Topographia Austriacarum: Hertzogthum Steyer
Es ligt das Land Steyer / von vielen die Steyer-March / von Theils auch Valeria genant / in dem alten Norico, darinn vor Zeiten die Taurisci, ein sehr grosses Edles Volck / gewohnt / so von der Statt Noreia, als von ihrem Hauptort / den Namen Norici erlangt / und zwischen dem In / und dem Berg Cetio, oder zwischen den Vindeliciern, und Pannoniern, gesessen seyn; Und diese Taurisci, oder Thi-Taurischen / seynd in dieser Landsart die Styri, oder Steyrer / und das Land Steyer / und Styria, genant worden. Angelus Roccha in com. de Bibl. Vaticana, pag. 325. will / daß heutigs Tags / auß allen Gothischen Nationen / in Teutschland keine mehr / als die Steyrer / oder Steyrmärcker / so er Scyros, Styros, oder, Stirenses nennet / und dann die Thüringer / übrig seyen: Davon aber andere urtheilen mögen. Johannes Micraelius im I. Buch vom alten Theutschen Pommerlande / am 104. Blat / schreibet / daß derselben Muthmassunge nicht so uneben seye / die da vermeynen / daß die Steyermärcker / eben von den alten Schyren herkommen / und derselben Nahmen / nur mit Veränderung eines Buchstabens / biß auff heutigen Tag behalten haben. Es werden aber besagte Schyrer vom Plinio am Balthischen Meer gesetzt / eben da jetzund die Elbinger / und andere Preussen / wohnen. Sind auch Teutsche gewesen / ob sie wol vom gedachten Plinio unter die Sarmater gerechnet werden. Seynd im Gothischen Zug mit fortgegangen; derowegen sie auch vom Procopio mit außtrucklichen Worten unter die Gothischen Völcker gezehlet werden. Andr. Brunner sagt im I. Theil seiner Bayrischen Chronic / im andern Buch / am 265. Blat / daß die Boii, als sie im Jahr vor Christi Geburt 186. auß Italia / den Römern gewichen / sich unter die Taurischen (deren Theils seyen / die jetzt von uns / nach Verlierung deß alten Namens / auff Teutsch die Steyrer genant werden) bey der Thonau gesetzt haben; die aber folgends von den Dacis gäntzlich vertilget worden seyen. Die Gräntzen deß Landes Steyer seyn / von Morgen Ungarn; von Mittag Crain und Windisch Land; vom Abend Kärndten und das Ertzstifft Saltzburg: und von Mitternacht Oesterreich. Isthaunfius sagt lib. 24. Rer. Ungaricarum, daß das Wasser Sukla die Steyermarckt von dem Theil deß Illyrischen Landes / den die neulichere Scribenten Sclavoniam, oder das Windische Land / nennen / unterscheide. Vnd wird solches in das Ober- und Untere getheilet. In dem Untern hat es / sonderlich um Rackerspurg / und Luetenberg / einen herrlichen Weinwachs; Item / gut Obs / viel Wildbrät / Fisch / Gesundbäder / Sauerbrünn / Bergwerck / und sonderlich viel Eisen; Item / Saltzbrunnen / und dergleichen. Es wächßt auch da vor das Land genugsam Getraid / wiewol es bißweilen Mißwächs gibt / daß es auch theuer / und schwer zubekommen ist; hergegen man offt auch klagt / daß man es nicht versilbern und verkauffen könne. Was das Ober-Steyer anbelangt / so ist zwar solches sehr gebürgig; hat aber solches auch schöne Thäler / oder Thalgelände / als den Muerboden /
