Lotharius bey währender Keyserlicher Regierung / in den schweren Läufften / vnd vnter den wanckelmüthigen vnd vnbeständigen Wahlen / vnd sonsten im Reich Teutscher Nation / Gottes deß Allmächtigen Beystand für vnd für empfunden / vnterschiedliche herrliche Victorien erhalten / vnd im lieben Vatterland viel gutes gestifftet / vnd sich dabey offtermals seiner schuldigen Danckbarkeit gegen die Göttliche Mayestät / in aller Demuht vnd Christlichem Eyver erinnert / Als hat Er ihm vorgenommen / ein ansehenlich Stifft vnd Gotteshauß / in welchem von andächtigen Ordens-Personen die gewöhnliche vnd übliche Gottesdienste zu Tag vnd Nacht verrichtet / für die gantze Christliche Kirche / das Weltliche Regiment / vnd den Haußstand gebeten / auch die zarte Jugend in wahrer Gottesfurcht vnd guten Künsten / mit gebührendem Fleiß vnterwiesen würde / anzurichten vnd zu fundiren / imgleichen mit ligenden Gründen / vnd jährlichen Intraden nottürfftiglich zu versehen / vnd solches nach löblichem Exempel seines in GOtt ruhenden Schwehers / Hertzogen Heinrichs deß Feisten / Grafen zu Northeimb / welcher das herrliche Closter Bursfeld / vnd dessen Gemahlin / Fraw Getruden / so das Closter S. Aegidii in Braunschweig / beede Benedictiner Ordens / auff ihrem Grund vnd Bodem erbawet / vnd reichlich begabet.

Bey diesen Christlichen Gedancken kam dem Keyser vor das vngerahtene Closter Lutter / welches einen bösen Nahmen bekommen / vnd sich zu keiner Besserung schicken wolte. Solchem ärgerlichen Vnwesen / vnd vngezweifelten Seelenschaden nachzusehen / ließ Er sich bedüncken gantz vnverantwortlich zu seyn. Nahm derowegen Raht mit Bischoff Rudolffen zu Halberstatt / vnter dessen Sprengel vnd Geistlicher [132] Jurisdiction das Closter Lutter gelegen / der ließ sich bedüncken / man müste diesem Vnheil bey Zeiten abhelffen / vnd die ruchlosen leichtfertigen Nonnen von dannen weg nehmen / vnd an ein andern Ort / in ein Closter ihrer Regel vnd Orden / versetzen: Welches dann auch alsbald zu wercke gerichtet / vnd haben diese anrüchtige Nonnen ihre Wohnung vnd ligende Haab vnd Güter verlassen / vnd ins Closter Drubeck am Hartz sich begeben müssen.

Nach Außmusterung solcher vngezähmter vnd Geistlosen Nonnen / hat Keyser Lotharius mit allerhand Vorraht an Materialien / Item einer menge nöhtiger Arbeitsleute / sein new ansehentliche vnd prächtige Münster zu bawen sich gefasst gemachet / das Werck im Nahmen Gottes angefangen / den ersten Stein / nebenst seiner Gemahlin / Fraw Richsen / geleget / auch nicht geruhet / biß alles nach der Anlage verrichtet / vnd Kirche / Kreutzgang / Reventer / Capittel vnd Schlaffhauß / neben andern nohtwendigen Gebäwden außgeführet / vnd vollendet gewesen. Nach welchem Er auff Ordens-Personen gedacht / welchen Er diß newe Gotteshauß mit Nutz vnd Frommen vertrawen vnd befehlen könte.

Vmb diese Zeit war in grossem Beruff das Closter S. Johannis deß Tauffers / auffm Berge vor Magdeburg gelegen / deß Ordens S. Benedicti, welches Keyser Otto der Grosse vor vielen Jahren fundiret / vnd mit nottürfftigen Gütern überflüssig versorget hatte. Desselbigen Stiffts Abt war Herr Anno, ein Mann / bey hohes vnd niedrigen Standes Personen sehr wol gelitten / alldieweil Er gelahrt / beredt / vnd sehr andächtig war. Bey demselbigen erhielt Keyser Lotharius / daß Er Ihme auß seinem Convent folgen ließ sieben Chorherren / so alle mit einander eines guten Wandels vnd Nahmens waren. Der fürnehmste vnter ihnen hieß Eberhard / der ward zum Abt verordnet / von deme hernacher mehr folgen soll. Diese sieben Münche wurden ins newe Münster eingewiesen / vnd eingeführet / dem Abte die Schlüssel überantwortet / vnd sind also in possesionem der Renten immittiret.

