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Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae: Schlesien

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Topographia Germaniae
Schlesien
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 117–123.
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[T30]
[117]
III.Schlesien.

Dieses grossen Landes Nam wird unterschiedlich hergeführet / indem ihn theils von den alten Inwohnern / den Elysiis, theils von den Slaven oder Wenden / theils von einem König / so Schleß geheissen haben solle; theils von dem Wasser Schleß / oder Sleso, so in die Oder falle; theils von dem sehr hohen und grossen Zottenberg / oder Saboth / so sonsten Silensis genant wird; theils vom Wort Schleichen / herbringen wollen; Weilen zu den Polen / so das Land mit der Zeit / nach dem ersten Teutschen Inwohnern / einbekommen / auch Meißner / Pommer / Märcker / und sonsten allerley Völcker / sich da nidergelassen / und gleichsam eingeschlichen seyen; daher man folgends die Inwohner Slesitas, und auff Polnisch Slezaci, geheissen habe. Welches aber alles auff seinem Werth und Unwerth beruhet: Gleichwie auch deß Pirckheimeri Meynung / daß die Lutiburi um Breßlau / die Batini im Fürstenthum Sagan / die Cogni im Hertzogthum Teschen / und die Sidones im Opplischen gewohnet haben sollen / dahin gestellt wird. So hat Dresserus, daß die Lutiburi heutiges Tages Schlesier genant werden. Andere wollen / daß / neben den obgedachten Elysiis, auch die Lygii; Item / die Quadi, in dem Theil Schlesien / so etwan da zu Mähren gehört / und zum theil auch die Manimi, nach der Oder hinzu / gewohnet haben. Daher sagt Simon Grisbehius:

Elysiam veteres Lygii, Quadique, Manimi,
Marsigni, clari quam tenuére Luji.

Philippus Cluverius machet zu deß Lands Schlesien alten Einwohnern die Semnones, zum theil die Quados; Item / die Osos, Marsignos, Burios, etc. und wil / lib. 3. cap. 25. Antiquae Germaniae, wider gedachten Pirckheimerum, Jodocum Willichium, Dresserum, und andere mehr / beweisen / daß Suevus nicht die Spree / sondern die besagte Oder seye / daran die vorgemeldte Semnones gesessen. Joachimus Cureus schreibet in seiner Schlesischen Chronik / unter anderm / also: Der alten Oerter Namen haben sich verlohren / als die Polen das Regiment über diese Lande bekommen / da die Land-Sprach in ihre Sprach verwandelt worden. Und also seyn die Namen der allerältesten Oerter in diesem Lande Hennetisch. Doch ist auch wol zu glauben / daß man noch etliche alte Namen behalten / und darnach die Städte / als sie erbauet worden / wiederum mit dem alten Namen genennet hat / als Lignitz / Libus / etc. und andere. Plinius nennet die Oder / (so der Hauptfluß in Schlesien ist) Guttalum, welcher Nam ohne Zweiffel / von den Gothen herfleußt. Die Hennetische Sprach hat hernach diesem Fluß den Namen Oder gegeben / welcher / wie Johannes Duglossus (Königs Uladislai in Ungarn / und Böheim / Königs Casimiri in Polen Sohns / Praeceptor) bezeuget / vom rauben / wegführen / herkomt / darum / daß die Oder / wann sie anlaufft / und außgehet / die angelegene Felder verwüstet. Als Attila gestorben / und unsere Völcker dieses Orts / durch die vielfältige Veränderungen ihrer Sitz / und Wohnungen / und andere erlittene Schäden / sehr vermindert / und untergangen / glaub ich / daß nicht lang hernach / die Sarmatier / oder [118] Lygier / und der benachbarten Lande / mächtig worden seyen / weil sie sich zu derselben Zeit / auß Teutschland / gleich keines sonderlichen Widerstandes zu befahren / (dann viel Teutsche Völcker anders wohin gezogen) und dahero mit Hülff / und Beystand ihrer Nachbarn / der Roxolanorum, und anderer / die vorerledigte (unbewohnte) Städte und Flecken / der Lygier / und anderer Schwaben / eingenommen haben. Es erhuben sich aber die besagten Sarmater / oder Henneten / auß fernen und weiten Landen / die man jetzt Reussen / oder Moscaw nennet / von dem überfrornen[1] Meer an / biß zum See / Palus Moeotis genant / und nahmen diese erledigte Lande ein / und zwungen die übrigen Einwohner unter sich. Alle Polnische Scribenten sagen einhellig / daß zween Brüder / Lech und Zech / die Slaven herauß geführet / deren der Erste der alten Lygier / und Quaden / erledigte Gegend / ohn allen Schwerdschlag / als die mehrentheils ledig waren / eingenommen. Und da je etliche alte Einwohner noch vorhanden / haben dieselbe / sonder Zweifel / die Slaven zu Beystand / wider ihre Nachbaren für denen sie sich allerley zu befahren gehabt / selbst erfordert. Mich bedünckt / der Wolgeborne fürtreffliche Herr Sigismund / Herr von Herberstein / treffe es am besten / indem er in seiner Beschreibung der Moscau / auß der Moscowiter Jahrbüchern / berichtet / daß / vorzeiten / bey der Stadt Kiovia / (Kief) da die 2. Wasser / der Neper / und Borysthenes, zusammenkommen / nicht weit von dem See / Palus Moeotica genant / Reussen gewohnt haben / die hat man Polenos, das ist / Feldleute / die in weitem ebenen Felde wohnen / geheissen / daselbsten her haben sich / sonder Zweiffel / die Sarmaten / in grosser Anzahl erhaben / und seyn in diese Lande kommen: und ist glaublich / daß dieser Name Poleni sehr alt sey. Dann das mächtige Volck / die Sarmatae, ist / vorzeiten / mit unterschiedlichen Namen benennt worden / die sie darnach mit sich in diese Land gebracht; Ich halte / daß man sie Polonos, das ist / die in der Ebene wohnen / gegen jenen / die man Riphaeos nennt / das ist / die am Gebürge wohnen / also geheissen hat. Dann die Riphaei wohneten nach der Höhe hinauff / und auff Gebürgen. Die Polen aber wohneten baß herüber / nach dem Euxinischen Meer / gegen Mittag. Viel der alten Riphaeorum sey mit Zecho in Böhmen gezogen / davon / wie vermuthlich / das Böhmische Gebürg / den Namen / Montes Riphaei, oder Risenberge / wie jetzt dasselbe Gebürg / nach Schlesien zu / genant wird / bekommen. Biß hieher Cureus. Als nun also / nach deß obgedachten Hunnischen Königs / deß Attilä / Tod / (der auch Schlesien innen gehabt haben solle.) Diese obbesagte Gäste / nemlich die Slaven / oder Henneten / oder Wenden / mit ihrem Heerführer / dem Lech / in diese / vorhin von den Schwäbischen Teutschen Völckern (über welche / zun Zeiten Käisers Augusti, der Marcomannische König in Böheim / Maroboduus, auch geherrscht haben solle) bewohnte Lands-Art kommen / und solche / samt dem jetzigen Polenland / auch Polen genant worden; so ist solches Land / jetzt Schlesien geheissen / bey seinen Nachkommen / den Polnischen Hertzogen / lange Zeit geblieben / biß Boleslai deß Dritten / oder deß krummen Mauls / Sohn / Hertzog Uladislaus in Polen zu Cracau / und in der Schlesien / auß Polen hat entweichen / und im Elend sterben müssen; da dann dessen 3. Söhne / nemlich Boleslaus, der Lange / Mieslaus und Conradus, sich hernach mit ihres Herrn Vatters Brudern vergliechen / und Schlesien erblich behalten / und doch den Ober-Regenten / oder Groß-Fürsten in Polen / für ihren Herrn erkant haben; wiewol sie folgender Zeit mehr den Teutschen / als den Polen / anhängig waren. Es theileten aber diese 3. Brüder das Land ums Jahr 1164. und wurde der Aelteste vom Käiser Friderico I. zum Hertzog in Schlesien gemacht / von welchem noch die Hertzogen von der Lignitz herkommen. Zu der Zeit erholte sich Schlesien wieder / nach dem Krieg / so zwischen den Böhmen / Teutschen / und