[T53][37] Ensboden / etc. und auff den Bergen gute Viehwaide / also daß das Vieh den gantzen Sommer über auff solchen hohen Alben / oder Alpen / erhalten / und mit Schmaltz / und Käsen / grosser Nutz geschafft wird; und auff welchen man auch herrliche Kräuter / und Mineralien / findet. Und ist der Lufft viel gesünder / als in Unter-Steyer / da es gerne Fieber / und Ungarische Kranckheiten gibt / und die Pest öffters daselbst regieret. Man hält zwar das Obere für gröber; aber an guter Tractation / saubern und guten Betten / auch gesunden Wasser / will man solches dem Untern fast vorziehen; wiewol es auch allda Wasser gibt / so getruncken die Kröpffe verursachen; aber die Inwohner wissen sich darvor wol zu hüten / und auß gesunden Wassern zu trincken; darunter auch Theils für Kranckheiten seyn. Keinen Weinwachs hat es in Ober-Steyer / und ist das Bier schlecht / aber man bringt genug / und guten Wein auß Unter-Steyer / so sie den Marchwein nennen. Die vornehmste Wasser der gantzen Steyrmarck / seynd die Muer / und die Drab / oder Troa / Dravus. Die Muer durchrinnet das gantze Land seiner Länge nach / und / wie Theils vermeynen / auff die 30. Meil wegs / weilen es an etlichen Orten viel Krümme hat. Siehe von berühmten Wassern im Land Steyer / Leonhart Thurneissern zum Thurn / in seinem Buch von allerhand Wassern / lib. 5. cap. 58. seqq. Was die Stände anbelangt / so seynd von Praelaten / der Bischoff von Seccau / ins gemein zu Leibnitz genant; die Aebbte zu Rain / S. Lamprecht / Admundt oder Admont / in dem Neuberg: Die Commendereyen zum Sontag / zu Fürstenfeld / und Melling; die Pröbste zu Seccau / Varau / Pela / Stäntz / und Rottenmann; und dann die Abbtissin zu Göß. Der berümbte Ort Mariae Zell / dahin viel Wallfahrten geschehen / liegt an den Steyrisch- und Oesterreichischen Gräntzen / auff S. Pölten zu / aber noch im Land Steyer / so Anno 1464. von den Soldaten / wie Gerhardus de Roo schreibet / geplündert worden ist. Man räiset im Land Steyer von Kapfenberg auß / allezeit in einem Thal / zwischen den hohen Bergen / da man aber unterwegs / gute Herbergen / und Wirtshäuser / findet / biß man nach Zell kommet / so ein Dorff ist / und darinn eine Kirch / sampt zugehörigen Personen. Der Schatz solcher Kirchen wird gar hoch gehalten; der aber / bey diesen Kriegszeiten / vielleicht anderswo verwahret werden mag. Man soll von dannen / noch bey die 5. Meilen / nach gedachter Statt S. Pölten in Oesterreich / haben; davon wir gleichwol keinen eygentlichen Bericht / weil wir dieser Orten auß Kapfenburg nie gewesen / geben können. Einer sagt / es liege dieses Zell 18. Meilen von Wien / und komme man auff besagt S. Pölten. Wann deme also wäre / so müste solches Zell mehr als 5. Meilen von S. Pölten liegen. Was den Steyrischen Adel anbelangt / so ist von solchen Cyriacus Spangenberg / im ersten Theil deß Adelspiegels im siebenden Buch / und 23. Capitel / zu lesen / allda er auch sagt / daß der Steyrer Adel unter denen Nationen / und Landen / so unter dem Oesterreichischen Nahmen begriffen / für andern / in den Schlachten / den Angriff zu thun / den Vorzug gehabt. Und seynd / neben andern mehrern Adelichen Geschlechten / deß hohen und niedern Adels / im Hertzogthum Steyer / noch der Zeit / wie neulich berichtet worden / die Herren Amman / von Ammanseck / die von Attimis / die Brandner / Breyner / Brunner / Buderer / von Croneck / Dietrichstein / Egartner / von Eggenberg / Eybißwald / Falbenhaupt / Färber / von Gallenberg / Gäller / von Gaißruck / Gera / Gleispach / Gabelkofer / Gällen / von Glojach / Globitzer / Hagen / von Herberstein / Idenspreug / Jechlinger / Jochner / von Kaynach / Kleindienst / Kiesel / von Kienberg / Kuchler / Kulman / von Lengheim / Lemsitz / Leyser / Mascon / von Meilleck / Neuhauß / Mindorff / Mörspurg / Mörtzer / von Mößheim / Offenheim / Parr / Pircker / Prag / Pranck / Radmanstorff / Ramschüssel / von Rauchenberg / Regal / Rilko / Ringsmaul / von Rothal / die Sauer / die von Saurau / Scherffenberg / Schwartzenberg / Schneeweiß / Schrantzen / Schrampffen / die von Schrottenbach / Schaffman / Sellen / von Silberberg / Stadl / Stibich / Stircken / Steinbeiß / Steinach / von Stubenberg / Tanhausen / Tättenbach / Teuffenbach / Trautmanstorff / Vetter / Vrsenpeck / Wagen von Wagensperg / von Werdenberg / Wepler / Wintershoffer / Zach / Zebinger / Zedtlitz / Zolner / etc. bey nächster im Land fürgenommener Religionsänderung / seyn etliche vornehme Geschlecht gar auß dem Lande kommen / als die Herren Praunfalcken / die Herren von Räcknitz / die Herren von Weltz / die Herren von Windischgrätz / und andere mehr. Die Landsfürstliche Stätt in Steyer seynd / Grätz (so die Hauptstatt nicht allein in Unter-Steyer / sondern deß gantzen Landes /) Rackerspurg / Marpurg / Fürstenfeld / Voitsperg / Bruck an der Muer / Leoben / Knittelfeld / Judenburg (so die Hauptstatt in Ober-Steyer /) Rottenmann / Cilly / Veistritz / Windischgrätz / Pettau / und Hartberg. Es hat auch etliche vornehme Landsfürstliche Märckt / von welchen im Anhang hieunten gesagt wird / und die / sampt den gedachten Stätten / zu den Landtägen beschrieben werden / ihr Stimm geben / auch einen eygnen Syndicum, aber keinen Verordneten / oder Außschuß / haben / und also keinen Stand machen / sondern es werden solche Stätt und Märckt allein in den Landtägen in acht genommen. In der Steyrischen Landshandvest stehet im 22. b. Blat / daß in Steyer eine Schenckmaß deß Weins / nemlich die Grätzermaß / und dieselbe in der Grösse der Saltzburger gleich seyn solle. So solle in dem gefärbten Tuch; wie auch bey den Krämern / die Grätzer Ehln gebraucht werden: Aber im Loden / und Leinentuch / soll jede Statt / und Marckt / bleiben bey der Eln / wie von Alters herkommen. So sol auch ihm Land ein Waag / und Gewicht / nemlich das Grätzer Gewicht / seyn / doch sich dasselbe mit dem Wiener Gewicht vergleichen. Von den alten Einwohnern dieses Landes ist oben im Eingang allbereit gesagt worden: Zu welchen sich folgender Zeit die Römer gesetzt haben; an deren statt hernach / Umwechslungsweise / ums Jahr Christi 400. die Styri, grossen Theils / mit andern Teutschen / so durch diß Land gezogen waren / sich in Italiam begeben / und hiedurch den Marcomannis, und Quadis, Schwäbischen Völckern / die auß Böheim / und Mähren / über die Thonau gefallen waren / Platz gemacht haben / welche Schwaben auch unter [38] ihren Königen Gabinio, Kunimundo, Achiulfo, und andern / diß Land / biß auffs Jahr Christi 580. beherrscht / und alsdann / wie man vermeynt / von den Bayren darauß vertrieben worden: Wiewol glaublicher ist / daß sie / und die überbliebene Styri, allein unter die Bayrische Regierung kommen seyn. Es haben sich die Sclaven / oder Winden / in dieses Land gemacht; daher in Unter-Steyer noch heutigs Tags fast mehr Windische / als Teutsche / sonderlich in der Graffschafft Cilly zu finden. Und sagt Aventinus lib. 3. fol. 271. b. Daß die Drab / und die Muer / vor Zeiten Bayern und Winden getheilet / und die beyde Stätte / Windischgrätz / und die Hauptstatt des Landes / so in den Stifftsbrieffen Bäyrisch Grätz genant werde / daher den Nahmen haben / und so viel als Gränitz heissen sollen: Wiewol nicht alle hierinn