Der Keyser hat dem newen Stiffte stattliche Güter zugewandt / dann Er ihnen alles gelassen / was die Nonnen zuvor gehabt / vnd von den Grafen zu Haldenschleben herkommen war. Hierzu hat Er ihnen gegeben sein Vätterliches Erbe / in vnd vor dem Flecken Lutter / nichts außgenommen / die beede Wälder Elm vnd Brock / den Hoff zu Schickelsem / mit vier vnd zwantzig Hueffen Landes / den Hoff Hagen mit zwölff Hueffen / vnd mit dem Zehenden / zu Santersleben ein vnd zwantzig Hueffen / zu Flöthe siebenzehen Hueffen / zu Mehrdorff zwölff / zu Bernsdorff zwölff / zu Nienstett sechszehen vnd einen halben / zu Ingeleve zwölff / zu Vorßne sieben / zu Knetlinge achte / die Wulffsburg / die Dörffer Kestorff / Bergfeld vnd Bornum / zu Watenstett fünff Hueffen / vnd zu Achem zwo / alles Dienstfrey / ohne was dem Closter gebührete. Zins der Sültze zu Lüneburg / hat Er dem Stiffte vermachet einen Wispel vnd einen Scheffel Saltzes. Diese Güter sind in folgenden Jahren durch ein vnd andere Gelegenheit vom Closter ab / vnd in frembde Hände gerahten. Die Voigtey deß Closters hat der Keyser ihme vnd seinem Geschlecht vorbehalten / dergestalt / daß der Eltiste vnter den Mannes-Personen seiner Erben / deß Stiffts Lutter Edel-Voigt seyn / vnd selbiges Ampt durch einen von der Ritterschafft / so offte es nöhtig / verrichten lassen solte.

Diese Keyserl. Donation hat der Keyser so bestättiget / daß niemand / hohes oder niedriges Standes / dagegen etwas vornehmen vnd handeln solte / bey Straffe hundert Pfund Goldes / davon die helffte in die Keyserliche Cammer / die ander helffte dem beschädigten Stiffte zukommen solte. Das diploma, oder Keyserlicher Donation-Brieff / ist datirt zur Newenburg / im Jahr Christi MCXXXV. am ersten Tage deß Monats Augusti. Zeugen werden angezogen Bischoff Dittsmar zu Verden / Anshelm Domprobst zu Minden / Arnoldus Domprobst zur Naumburg / [133] Anno Probst zu Lüneburg / vnd andere Geist- vnd Weltliche Personen mehr.

Kurtz hernach ist die Kirchweihe in beywesen vieler ansehenlicher Leute verrichtet worden / vnd sind dem Stifft zu Patronen verordnet die beede Apostel / S. Petrus vnd S. Paulus; Vnd damit diß newe Stifft desto mehr Ansehens haben möchte / hat der Keyser befohlen / daß es hinfüro zu ewigen Zeiten KönigsLutter heissen solte / welcher Nahme auch biß auff heutigen Tag geblieben. Vnd so viel von deß Closters Fundation.

Eberhardus der Erste Abt zu KönigsLutter / ist / wie gesaget / von Magdeburg nach Lutter gekommen / vnd hat ihme sein Closter trewlich lassen befohlen seyn / dasselbige auch durch andächtiger Gottseliger Leute milde Zulage vnd Handreichunge dergestalt verbessert / daß Er bey Zeit seiner Verwaltung auff einmahl vnd zugleich achtzig eingekleidete Chorherren / ohne die Leybrüder / in seinem Stifft gehabt / so zu Tag vnd Nacht deß gewohnlichen vnd im Closter üblichen Gottesdienstes abwarten müssen. Dadurch dann diß newe Gotteshauß / vnd Closter-Schule / bey der Christlichen LandesObrigkeit / vnd benachbarten Fürsten / Graffen vnd Herren / wie auch der Ritterschafft / in groß Ansehen vnd Reputation gerahten / auch an Gütern sich zu bessern Anlaß vnd Gelegenheit genommen.