Polen / waren: und haben diese Schlesische Fürsten viel Teutsche ins Land gebracht / die Städte erweitert / und darinn Teutsche Recht auffgerichtet. Und dieweil / folgender Zeit / die Polen die Teutschen anfeindeten / auch den Schlesischen Fürsten ihre Antheil / und Gerechtigkeiten in Polen / entziehen wolten; so begaben sich im Jahr 1288. die Hertzogen in Ober-Schlesien / unter die Cron von Böheim; denen / unter König Johannis Regirung / An. 1327. Hertzog [119] Heinrich zu Breßlau folgte / und besagten König zum Erben einsetzte / weiln er mit seinem Bruder Boleslao, Hertzog zu Lignitz / uneins war: wie dann auch die andere Fürsten in Schlesien nicht wol miteinander stunden; daher König Johannes desto leichter zu seinem Vorhaben gelangen konte. Anno 1331. ergab sich auch besagter Hertzog Boleslaus zu Lignitz an Böheim. Anno 33. nahm König Johannes vorgemeldt / das Hertzogthum Glogau mit Gewalt ein / nachdem er den halben Theil vom Hertzog Hansen zu Gur erkaufft / und ihme Hertzog Heinrich zu Sagan den andern halben Theil nit geben wolte. Er König Johannes muste mit dem König in Polen Uladislao Loctico, kriegen / dessen Sohn Casimirus sich hernach mit ihm dem König Johanne, wegen Schlesien / vergliche / und demselben sein Recht daran übergabe; gleichwie auch König Johannes in Polen thate / als der wegen deß Böhmischen Königs Wenceslai, noch ein Recht da suchte: und erbte gemeldter König Johannes die Stadt und das Fürstenthum Breßlau / im Jahr 37. nachdem selbiger Hertzog ohne Erben gestorben; Besagter König Casimirus in Polen handelte gleichwol hernach wider den Vertrag / und nahm Frauenstadt ein / und musten die Fürsten in Schlesien sich mit ihm vergleichen / und ihm selbige Stadt und Gebiet lassen. Mit der Zeit / kamen / wegen Käisers Caroli deß Vierten Gemahlin Annä / einer Hertzogin von Jaur und Schweidnitz / selbige Länder auch an die Cron Böheim: Und hat / unter ihme Carolo, die Teutsche Sprach in Schlesien gewaltig zugenommen. Es werden aber insonderheit folgende Fürsten genant / die sich / wie gemeldt / freywillig an Böheim ergeben / und dem König gehuldiget haben / nemlich Lesco zu Ratibor / Uladislaus zu Cossel / Boleslaus zu Oppeln / Casimirus zu Teschen / Johannes zu Aelschwitz / Conradus zu grossen Glogau und Oelß / Johannes zu Steinau / Heinrich zu Sagan / Boleslaus, Wenceslaus und Ludwig / Hertzogen zu Schlesien / Herren zu Lignitz und Brig. Hiedurch nun ist das Königreich Böheim erweitert / und hergegen das Königreich Polen geschmälert worden: welches auch die Polen so sehr verdrossen / daß sie einen Schluß gemacht / daß kein Fürst in Schlesien / so lang er unter der Cron Böheim verharre / weder zum Könige / noch zu einem Ammt- oder Hauptmannschafft in Polen / solte erhaben werden. Dann die Schlesische Fürsten sich gäntzlich von Polen abgesondert / auch den weissen Adler / welchen sie insgemein von den Polnischen Königen / ihren Vorfahren / ererbt / an Farben und Abwechslung der Adler / und andern geändert / damit sie ja nichts gemeines mit den Polen haben solten. Heutiges Tages lebet auß diesem alten Königlichen Polnischen Stamme nur noch das Hauß Lignitz. Dann die Hertzogen / so sich von Münsterberg schreiben / nicht von den alten Hertzogen; sondern vom Herrn Georgen / Herrn zu Kundstatt und Potjebrat / gewesten König in Böheim / herkommen. Es ist aber Schlesien ein grosses und schönes Land / so sich nach der Länge ziehet. Und sagt Schickfusius, in der vermehrten Schlesischen Chronik / daß die Länge 55. (andere haben 40.) Teutscher Meilen / und die Breite kaum 29. Meilen / hin und her halte. Vom Mittag dieses Landes Mähren / davon es durch das Gebürg / insgemein das Gesenck / und vom Lazio Gabreta Sylva (oder der hohe breite Wald) genant / getheilet wird: vom Abend die Marck Brandenburg / Laußnitz und Böheim / und dann von Mitternacht und Morgen / Polen / sammt einem Theil von gemeldter Marck Brandenburg. Es wird getheilet I. in Ober- und Nieder-Schlesien. Zu Ober-Schlesien gehören die Haupt-Städte / Jägerndorff / Troppau / Teschen / Ratibor und Oppeln. In Nieder-Schlesien seyn Grottkau und Neisse / Brieg / Breßlau / Oels / Münsterberg / Schweidnitz / Jauer / Lignitz / Glogau / Sagan und Crossen. II. Wird es getheilet in 16. Fürstenthümer und 4. Freystandes-Herrschafften. Die Fürstenthümer seyn 1. Ratibor / so der Zeit dem Könige in Polen verschrieben. 2. Jägerndorff / so umbs Jahr Christi 1524. König Ludwig in Böheim dem Marggraf[2] Georgen zu Brandenburg geschenckt und übergeben; darum aber Marggraf Hanß Georg / im nechsten Böhmischen Krieg kommen ist / und jetzt Liechtensteinisch seyn solle. III. Troppau / auch Liechtensteinisch. Und diese 3. Fürstenthümer ligen beyeinander / erstrecken sich biß an das Böhmische [120] Gebürg und Gräntzen mit dem Lande Mähren. 4. Teschen / so an das Ungarische Gebürg und selbiges Lande / wie auch an klein Polen stosset; und durch Heurath / mit der Fürstlichen Erb-Fräulein von Teschen / an das Hauß von Liechtenstein gelangt ist. 5. Oppeln / so gleicher gestalt an klein Polen stosset / und dem König in Polen verschrieben ist. 6. Das Brigische / so auch an klein Polen / da es über die Oder hinauß reichet / gräntzet / und seinen eignen Hertzog / auß dem alten Königlichen Polnischen Stammen / hat. 7. Das Grottkauische und Neissische / dem Herrn Bischoff zu Breßlau gehörig. 8. Das Breßlauische / daran vorhin die Stadt Breßlau Theil gehabt; in diesem Krieg aber völlig an Böheim kommen / und Königlich ist. Und diese beyde Fürstenthümer ligen mitten in Schlesien; wiewol sich das Breßlauische gegen Mitternacht / biß über die Oder erstrecket. 9. Das Olßnische / so gar über der Oder / nach Groß-Polen zu gelegen / und Münsterbergisch ist. 10. Das Lignitzische / so mitten innen ligt / und seinen eignen Hertzogen auß dem Königlichen Polnischen Stammen / wie oben gemeldt / hat. 11. Das Münsterbergische / so sich biß an die Böhmische Gräntzen erstrecket / von welchem unten in der Beschreibung der Stadt Münsterberg. 12.[3] Das Schweidnitzische / so sich biß an die Böhmische Gräntzen erstreckt / und Königlich Böhmisch ist. 13. Das Jauerische / damit es gleiche Meynung hat. Und solches Fürstenthum zum Theil / nach Abend werts / biß an Ober-Laußnitz sich erstrecket. 14. Das Groß-Glogauische / so mit Groß-Polen / und der Marck Brandenburg gräntzet / und auch Königlich Böhmisch ist. 15. Crossen / so Churfürstlich Brandenburgisch ist / und jetzt zur Neuen Marck gerechnet wird. Und dann 16. Sagan / so mit der NiderLaußnitz gräntzet / und von dessen Herren unten in Beschreibung Sagan geredet wird. Zu diesen Fürstenthümern werden auch gerechnet 4. freye Stands-Herrschafften; darunter die Pleß / denen Herren von Promnitz gehörig / an klein Polen; die andern aber / als Wartenberg / so Dohnisch. Mielitsch / so Malzanisch; und Trachenberg / so noch vor wenig Jahren Schaffgotschisch gewesen / gegen GroßPolen / gelegen seyn. Und diese vier Herrschafften haben Fürstliche Gerechtigkeiten / und auff den Fürstentägen ihre Stimm zugleich mit den Fürsten / und nennet man die Inhaber Standes-Herren. Es seyn zwar auch viel andere Freyherren in Schlesien / die aber nicht in gleicher Würde mit den obigen vier alten Standes Herrschafften seyn. Also findet man auch allda zweyerley Adel. Dann theils erkennen / neben dem König in Böheim / bloß das Ober-Ammt / als die eilff