Topographia Austriacarum: Straßburg
Diese Bischoffliche Statt liegt am Wasser Gurck / bey einem hohen Berg / allda der Bischoff von Gurck sein Residentz; der Dom-Probst[1] aber seine Wohnung zu Gurck hat. Ist gar alt von Gebäuen / aber das Schloß ist schön / so ein Bischoff von Gurck / und Herr diß Orts / deß Geschlechts von Lamberg / erbauet hat. Anno 1183. ward dieser Ort von Conrado, Ertzbischoffen zu Saltzburg / auß dem Wittelspachischen Geschlecht / in dem Krieg / den er mit Hermanno von Ortenburg geführt / belagert / weil er / ohne sein / deß Ertzbischoffs / Einwilligung / Bischoff zu Gurck seyn wolte. Die Sach ward endlich vertragen / und begabe sich Hermann der Bischofflichen Würde / that auch das Schloß allhie / darinn er belagert war / auffgeben / welches hernach verbronnen / und / wie gesagt / wieder erbauet worden ist. Es hat aber das Bistum zu Gurck in Kärndten / ums Jahr Christi 1073. Gebhardus Ertzbischoff zu Saltzburg gestifftet: Wiewol Theils sagen / daß die Bischoffliche Kirch in selbigem Jahr (Brunnerus schreibet part. 3. Annal. Boicorum vom 1071.) den 2. May / seye eingeweihet worden / da vorhin ein Nonnen-Closter gestanden. Der Erste von ihme gesetzte Bischoff war Guntherus. Es ist folgender Zeit zwischen K. Ferdinando I. und dem Ertzbischoff zu Saltzburg / verglichen worden / daß hinführo / in ewige Zeit / wann es zu Fällen kömpt / es seye durch Absterben / übergeben / Abtrettung / oder / wie es sich zuträgt / und begibt / daß das Bistum Gurck ledig wird / das Hauß Oesterreich allwegen 2. Bischöffe nacheinander dahin gen Gurck erkiesen / setzen / und verordnen mag; und alsdann folgends das Stifft Saltzburg den Dritten / und also fortan. Es soll aber Saltzburg keinen / der dem Hauß Oesterreich zuwider / dahin belehnen; so es aber geschicht / so soll solcher Bischoff sich in eigner Person zu dem Landsfürsten in Kärndten stellen / und die Possession des Bistums Gurck demütiglich ersuchen / und begehren / so ihme auch gefolgt werden solle / doch daß er dem Hertzog in Kärndten / als seinem und deß Stiffts Gurck / rechtem / und einigen Landsfürsten / und Erbvogtherren / gehorsam / und gewärtig seyn wölle / ein genugsamen Revers, und Verschreibung / mit darinnen angehenckten fernern Verbindungen / wie es seine Vorforderen gethan / zustelle. So aber die Lehenschafft am Hauß Oesterreich / so wird nachgeben / daß der neue Bischoff dem Ertzbischoff zu Saltzburg praesentirt, und die Geistlichen Orden von ihme ersucht / und genommen werden; und daß derselb Bischoff zu Gurck dem von Saltzburg / als seiner Geistlichen Obrigkeit / gehorsam zu seyn / gebührliche Pflicht thun möge / und solle; doch / daß sich die Ertzbischöffe zu Saltzburg jederzeit in dem allem fürdersam erzeigen / noch von demselben Bischoff die annaten nehmen; sondern allein sich an einer zimlichen Tax der Cantzley / biß in hundert Ducaten / benügen lassen / und darüber nicht beschweren; wie in der Landshandvest in Kärndten hievon zu lesen. Unter den Bischöffen zu Gurck / und Straßburg in Kärndten / ist auch Hieron. Baldus, ein Welscher Poet; Item / Antonius von Hoyes, ein Hispanier / deß Gabriel Salamancae, Grafens zu Ortenburg / Vetter / gewesen / wie Lazius fol. 1036. R. R. schreibet.
[T61]- ↑ Vorlage: Dom-Prost