Im Jahr Christi 1136. anfangs deß Herbsts / muste Keyser Lotharius / wegen vieler in Welschland entstandener Vnruhe / einen newen Zug dahin thun / vnd vor die Hand nehmen / worzu Er sich dann stattlich gerüstet / vnd nahm mit sich seine Gemahlin / Fraw Richsen / seinen Eydam / Hertzogen Heinrichen zu Beyern vnd Sachsen / vnd Hertzog Conraden zu Schwaben / der zuvor Feind / nunmehr aber ein getrewer Reichsfürst war. In Welschland lieffen die Sachen wol ab / dann der Keyser Rogerium König in Sicilien zurück getrieben / gantz Italien diß vnd jenseit deß Gebürges Apennini bezwungen / vnd Pabst Innocentium Secundum in seinem Stuel bestättiget. Für diese grosse Wolthat hat der Pabst / Römischem Gebrauch nach / dem Keyser zu grosser Ehrgabe / vnd dem newen Stifft KönigsLutter zum besten / vnsäglich viel Ablaß dahin gegeben / nemblich so viel / als zu Rom in fünffzehenhundert Kirchen groß vnd klein / der Zeit jährlich außspendirt worden / mitgetheilet / vnd durch eine Päbstliche Bull / auffs beste es geschehen möchte / bestättigt. Vber das hat Er auch dem Keyser viel Heiligthumb verehret / welches mit überbracht / vnd ins Closter geliefert worden. Vnter welchen Stücken die vornehmste gewesen / ein Particul vom H. Creutze / von der Krippen Christi / von seinem Grabe / von dem Schwamb / damit Er am Creutze geträncket / von der Dornen Cronen / ein stück vom Nagel / damit deß HERRN rechte Hand ans Creutze gehefftet / etwas vom Manna / oder Himmelbrot / von S. Marien Haar vnd ihrem Kleide / vom Blute Johannis deß Täuffers / vnd der Apostel Petri vnd Pauli / von S. Andreas Creutz / einen Zahn S. Bartholomaei, einen S. Philippi, vnd einen S. Jacobi, Item etwas von ihren Kleidern. Ferner etwas vom Blut der Heiligen Märtyrer / S. Stephani, S. Laurentii, S. Mercurii: ein stück von Isaac deß Patriarchen Rock / etwas von der Erden / die der HErr Christus mit seinem blutigen Schweiß vnd Thränen genetzet / etzliche Zähne der Aposteln S. Matthaei, S. Simonis, S. Judae, S. Matthiae, S. Barnabae, S. Timothei: Item der Evangelisten S. Marci vnd Lucae etc. Diesen Krahm hat der fromme Keyser zu Rom bekommen / nach dem Er viel Tonnen Goldes dem Pabst vnd seinem Stuel zum besten spendiren müssen.

Im Jahr 1137. zog Keyser Lotharius wiederumb auß Welschland auff Teutschland zu / befand sich aber vmb Martini nicht wol auff / derwegen Er nach seinem Vatterland desto mehr eilete / wolte sich auch keines weges auffhalten lassen. Aber die Kranckheit nahm überhand / vnd muste dieser Großmächtiger Keyser / vnd vortrefflicher Held / in einem schlechten Dorff / mit Nahmen Bredina / (andere nennen es [134] Breduwan) im Welschen Gebürge gelegen / seinen Geist auffgeben / Ist geschehen im Jahr 1137. am dritten Tage Monat Decembris, als Er dem Römischen Reich zwölff Jahr / drey Monat vnd zwölff Tage wol vorgestanden / zwey vnd sechszig Jahr vnd ein halbes gelebet hatte. Sein Epitaphium ist im Closter vor etzlichen Jahren verhanden gewesen / lautet wie folget:

Magnus Lotharius jacet orbis gloria, cujus
Actio, consilium, sustulit Imperium.
Rex, Caesar, Augustus, clarus vir, moderatus,
Inclitus Italiae Victor et Apuliae.
Hanc hic fundavit cellam, monachosque gregavit
Abbatem statuens, praedia contribuens.
Exuitur membris, heu! trina luce Decembris
Ecclesiae gemitus illius est obitus.
Optimus Augustus regni moderamine justus,
Lotharius patriae favit et Ecclesiae.
Luce Decembris obit, quae Nonas tertia promit,
Quem merito fidei colligit aula Dei.
Lotharius sceptro, ceu Carolus alter, adepto,
Aequo judicio praefuit Imperio.
Diruit errorem, regni firmavit honorem,
Quem Deus aetherio muneret imperio.