Status, welche man insgemein die Minores nennet. Andere sitzen unter den Fürsten / Erbfürstenthumen oder Herrschafften / entweder in Erb- und eigenen / oder in Lehen-Gütern. Und die eilff Status, oder mindere Stände / haben keine Sitz auff den Fürsten-Tägen. Es ist aber der Adel insgemein durch Schlesien sehr groß; von welchen / neben andern Melchias Nehel in Chronographia decennali, und daselbsten in Exegesi Silesiae, zu lesen; allda er / wie solcher umms Jahr 1641. gewesen / nach a. b. c. pag. 304. seqq. erzehlet wird. Ferners und zum III. wird Schlesien getheilet in 4. Cräise. Zum IV. in zwo Seiten / als in Teutsche und Polnische. Die Polnische ist jenseit der Oder / und gegen Mitternacht gelegen; die Teutsche herwarts der Oder / und gegen Mittag zu. Auff der Polnischen Seiten redet man in den Dörffern sehr die Polnische Sprach; wie dann auch auff der Teutschen Seiten von Ohlau auß / biß auff den Cant zu / sich dz Bauren-Volck sehr der Polnischen Sprache befleisset. Und endlich V. wird Schlesien / der Steuer halber / auch in 4. Quartier getheilet. Was andere Gelegenheiten dieses Lands betrifft; so wird das höchste Gebürg allda / so auff einer Seiten das Land umbgibet / das Sudetische genant / so sich biß an das Carpatische oder Ungarische / erstrecket / und Böheim und Mähren / von Schlesien theilet. Siehe / was erwehnter D. Schikfusius, von dem Böhmischen Schnee-Gebürg / oder Risen-Gebürg / so der Schlesier Compaß / oder Wetter-Zeiger ist / und von dem Gespenste daselbst / im 4. Buch seiner Schlesischen Chronik / am 3. Capitel / schreibet; davon auch oben bey Böheim etwas gesagt worden ist. Im Lande selbsten ligen vier besondere hohe Berg / als / der Zottenberg oder Zabothus, Zozensis, Silensis, oder Silentius: der Grätzberg / darauff ein stattliche [121] Lignitzische Vestung: der Spitzberg: und der Görgenberg / allda die Terra Sigillata, oder die gelbe / rothe / und weise / bezeichnete Erde / wider das Gifft / gegraben wird / so Johannes Montanus, Medicus zu Strigau / der Anno 1604. gestorben / erfunden hat. Unter den Flüssen ist die Oder der gröste / so über dem Städtlein Oder / nicht weit von Titschein / an der Mährischen Gräntze / seinen Ursprung hat / und für Ratibor / Cossel / Oppeln / Brig / Breßlau / Glogau / Beuthen / Crossen / Franckfurt / etc. lauffen thut. Darnach ist der Bober / und die Neisse / so bey Glatz entspringet / und ein anders Wasser als die Laußnitzische Neisse / ist: Item / die Ohla und Queiß. Die Weichsel entspringet auch in Schlesien / nemlich im Fürstenthum Teschen / und fleußt auff die Standes Herrschafft Pleß / hernach durch Polen auff Cracau / etc. Von der Elb Ursprung in Schlesien / ist oben bey Böheim gesagt worden. Es hat auch in Schlesien See / und Teich / und darinn herrliche Fisch / und sonderlich werden im Nießlischen See / die Muhrenen und andere überauß köstliche Fische gefangen. Hat auch etliche warme Bäder / nach dem Riesengebürg. Man findet da allerley Getreide / Zugemüse / Röthe / Flachs / Calmuß / Wein / so sonderlich bey Sagan / und sonderlich im Croßnischen wächst) frembde Gewächs / Obst / Kraut / Ertz / Fließ-Gold / Silber / Kupffer / Bley / Eisen / Steinbrüch / Kalckstein / Wetzstein / Glaß / Saltz (wiewol dessen nicht genug / sondern solches auß Polen / und anders woher / gebracht werden muß) Salpeter / Wälder / wild- und zahme Thier / Butter / Käß / sonderlich Schafkäse / Schwein / Haußgeflügel / Federwildprät und Bienen. Es ist auch da ein grosser Garn- und Leinwad-Handel. Man kochet wol. Es gibt allda schöne und freundliche Weibs-Personen. So hat man / vor dem jetzigen verderblichen Krieg (in welchem Schlesien schier gar umgekehret worden / und an Seel / Leib / Haab und Gut / unwiederbringlichen / und einen solchen Schaden / Jammer und Noth / gelitten und außgestanden / so nicht wol zu beschreiben ist) viel Gastereyen gehalten / dabey es bißweilen übermachte Trünck / so / neben andern Sünden / auch die Straf übers Land gezogen / geben hat: wie dann ohne das die Ungarisch-Oesterreichisch- und Mährische Wein / die man da / neben dem Land-Wein / hat / gar starck seyn: wiewol man auch gut Weitzen- Gersten- und weiß Bier im Lande machet. Und seyn die Schlesier kostfrey; die auch / vordiesem / in Kleidungen und anderm / sowol in der Frembde / als zu Hause / einen grossen Pracht getrieben. Und haben die meiste Gebäu in Schlesien / die Welschen und außländische Teutschen / verfertiget. Man findet sonsten bey ihnen auch feine Ingenia, wann sie recht außpolirt werden / auch gemeinlich wol beredt seyn / und gute Haußwirth geben. Der gemeine Mann ist etwa / einfältig / leutscheu / von Natur unfreundlich / ernsthafftig und bäurisch / schamhafftig; daher auch von theils etlichen einfältigen Schlesiern / die niemals einen Esel gesehen / auffgetichtet worden / daß sie einen Esel / den sie nicht gekant / für einen grossen Hasen / zu Crossen geschossen / zum Zobten gebraten / und zu Breßlau solten auffgefressen haben: welches dann hernach von vielen Außländern ist geglaubt / und die Schlesier damit vexirt worden; da doch der Nam Eselsfresser / von einem Gold-Bergwerck / bey der Grafschafft Glatz gelegen / herkommen solle / so man den güldenen Esel genant / dessen Inhabere solches allein behalten / und gleichsam fressen / und keine Frembde darzu haben kommen lassen wollen. D. Georgius Tilenius, weiland Münsterbergischer Rath / hat / wider diejenigen / so die Schlesier mit dem Esel vexiren / folgende Reimen gebracht.

Dicis Grille, Asinos Silesia devorat omnes,
Si verum est, ne te devoret illa, cave.

Im übrigen seyn die Schlesier meistentheils gar gedultig / und können auch leichtlich zu einem Ding überredet werden. Es fangen theils Schlesier / wie die Italiäner und Böhmen / die Stunden vom Untergang der Sonnen an zu zehlen. Was das oberwehnte Ober-Ampt / oder die Obriste Hauptmannschafft im Lande Schlesien anbelangt / so ist selbige unter dem König Matthia Corvino auß Ungarn / der ein Zeitlang Schlesien inngehabt / auffkommen / und haben solche vordiesem die Bischöffe zu Breßlau verwaltet / biß Käiser Rudolff der [122] Ander / geordnet / daß forthin die weltliche eingeborne Fürsten solches Ober-Ampt haben solten: Davon aber / wie auch den Hauptmanschafften in den Hertzogthümern / so der Königlichen Böhmischen Cammer einverleibt seyn; Item / von den Fürsten- und Land-Tägen (deren der erste Anno 1337. zu Breßlau gehalten worden) von der vor diesem strittigen Wahl deß Königs in Böheim / als Obristen Hertzogs in Schlesien / und desselben Huldigung: Item / von den Kriegs Verfassungen; der Transaction zwischen Polen und Schlesien; Polnischen Verzicht; erneuerten Compactaten zwischen Polen und Schlesien; von dem Land-Frieden; von der Königlichen Cammer zu Breßlau (dahin sich auch Chur- und Fürsten deß Reichs / wegen der Böhmischen Lehen / zu erscheinen / verbinden sollen) Item / von dem Fürsten-Recht auff der Breßlauischen Burgk; von den Magdeburgischen / Sächsischen / und andern Rechten / in Schlesien; und wie der König in Böheim / vor dem Fürsten- oder Ober-Recht zu Breßlau / seine Klag / in seinen eigenen Sachen anbringen müsse; Item / vom Ritter-Recht in Schlesien / und wie der Adel nicht allein vom Vatter / sondern auch von der Mutter / und ihrer Mutter / müsse bewiesen werden (davon der Autor deß Schlesischen Ritter-Rechts / und Ehren-Gerichts / und auß ihme D. Speidelius in Notabil. vom Adel / pag. 13. seq. handelt) Item / von der Lehen Art / den unterschiedlichen Gewonheiten / und Rechten / im Lande Schlesien / und desselben absonderlichen Fürstenthümern / und dergleichen; die obangezogene deß Curei, durch D. Schickfusium, erneuerte und vermehrte Schlesische Chronik / und Landes Beschreibung / so Anno 1625. zu Jena in folio gedruckt worden / zu lesen: daselbst auch stehet / daß / unter den Henetis, oder Wenden / die Christliche Lehr am ersten die Völcker in Illyria, und umbher / ungefährlich ums Jahr Christi 860. angenommen; welchen erlaubt war / daß in den Kirchen sie sich ihrer Sprach gebrauchen möchten; dieweil entweder damaln / indem der Pabst darüber Rath hielte / eine Stimm urplötzlich gehört worden / die geruffen: Ein jeder Geist lobe den HErrn; oder aber / welches glaublicher / der Illyrer Legaten / oder Gesandten / darunter der Bischoff Cyrillus gewesen / diesen Spruch angezogen haben. Die Mährer unterweisete er im Christenthum / auß Verschaffen Käisers Arnolphi, der Methodius: und nicht lang hernach / nahmen auch die Böhmen die Christliche Religion an / als ihnen Methodius predigte; so ums Jahr 895. geschehen. Nicht lang nach diesem / erschall die Lehr deß H. Evangelii auch in Polen / und in den zugehörigen Landen / und also ingleichem in Schlesien. Und kamen erstlich die Christen / auß Forcht vor der Obrigkeit / in den Büschen und abgelegenen Orten / zusammen: Als aber letztlich die Christliche Religion auch gen Hof kam / begehrte der Hertzog in Polen / Mieslaus, deß Hertzogs in Böheim Boleslai (so seinen Bruder / den H. Wenceslaum, erschlagen) Tochter / die Drambronicam, zur Ehe / und liesse sich zu Gnesen / in Jahr 965. tauffen. Es wurden hernach in Polen neun Bisthümer auffgerichtet / unter welchen in Schlesien das zu Schmogra auch eines war / welches in nachgehender Zeit gen Bitschen / letztlich aber auff Breßlau gelegt worden. Besagtes Schmogra ist jetzt ein schlechtes Dorff an der Oder / 10. Meilen von Breßlau. Es hat folgends die Christliche Religion in diesem Lande trefflich zugenommen; ward auch letztlich die Augspurgische Confession in solchem eingeführet / so an den meisten Orten in Ubung gewesen; die auch Anno 1609. durch einen Majestät Brieff / dem Lande / vom Käiser Rudolpho dem Andern / ist bestätiget worden; der auch daselbst im Jahr 1584. den neuen Calender eingeführet / also / daß man damaln für 7. den 17. Januarii / zu schreiben angefangen hat. Es ist aber danben auch die Römisch-Catholische Religion an vielen Orten eingeführet worden; wie dann Anno 1420. folgende vornehme geistliche Personen (deren lediger Stande Anno 1197. daselbsten eingeführet worden) sich im Lande befunden / nemlich / der Bischoff zu Breßlau / der Abbt zu Leubuß / die Aebbtissin zu Trebnitz / Aebbtissin zu Troppau / der Abbt zu Grisse / die Aebbtissin zu Lübenthal / die Aebbtissin zu Strigau / die Priorin zu Naumberg / die Aebbtissin zu Glogau / die Aebbtissin zu Sprottau / der Abbt zum Rauden / der Abbt zu Gembeling / der Probst zu Tscharnomanes / [123] die Aebbtissin zu Ratibor / der Abbt zum Sagen / Abbt zu Heinrichau / Abbt zu Camens / Abbt auff dem Sande / Abbt zu S. Vicentz / die Aebbtissin zu S. Claren / Aebbtissin zu S. Catern / der Meister zu S. Matz / die beyde Capitel zu Breßlau / das Capitel zu Groß-Glogau / das Neissische Capitel / das Capitel zu Oppeln / und der Probst zu Falckenberg. Goldastus schreibet vom Königreich Böheim / am 213. Blat / daß nicht das Böhmer-Land / sondern Schlesien / so bey Böheim incorporirt / der Römischen Kirchen zinßbar worden / und werde solcher Zinß / so von einem jeden Hauß gegeben