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Topographia Braunschweig Lüneburg: Amelunxborn

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Topographia Germaniae
Amelunxborn / Kloster (heute: Kloster Amelungsborn)
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S. Andreasberg
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 42–43.
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Amelunxborn / Closter.

Anno 1135. hat ein Edler Banne Herr von Homburg / Sigfridus, das Closter Amelunxborn fundiret / vnd soll dasselbe nach dem Meyer / so daselbst / wo jetzo der Krug ist / gewohnet / vnd Amelunxen geheissen / vnd den Born / worauß derselbe getruncken / Amelunxborn genant haben. Das Closter ist allerseits mit Geholtzungen / auch mit vielen ordentlich gepflantzeten Eichbäumen / vnd lustigen gegenden vmbgeben / Ist sonst Cistercienser Ordens / vnd werden die Herren Abbates, so darin gewesen / folgende erzehlet:

1. Henricus Abbas in Amelunxborn, Anno 1141.
2. Warnerus Anno 1171.
3. Hoico 1190.
4. Everhardus 1204.
5. Godescalcus 1204.
6. Theodoricus 1236.
7. Arnoldus 1257.
8. Mauritius 1272.
9. Balduinus 1292.
10. Bartramus 1303.
11. Giselerus 1322.
12. Ludolphus 1353.
13. Engelbertus 1363.
14. Johannes Masken.
15. Henricus Riskolff 1400.
16. Reinerus 1417.
17. Herwicus 1427.
18. Johannes 1433.
19. Sanderus 1439.
20. Johannes 1464.
21. Henricus in Horna 1466.
22. Johannes de Dassel 1477.
23. Bernhardus de Haselen 1483.
24. Warnerus de Insula 1487.
25. Geverhardus Masken 1498.
26. Hermanus Contafusoris 1514.
27. Vitus Teckemeister 1555.
28. Andreas
Steinhauer ein Engeländer.
29. Vitus Bulsius 1588.
30. Antonius Georgii 1598.
31. Theodorus
Berckelman / Doctor, Anno 1625. obiit Anno 1645.

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32. Statius Fabritius Doctor, Anno 1647. obiit Anno 1650.

Vippo Udus ist ein Herren-Standes Person gewesen / ligt im Creutzgang begraben / vmb dessen Leichstein stehet folgendes: Anno Dom. MCCCI. V. NONAS Maii obiit, Vippo Udus miles dictus nomine requiescat in pace.

Soll die newe schöne Kirchen haben erbawen lassen.

Es hat Graff Otto von Eberstein sich mit dem Edlen Bannier-Herrn von Homburg / Herrn Henrichen / nicht vertragen können / sondern wie Sie zugleich in diese Kirchen kommen / vnd dieser jenem entweichen wollen / ist der Graff aber ihm fürgelauffen / vnd hat ihn in der kleinen Kirchthür erstochen / gestalt dann hochgedachter Bannier Herr von Homburg / sampt seiner Gemahlin / vnter einem erhobenen Leichstein / darauff ihre beyde effigies wol abgebildet / annoch stehen / in der Amelunxbornischen Kirchen begraben ligen. Graff Otto von Eberstein aber / hat sich mit der Flucht salviret / auß dem Lande gemacht / vnd in Pommern / im Bistumb Caminensi, die Herrschafft Newgarten gekaufft / vnd daselbst gleichsam ein new Geschlecht gestifftet / vnter dem Titul der Grafen von Eberstein / Herrn zu Newgarten vnd Massaw etc. Graff Ottens Vatter aber / Graff Herman / so Anno 1445. gestorben / hat die Graffschafft Eberstein / Hertzog Otten zu Braunschweig vnd Lüneburg / dem er seine Tochter / Fräwlein Elisabeth / zur Ehe gegeben / verehrt / vnd ist also die Herrschafft Homburg / vnd Graffschafft Eberstein / an die Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg kommen.

Der 24. Abbas Warnerus de Insula, ist vermöge deß Leichsteins in der Kirchen / vnd der Alten Bericht / so es von ihren Vorfahren gehöret / eine Person von zehen guter Mannsfuß gewesen / daß er hat über die hohen Stände sehen können / ob die fratres auch alle zu Chor wären / welches er dann zum offtern soll gethan haben.

Vor Stifftung deß Closters / ist der Ort fast lauter Holtzunge gewesen / so von Jahren zu Jahren außgerottet / daß anjetzo etwa bey 600. Morgen arthafftiges Ackers beym Closter seyen. Es kan wegen der weitläufftigen Weide / auch eine zimbliche Viehezucht beym Closter gehalten werden / massen es darzu nottürfftige Gräserey vnd Hewwachs hat / vnd hat sonsten das Closter / weil es fast im Holtze liget / vnd vff die alte Manier gebawet ist / außwendig kein grosses Ansehen.

In diesem Kriegswesen ist dieses an sich sonst zimlich reichbegabtes Closter / über die masse verdorben / vnd ruiniret worden / nicht allein an den Gebäwden vnd Mawren / sondern vornemblich auch an seinen Außhöfen vnd Meyren / so verbrant / herunter gerissen / vnd zu grund vnd verderben mehrertheils gerichtet / also daß durch deß jetzigen gnädigen Landesfürsten Sorgfalt vnd Auffsicht / dieses Closter kaum ein wenig auß den grossen Lasten beginnet zu eluctiren.