dem Aventino beyfallen; wie anderswo gemeldet wird. Wann sie aber in dieses Land kommen / oder / ob sie Hertzog Dieth der Ander auß Bayern / welcher als ein Heyd / die Christliche Römer / wie man vorgibt / da verfolgt / und sie gantz auß dem Lande vertrieben haben solle / hieher erfordert; davon hat man keine gewisse Nachrichtung. Besihe unten Kärndten. Dieses ist zu mercken / daß man in Unter-Steyer mehrertheils Teutsch in den Stätten; auff dem Lande aber Windisch / oder Sclavonisch / redet; wiewol vor Gericht / in Teutscher Sprach gehandelt wird; auch die Landsfürstliche Befelch in selbiger außgehen: In Ober-Steyer aber redet man nur Teutsch / und zwar etwas subtiler / als im Saltzburgischen / und Bayrischen. Es haben besagte Winden / als sie im Lande mächtig worden / ihnen eygene Fürsten erwählt / so gleichwol von denen Hertzogen auß Bayern bestätigt worden / biß Anno Christi 772. nach Absterben deß letzten Fürsten / auß dem Windischen Geblüt / nemlich deß Valdungi, Steyer und Kärndten / wieder an Bayern kommen; aber / als Hertzog Tessel in Bayern / so Theils einen König nennen / sich an Käiser Carln vergriffen / von ihme / dem Käiser / bald hernach solche Länder einem Fränckischen Herren / Nahmens Heinrich / geben worden seyn sollen; auß dessen Nachkommen der letzte Domitianus, Item, Sanctus, und Dux Noricorum et Carnorum, in den Schrifften genant wird; deme in den besagten Ländern König Carolomannus in Bayern / und diesem sein Sohn Käiser Arnolph / succedirt haben. Nach diesem setzet man einen Eberhardum, oder Wernherum, und seinen Bruder Berchtoldum, die Theils für besagtes Arnolphi; Andere aber den letzten für Marggraffns Luitpoldi von Oesterreich Sohn halten. Dieses Berchtoldi Sohn Henricus starb Anno 989. ohne Kinder; und gab Käiser Otto der Dritte diese Länder dem Ottoni, Hertzogs Hermans zu Schwaben Bruder / auß dessen Nachkommen Conradus der Dritte gewesen / nach welches Tode Käiser Henricus III. Graff Welphen von Altorff auß Schwaben / und nach ihme Bertholdum Barbatum, einen Grafen von Zäringen / zum Hertzogen gemacht / so in des Käisers Henrici IV. Ungnad Anno 1077. gestorben / und nicht mehr / als den Zeyring in Ober-Steyermarck / so von ihme den Nahmen haben solle / behalten hat; wie Megiserus in der Karndterischen Chronic schreibet. An dessen statt hat gedachter Käiser Heinrich Marquardum, einen Grafen im Muertzthal / und Avelantz (so auch ein Thal in Steyer /) Herren zu Eppenstein / (so jetzt ein zerstörtes Bergschloß im Muerpoden / der Obern-Steyermarck / seyn solle /) zum Hertzogen in Kärndten gemacht; dessen Bruder Luitolph / Heinrich / Hartwich / Rudolph / und Pilgram / Marggrafen in Crain gewest seyn sollen. Er Marquard starb Anno 1077. deme sein Sohn Leopold succedirte, welcher / mit Hülff seines Vettern Ottocari, Marggrafens in Steyer / einen gewaltigen Sieg / wider den König Zolomir in Dalmatien / erlangt hat. Besagte Grafen von Muertzthal in Steyer / führten ein schneeweiß Panterthier / mit grossen auß dem Rachen speyenden Feuerflammen / und Ohren / in einem grünen Felde / so noch deß Landes Wappen. Der erste Marggraff in Steyer / auß diesem Geschlecht / so entweder von dem Käiser / oder dem Hertzogen in Bäyern / oder von dem in Kärndten (wie dann Theils Scribenten / sonderlich besagter Megiserus wollen / daß Steyer vor Zeiten unter Kärndten gewesen / und selbige Hertzogen auch über die Steyermarck / wie