werde / S. Peters-Pfenning genant. Siehe aber von den Stifften / vornehmen Clöstern / Probsteyen mit Ordens Personen im Lande besetzt dem S. Johannis Ritter-Orden / den Stifft- und Land-Schulen (als / zu Breßlau / Brig / Goldberg / Freystatt) den Jesuiten Collegiis, (als zu Neiß / Sagan / etc.) und dergleichen / die obgedachte Schlesische Chronik; wie auch den obangezogenen Melchiam Nehel. Es hat gleichwol der nächst verstorbene Käiser / Herr Ferdinand der Ander / nachdem er obgesieget / den besagten Majestät-Brieff wieder abgethan / und das Religions Exercitium nach der Augspurgischen Confession, allein zu Breßlau / und an etlichen andern Orten / sonderlich an denen / die dem Hertzog von Lignitz / Brig und Münsterberg / als welche derselben zugethan / gehörig seyn / und zwar mit gewisser Maß / zugelassen. Es ist Schlesien ein Lehen deß H. Römischen Reichs worden / nachdem Käiser Carl der Grosse / um das Jahr 776. es ihme unterworffen hat. Und daß die Schlesische Fürsten / Prälaten und etliche Städte / demselben ohne Mittel unterthan gewesen / erscheinet auch darauß / daß vorzeiten die Appellationes, ohne Mittel / an die Magdeburgische Cammer gangen seyn / die jetzt nach Prag / weilen Schlesien deß Königreichs Böheim Affter-Lehen ist / gehen. So ist auch / vorzeiten / Schlesien zum Teutschland gerechnet worden / als welches / wie oben im Eingang gemeldet / die alte Teutsche Schwaben bewohnet haben. Und obwoln hernach die Slaven / oder Wenden / solches Land eingenommen / so ist doch glaublich / daß sie / wie in Böheim und Mähren / also auch in Schlesien / die Teutschen / neben sich / haben wohnen lassen / biß mit der Zeit fast alles wieder Teutsch worden ist; wie wir auch oben gehört; und vorgedachter Melchior Goldastus, in seinem Buch / vom Königreich Böheim / und desselben einverleibten Ländern / lib. 1. cap. 14. außführet / daß / unangesehen die besagte Slaven / mit ihrem Hertzog Lecho, und hernach die von den Sachsen vertriebene Venedi Sliusi, auch ein Wendisch oder Slavonisch Volck / sich darein gesetzt / und solches lange Zeit unter Polen gewesen / jetzt aber unter Böheim ist / nichts destoweniger eine Provintz deß Teutschlandes geblieben seye; und / zum Beweiß / daß Schlesien auch unter dem Schutz deß Teutschen Reichs begriffen / den Reichs-Abschied / im Jahr 1530. zu Augspurg / auffgerichtet / einführet / daselbsten im §. Ferner haben wir 51. und folgendem / stehet; ob der Türck / durch Polen / auff die Marck / Schlesien / Pommern / oder andere Reichs-Verwandten / etc. Welcher Goldastus auch lib. 2. cap. 12. 13. et 14. schreibet / daß denen überwundenen Mährern und Schlesiern / ein Tribut vom Reich seye aufferlegt / und da beyde diese Länder dem Böhmen überlassen / doch der Tribut den Käisern zu geben / vorbehalten worden seye; wie dann sie noch zu dem Zug / wider die Feinde / den der Käiser ankündet / und auch zum Römer-Zug / verbunden seyen.

Damit wir aber / nach kurtzer Beschreibung deß Landes / auff dieses kommen / deßwegen gegenwärtige Arbeit insonderheit vorgenommen worden / nemlich auff die Städte / und vornehmste Oerter / in Schlesien; so werden zwar / vor dem jetzigen Krieg / an grossen und kleinen / auff die 150. Städte / und darunter 130. umbmauerte; Item / viel Schlösser und Feld-Clöster; und vom D. Caspar Schwenckfeld / vom Hirschbergischen warmen Brunnen / 19. tausend Dörffer / (sonder Zweiffel / die Vorberge / oder Vorwercke / damit eingerechnet) gezehlet: Wir wollen aber allhie allein die jenige Oerter einbringen / davon wir etwas haben finden und erfahren können; die gleichwol in guter Anzahl seyn / als:


  1. Vorlage: überfronen
  2. Vorlage: Maggraf
  3. Vorlage: 11.