In Keyser Lotharii Begräbnuß zu Königslutter ist vor etzlichen Jahren gefunden worden eine Bleyerne Taffel / mit nachfolgender Auffschrifft:

LOTHARIUS DEI GRATIA ROMANORUM IMPERATOR AUGUSTUS, REGNAVIT ANNOS XII. MENSES III. DIES XII. OBIIT AUTEM III. NONAS DECEMBRIS. VIR IN CHRISTO FIDELISSIMUS VERAX CONSTANS PACIFICUS MILES IMPERTERRITUS REDIENS AB APULIA SARACENIS OCCISIS ET EJECTIS.

Der todte Cörper deß Keysers ist von Hertzog Heinrichen zu Beyern vnd Sachsen / vnd Ertzbischoff Conrado zu Magdeburg / in dessen Armen Er verschieden war / in Sachsen geführet / vnd zu Königslutter in die Stifftskirche / am Tage S. Sylvestri, in beyseyn aller Sächsischen Fürsten / Christlich vnd prächtig zur Erden bestattet. Er hat ein grossen Ruhm fast bey allen Scribenten hinter ihm gelassen / Wir wollen allhier nur ein Gezeugnuß / so im Closter Königslutter / in einem alten geschriebenen Buch zu finden / anhero setzen / vnd lautet also:

Hujus (Lotharii) regni tempora jucunda fuere: nam bona aeris temporie, omnigenâ terrae fertilitate, cunctarum rerum copia, non solum per regnum, sed et pene per totum mundum exsuperabant omnia. Hic pace affluebat, concordia regnabat, tranquillitate imperabat, pace belloque clarissimus erat meritò à nobis posterisque nostris Pater patriae appellandus: qui erat egregius defensor et fortissimus propugnator, vilipendens vitam suam contra omnia adversa propter justitiam opponere. Et ut magnificentius de ipso dicam, in diebus ejus populus terrae principem terrae non pertimuit, nec violentorum manibus subjacuit: unusquisque enim sua liberaliter pacificeque possidebat. Ergo pro pacificis circa Dei ecclesiam ab ipso gestis optamus, ut alta pace in Domino quiescat, et aeterna beatitudine perfruatur. Möchte auff Teutsch also lauten:

Bey dieses (Lotharii) Regierung ist eine angenehme Zeit gewesen. Dann weil die Lufft für vnd für gesund vnd rein / der Erdbodem auch alle Jahr das seine reichlich gab / war nicht allein im Reich / sondern fast in gantzer Welt alles dinges ein Vberfluß. Er hatte beständigen [135] Friede / strebte nach Einigkeit / vnd regierte in guter Ruhe / war im Fried vnd Kriegssachen sehr berühmt / dahero Er bey vns vnd vnsern Nachkommen vor einen Vatter deß Vatterlandes muß gehalten werden / dieweil Er die seinigen mannlich verthädiget / vnd als ein starcker Held beschützete; schewete hierunter keiner Gefahr / noch sein Leib vnd Leben für die Gerechtigkeit in die eusserste Gefahr zusetzen. Vnd damit ich auffs herrlichste von ihm rede / bey seinen Zeiten fürchtete das Landvolck ihren Landesfürsten nicht / litte auch von keinem gewaltthätigen einige Vberlast vnd Trangsal / sondern ein jeder genoß deß seinen mit gutem Frieden. Darumb vnd wegen deß lieben Frieden / den Er der Kirchen wiederbracht / wir Ihme billig wünschen / daß Er in gutem Frieden im HERRN schlaffen / vnd der ewigen Seligkeit geniessen möge.

Im Jahr Christi 1139. fast mitten im September / starb Hertzog Heinrich zu Beyern vnd Sachsen / Keyser Lotharii Eydam / mit dem Zunahmen der Hoffärtige. Man hielt es davor / ihme wäre von seinen Widerwertigen ein gifftiger Trunck beygebracht / der ihme das Leben genommen. Er hat bey seinem Leben dem Closter Königslutter eine Mühle / gegen Mitternacht gelegen / verehret vnd zugeeignet. Nach seinem seligen Hintritt / ward er von Quedlinburg / da er seinen Geist auffgeben / nach Königslutter gebracht / vnd daselbst Keyser Lothario an die lincke Seiten beygesetzet.