auch hie oben angedeutet worden / zu gebieten sollen gehabt haben) dahin verordnet worden / solle ums Jahr Christi 1030. Ottocarus I. gewest seyn / deme Käiser Conradus II. die Graffschafft Anasberg / an dem Wasser Enß in Steyer gelegen / verliehen. Sein Sohn Ottocarus II. hat das Closter Gärsten bey der Statt Steyer in Ober-Oesterreich / wie daselbst gesagt worden / gestifftet / als welchem diese Statt auch gehört haben solle. Und dieser Ottocarus hat verlassen Ottocarum III. der die Ungarn bey Pettau geschlagen; deme sein Sohn Leopoldus der Mannliche succedirt, welcher / auff Absterben Grafen Waldonis zu Rain im Land Steyer / vom Käiser Henrico V. und dem Römischen Reich / den gantzen Grätzer Craiß / oder Strich / erlangt / daselbst Er dann das Mönchs Closter zu Rain erbauet hat / und Anno 1128. gestorben ist; verlassende seinen Sohn Ottocarum V. welchen der Käiser Fridericus I. zum ersten Hertzogen in Steyer gemacht; dardurch dann allererst diß Land gantz von Kärndten kommen seyn soll; wie zwar Megiserus in der obgedachten Kärndterischen Chronic will; Wiewol mit selbiger nicht allein die Steyrer / sondern auch die Kärner selbsten / nicht in allem zu frieden seyn; wie hie unten bey Kärndten ein mehrers zu finden. Hergegen vermeynt Aventinus, mit andern / daß jetztgemeldter erste Hertzog in Steyer / durch den besagten Käiser Friederichen / der Bayrischen Jurisdiction, unter welcher diß Land / als ein Lehen / bißhero gewesen / befreyet / und ledig gemacht worden seye. Wann die Hochlöbliche Stände in Steyer / auß ihren Schrifftbehaltern / oder Archivis, durch einen deß Lands / und der alten Historien erfahrnen Mann / auch ein Chronicon verfertigen liessen / würden sie nicht allein dem gantzen Lande / sondern auch den Außländern / eine grosse Gnad dardurch erweisen / und / sonders Zweiffels / vielen Strittigkeiten damit abhelffen; auch das Land den Fremden besser bekant machen / deren offtmals etliche die Statt Steyer in Ober-Oesterreich / und das grosse Land Steyer / für ein Ding halten. Vorbesagter Ottocarus V. ist zuletzt außsätzig worden; und dieweil er keine Kinder / so hat er / mit Verwilligung einer Landschafft [39] in Steyer / das Land dem Hertzog Leopoldo zu Oesterreich / seinem Schweher / verkaufft / wiewol noch seines Geschlechts Herren im Land Steyer verhanden waren. Und ist bey solchem Kauff zugleich eine Schanckung / und Vermächtnuß / mit untergeloffen / und dieses alles vom Käiser Henrico dem Sechsten bestättiget / und hinfort das Land Steyer von den Oesterreichischen Fürsten regiert worden: und starbe obvermeldter Leopoldus der Sechste diß Nahmens in Oesterreich / und der ander in Steyer / Anno 1193. oder 94. deme sein Sohn Leopoldus der VII. oder Dritte in Steyer / Honorabilis und Gloriosus genant / succedirt, der Anno 1230. gestorben / und seinen Sohn Fridericum Bellicosum verlassen hat / so Anno 1246. ohne Erben verschieden; und ihme Marggraff Hermann von Baden gefolgt / welcher seines Brudern Henrici Tochter Gertrud zum Weib hatte / und der ums Jahr 1250. gestorben seyn solle; dessen einiger Sohn Hertzog Friederich von Oesterreich gewesen / der mit Conradino, dem letzten Hertzogen in Schwaben / und Erben der Königreich Sicilien / und Neapolis / auß Befelch deß Tyrannischen Frantzosen Caroli Andegavensis (der solches Königreich eingenommen / und Conradinum überwunden hatte) enthauptet worden ist. Nach besagts Hermanni Tod / hat sich König Ottacker in Böheim um Oesterreich und Steyer angenommen / weilen Er deß obgedachten Friderici Bellicosi Schwester Margaretham zur Ehe hatte; muste aber mit etlichen Steyerischen Herren / und Hertzog Ulrichen zu Kärndten / deßwegen kriegen; und hat auch König Bela in Ungarn sich des Landes angenommen; deme es zwar ein weil König Ottocar gelassen / aber es hat ihn bald wieder gereuet / und wurde / nach einer Schlacht / durch Unterhandlung Hertzog Heinrichs in Bayern / König Bela dahin vermögt / daß Er dem Böhmen gantz Steyer / sampt der Statt Petau / wieder abgetretten hat. Besagter König Ottacker ist hernach Anno 1278. in der Schlacht wider Käiser Rudolphen den Ersten geblieben / nach dem Er das Land Steyer 24. Jahr regiert gehabt; und hat gemeldter Käiser dasselbe / auß Bewilligung deß Reichs / sampt Crain / und der Windischen March / Anno 1285. seinem ältisten Sohn Alberto, zu Augspurg / verliehen; welcher mit dem Ertzbischoff zu Saltzburg / und vielen Steyerischen Herren / so sich zum Bischoff geschlagen / wegen der Rent / und Gült in Oesterreich und Steyer / kriegen muste / und verliesse zum Regenten in Steyer seinen Sohn Fridericum den Schönen / so in diesem Lande 21. Jahr regiert / und Anno 1330. ohne Erben gestorben / und dieses Hertzogthum seinem Bruder Otthoni uberlassen; der Anno 1338. auch ohne Manns Erben abgeschieden / und ihme sein Bruder Albertus der Ander / der Weise / und Contracte zugenant / der Zehende Fürst in Steyer / und Crain / succedirt hat; welcher den frembden Adel auß Francken / Schwaben / und Bayern / in diese Länder gebracht / Anno 1358. gestorben / und zum Herrn deß Landes Steyer seinen Sohn Albertum III. zugenant mit dem Zopffen / verlassen / der solches hernach seinem Bruder Leopoldo überlassen; deme / als er folgends von den Schweitzern erschlagen worden / sein Sohn Ernestus, der Eiserne genant / und der XIII. Fürst in Steyer / Crain / und der Windischen March / succedirt hat; welcher Anno 1418. die Türcken / als sie das erstemal in Steyer gefallen waren / bey Rackerspurg geschlagen / und Anno 1435. seinen Sohn Fridericum, nachmals Käisern dieses Nahmens den Vierten / hinterlassen; welcher die Gefürste Graffschafft Cilly / nach Absterben selbiger Grafen / zu Steyer gebracht hat. Es übergab ihm auch der letzte Graff von Görtz selbige Graffschafft / wiewol Er noch lang gelebt; und starb Er der Käiser Anno 1493. verlassende seinen Sohn Käiser Maximilianum den Ersten / zu welches Zeiten Anno 1496. alle Juden auß Steyer /Kärndten / und Crain / seynd geschafft worden. Und haben Anno 1517. die Herren in Steyer / Kärndten / und Crain / S. Christophels Gesellschafft auffgerichtet / dem übrigen Trincken / und Fluchen / fürzukommen. Anno 1519. stirbt höchstgedachter Käiser / und succedirt ihme Anno 1521. sein Enig Sohn / von seinem Sohn Philippo, Ertzhertzog Ferdinand zu Oesterreich / unter welchem der Türck Anno 1532. biß nach Grätz kommen ist. Ihme Ferdinando, so hernach Käiser worden / hat Anno 1564. sein Herr Sohn / Ertzhertzog Carl / und diesem sein Herr Sohn / Ferdinand der Ander / folgends Römischer Käiser / Anno 1590. Und dann dero im Jahr 1637. die jetzig Römisch Käiserliche Majestät / Ferdinandus der Dritte diß Nahmens / und Neunzehende Hertzog in Steyer succedirt.
Auff diese generalia von dem Lande Steyer / folgen nun jetzt die Ober- und Unter-Steyrische Stätte untereinander / nemlich