Im Jahr 1141. starb Fraw Richse oder Richense / geborne Hertzogin zu Sachsen / Keyser Lotharii hinterlassene Wittwe / vnd ward gen Königslutter geführet / vnd neben dem Keyser / ihrem Herrn vnd Gemahl / zur rechten Seiten gar prächtig zur Erden bestattet. Dem Closter Königslutter ist sie sehr geneiget gewesen / vnd hat insonderheit ein Vorwerck mit fünffzehen Hueffen Landes / vnd einer Mühlen / von einem Canonico zu Goßlar / Sidagus genant / mit hundert vnd fünffzig Pfund Silbers an sich erkaufft / vnd dem Closter / zu Vnterhaltung deß täglich daselbst sich vermehrenden Convents / mildiglich verehret. Diese Donation hat Heinrich der Löwe / wie er seine mündige Jahre erreichet / als deß Closters Edler Voigt / mit Brieff vnd Siegel bekräfftiget. Dabey sind an vnd über gewesen Arnoldus, Abt zum Berge vor Magdeburg / vnd Ecbertus zu Hujesburg / vnd etzliche Edle Herren / deren Geschlechter nicht außgetrucket werden.

Als aber Hertzog Heinrich der Löwe hochgedacht zu völliger Regierung kommen / hat Er seines Herrn Großvattern / Keyser Lotharii, vnd seines Herrn Vatters / Hertzog Heinrichen deß Hoffärtigen genant / Exempel zu folge / dem Closter Königslutter viel Gutthat bewiesen.

Erstlich hat Er ihme gegeben etzliche Güter zu Indeleren gelegen / werden benantlich nicht angezogen.

Im Jahr Christi 1147. gab Er ihm ein Vorwerck / Walesberg genant / neben einem Gehöltze dabey / daneben neun Hueffen Landes / zu Cletlingen belegen / vnd einen Berg / den Hertzogen Berg / so hart daran stosset. Der Brieff ist datirt zu Quedlinburg / im obgemelten Jahre / den 5. Novembris.

Der Zehendte auffm Felde vor Lutter / war von Alters hero der Kirchen zu Halberstatt zuständig / denselben hatte an sich bracht Graff Albrecht zu Werningeroda / vnd einen von Hertzog Heinrichs deß Löwen Hoffdienern / mit Nahmen Richenso / damit belehnet / Aber Abt Eberhard zu Lutter erhielt bey dem Graffen vnd seinem Lehnmann Richenso / so viel / daß sie den Zehendten Bischoff Vlrichen zu Halberstatt / [136] gegen Abtrettung fünff Huefen Landes / zu Schöningen gelegen / welche sie von dem Bischoff zu Lehen genommen / gerichtlich überlassen / Diß ist verhandelt worden im Dorff Süplingen / vnd seyn dabey gewesen etzliche Dombherrren auß Halberstatt / Hertzog Heinrich der Löwe / Friederich Pfaltzgraff zur Sommerschenburg / Ludolff Edler Herr zu Woltingerode / mit seinen Söhnen / Werner von Veltheimh / mit seinen Söhnen / Wilhelm Edler Herr zu Quernforde / Herr Bernhard Vitzthumb zu Hildesheimb / ein Graff Poppo genant / Lüthard Edler Herr zu Meinersen / Adolff Graff zu Schawenburg / ist geschehen im Jahr 1150.

Anno 1155. hat Papst Adrianus der Vierdte / Eberharden Abten zu Lutter / auff Intercession Hertzog Heinrichs deß Löwen / welcher dazumahl mit Keyser Friederich dem Ersten in Italia sich auffhielt / vnd beym Pabst in grossem Ansehen war / Macht gegeben / hinfüro bey Meßhaltung / Processionen / vnd andern Solennitäten / der Bischofflichen Insul / güldenen Rings / Pantoffeln / vnd was dazu gehörig / gleich andern hohen Praelaten / sich zu gebrauchen. Der Brieff ist datirt zu Rom / in obgedachtem Jahre / am 5. Martii.